Psyclic
Erfahrenes Mitglied
allllso
DIE DEUTSCHE RECHTSSPRECHUNG SUCKT !
Ich hatte am montag ne gerichtsverhandlung wegen sachbeschädigung...
die sachlage:
Ich und 2 bekannte hatten was getrunken (ich ungefähr ne flasche pushkin timewarp und ne halbe kiste bier...also ca.5 liter)
dann warn wa inner kneipe und ich hab noch so 3-4 pils getrunken...dann wollten wa zur nächsten kneipe und auf dem weg dahin bin ich mehr oder weniger absichtlig in 2 fahrräder "reingefallen" und kurz danach noch in nen motorroller
...war halt super angesoffen. 200 DM schaden
naja irgendwie kamen die bullen...bla bla .. alkotest.... 1,4 pro mille atemalkohol was ca 2,8pro mille blutalkoholgehalt entspricht
also eindeutig NICHT MEHR HANDLUNGS/DENKFÄHIG und somit SCHULDUNFÄHIG
..naja
da war ich also montag beim gericht...hatte mich gut vorbereitet und nen guten anwalt, da die sache vor gericht ging obwohl keine geschädigten ermittelt werden konnten.
also gerichtsverhandlung blah...blah
als die staatsanwältin ihr plädojee ( oder wie man das schreibt *g*) vorlas empfahl sie dem richter mir n soziales trainingswochenende für jugendliche und (weils ne wiederholungstat war wegen grafitti) noch 40 sozi stunden zu geben. Mein anwalt und die jugendgerichtshilfe plädierten darauf das ich nur dieses schwule wochenende mitmachen musste...
dann das Urteil:
80 sozi stunden...
ich bin fast vom stuhl gekippt.
fahrlässige mörder und gefährliche körperverletzung werden nicht so hart bestraft wie unzurechnungsfähigkeit !?!?!?!
das kann doch wohl nich sein !
naja ich werd jetzt berufung einlegen und sehn was draus wird.
Seit ihr schon mal mit dem gesetz in konflikt gekommen und was is draus geworden ?
DIE DEUTSCHE RECHTSSPRECHUNG SUCKT !
Ich hatte am montag ne gerichtsverhandlung wegen sachbeschädigung...
die sachlage:
Ich und 2 bekannte hatten was getrunken (ich ungefähr ne flasche pushkin timewarp und ne halbe kiste bier...also ca.5 liter)
dann warn wa inner kneipe und ich hab noch so 3-4 pils getrunken...dann wollten wa zur nächsten kneipe und auf dem weg dahin bin ich mehr oder weniger absichtlig in 2 fahrräder "reingefallen" und kurz danach noch in nen motorroller
...war halt super angesoffen. 200 DM schaden
naja irgendwie kamen die bullen...bla bla .. alkotest.... 1,4 pro mille atemalkohol was ca 2,8pro mille blutalkoholgehalt entspricht
also eindeutig NICHT MEHR HANDLUNGS/DENKFÄHIG und somit SCHULDUNFÄHIG
..naja
da war ich also montag beim gericht...hatte mich gut vorbereitet und nen guten anwalt, da die sache vor gericht ging obwohl keine geschädigten ermittelt werden konnten.
also gerichtsverhandlung blah...blah
als die staatsanwältin ihr plädojee ( oder wie man das schreibt *g*) vorlas empfahl sie dem richter mir n soziales trainingswochenende für jugendliche und (weils ne wiederholungstat war wegen grafitti) noch 40 sozi stunden zu geben. Mein anwalt und die jugendgerichtshilfe plädierten darauf das ich nur dieses schwule wochenende mitmachen musste...
dann das Urteil:
80 sozi stunden...
ich bin fast vom stuhl gekippt.
fahrlässige mörder und gefährliche körperverletzung werden nicht so hart bestraft wie unzurechnungsfähigkeit !?!?!?!
das kann doch wohl nich sein !
naja ich werd jetzt berufung einlegen und sehn was draus wird.
Seit ihr schon mal mit dem gesetz in konflikt gekommen und was is draus geworden ?