verbrecher ?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
alkohol macht bloed
es gibt was besseres
das koennt ihr fuer schon ab 10 mark in kleinen tuetchen oder alufolie erwerben und is viel besser^^
 
naja.. wenn dir die regeln in dt nicht passen kannst es ja mal in amerika versuchen, dort kann jeder jeden anklagen, und der angeklagte muss beweisen das er unschuldig ist, nicht andersrum !

(so hats uns zumindest unser mathelehrer mal verzählt :> )

ich bin auch ab und zu mal mit bullen in konflikt gekommen, aber nie vor gericht.. das waren dann eben so sachen wiebei dir, besoffen am falschen ort zu falschen zeit.. aber kein schaden o.ä.
 
Bitte keine Diskussionen über Gras/Peace/Pilze oder synthetische Drogen, sprich alles was hier zu Lande unters BTM Gesetz fällt wollen wir nicht ausweiten.

Thx
 
naja so richtig schlimme sachen habe ich nun nicht gemacht... war bisher erst 2 mal bei den bullen...

das erste mal war mit 10 Jahren oder so da hatte ich mit kumpels im Winter fahrende autos mit schneebällen beworfen...

das zweite mal war als ich was gezockt habe... naja das war eigentlich alles...war aber auch so mit 14 oder so... seither habe ich mich bei meinen gesetzeswiedrigkeiten nicht mehr erwischen lassen ;)

bin halt schlauer geworden :)
 
Psyclic, als Wiederholungstäter brauchst du dich nicht wundern. Geschieht dir recht. Alkohol als Ausrede gilt einfach nicht, weil dann jeder besoffen fröhlich Straftaten begehen könnte ohne dafür was aufs Maul zu bekommen.

Wie Klon schon gesagt hat: Elftes Gebot beachten und sich nicht erwischen lassen.

@ shiver
Das ist Notwehr und Notwehr wird in Deutschlang derart idiotisch ausgelegt dass es im Zweifelsfall besser ist sich erschießen zu lassen als den anderen zu erschießen.
Wenn deine Freundin dem Kerl ihre Handtasche gelassen hätte und einfach weggelaufen wäre als er zu fummeln angefangen hat wäre sie fast besser drangewesen. Wir sind nun mal in einem Land in dem der Staat derart auf sein Gewaltmonopol versteift ist dass Selbstverteidigung (wie im BGB geregelt) auch nicht gilt. 2 Rippen und ein Kiefer ist zwar schon ein wenig viel, aber mit der entsprechenden Wut kann man sicher schon einiges machen. Ich habe selbst 7 Jahre lang Judo gemacht und weiß was man da mit Wurftechniken schon für Sachen brechen kann.

@ godwich
Stimmt glaube ich wirklich, ist aber nicht ganz so krass wie du das sagst. Ich könnte ja auch behaupten dass irgendwer was verbrochen hat und der müsste dann beweisen dass er es nicht war.

Ich habe mich für die Waffensachkundeprüfung selbst mit Notwehr befasst und kann nur sagen dass jeder der damit in Berührung kommt (als angegriffener) ein armes Schwein ist. Als Angreifer ist man da fast schon besser dran.
 
Original geschrieben von Klon
Na dann lass ich meine Walther wohl besser zu Haus...
Würde ich auch sagen.
Wenn du die Waffe legal besitzt kannst du damit zuhause machen was du willst, sofern sie vor unbefugten Zugriff geschützt ist.
Wenn du sie aber mit nach außen nimmst verstößt du gegen das Waffengesetz, weil du dann einen Waffenschein bräuchtest.

Übrigens:
Die Air-Taser, diese Elektroschocker die dünne Metalldrähte verschießen und somit auf bis zu 5m wirken fallen auch unter das Waffengesetz. Also Finger weg von dem Zeug!
 
Yo ne die is WBK frei aber ich muss halt sicher stellen das die Projectile meine Grundstück nich verlassen (Nachbars Katzes Glück), zum Transport brauch ich aber glaub ich trozdem nen Waltherkoffer (der ohnehin total genial aussieht *g)

Is ja nur Softair, aber halt die 6mm.
 
oh ne softair *g* wen willst n damit erschrecken (nich böse sein:))

hast ne blow back oder ne hop up ?

ich hab ne walther p 99 (schreckschuss)
aber die hängt nur anner wand rum ... die is mir viel zu schade um die mitzuschleppen ..damit se mir gleich wieder von den grünen abgenommen wird:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Zurück