Domainklau!

BSA hat gesagt.:
.....Und einen KK-Antrag stellen soll. Wie stelle ich so einen KK-Antrag?.....
Garnicht..... ich könnte jede Wette eingehen, dass Herr D. für seine "gute Tat" Geld haben will.
Ab zum Anwalt..... aber zack zack.
Der soll zuerst eine einstweilige Verfügung erwirken und dann ein Eilantrag stellen.
Mit der einstweiligen Verfügung kann die vorläufige Nutzung und/oder Veräusserung der Domain untersagt werden.
Den Eilantrag, weil euch die Kunden weglaufen.
 
Das Problem ist aber dass die Domain "ordnungsgemäss" gekündigt wurde..... wo besteht da denn noch ein berechtigter Anspruch?
Er müsste dann also wahrscheinlich nachweisen dass die Domain versehentlich gekündigt wurde.
 
Also ich würde die Sache mit dem Anwalt lieber erstmal außen vor lassen. Die Kosten, ihr versteht?!

Ich meine ganz unten im kleingedruckten steht ja das er evt. auftretende Gebühren verlangen wird/kann! Ich werde ihm einfach eine alte Rechnung von mir schicken (als Nachweis das ich vorheriger Inhaber der Domain war) und dnan den KK-Antrag bei einem neuen Provider stellen. Jemand nen besseren Tipp als den Anwalt?!

Gruß BSA

Hier mal die E-Mail von Herrn D.:

Hallo Herr Klapöttke (Name geändert),

1. bitte weisen Sie nach, dass Sie materiell Berechtigter an der Domain sind
(alte Rechnung des Providers o.ä. reicht)

2. Stellen Sie einen KK-Antrag, dem wir zustimmen können.

Beste Grüße
Mario Dolzer
 
BSA hat gesagt.:
Ich meine ganz unten im kleingedruckten steht ja das er evt. auftretende Gebühren verlangen wird/kann!

[...]

und dnan den KK-Antrag bei einem neuen Provider stellen.
Letzteres würde ich erst tun wenn er sich konkret (schriftlich) über diese dubiosen Gebühren ausgelassen hat.
Ansonsten könnte dein Handeln einen (ggf. nicht gültigen aber das muss dann wieder vor Gericht) Kaufvertrag o.ä. abschließen und der verlangt dann vielleicht locker mal zwei Tagessätze à 1000 Euro oder so von dir. ;).

Denn:
Angebot (sein Kleingedrucktes?) + Annahme (dein Interesse, deine Unterlagen, dein KK-Antrag -> juristisch "Willenserklärung") = Vertrag.
Ein Preis _muss_ dabei im Vorfeld nicht genannt werden, das ist nicht zwingend Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Und wenn er dir Übles wollen sollte, also ggf. echt horrende Gebühren verlangt, kommst du da ohne Gericht nicht wieder raus.

Was sagt denn Fila?
Generell würde ich das in diesem Fall (die Herren sind ja durch solche bzw. ähnliche Vorgänge bekannt) nicht "privat" regeln und mich damit als Laie gegen erfahrene, im einen oder anderen Medium "Abzocker" genannte, Leute aufs Glatteis begeben.

Falls du das dennoch tun willst, lass dir sämtliche Gebühren, die er dafür stellt vorher schriftlich geben und bestätigen, dass damit alle seine Ansprüche in dieser Angelegenheit abgegolten sein werden und nichts mehr, also kein Cent weiter nicht mal für Porto, dazukommen wird.

Gruß
Rena

PS: Das ist _keine_ Rechtsberatung. Also ohne Gewähr das alles ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ich werde ich jetzt ein letztes mal Fragen was denn für Gebühren in etwa anfallen werden (aber das ist sicherlich auch keine Verbindliche Antwort?!). Und wenn er damit nicht rausrücken will, werde ich mich einfach mal an FILA wenden.

Gruß BSA
 
Hatte oben gerade noch editiert....

Also in jedem Fall schriftlich die genauen! Gebühren mitteilen lassen und mit der
Bestätigung, dass damit _alle_ Ansprüche in dieser Angelegenheit inkl. der
Rückübertragung und alles was damit zusammenhängt, abgegolten sind.

Und er soll das per Post schicken, nicht per Mail ... die 51 Cent plus 10 Cent
für Papier und Tinte und Umschlag kann er ja draufsetzen. :p

Eventuell dieses Schriftstück dann doch nochmal anwaltlich prüfen lassen?
Ich weiß - kostet. Aber ggf. reingelegt werden auch. ;)
Will dir da jetzt auch nichts einreden - nur ich hätte Bauchweh dabei ...
entscheiden mußt's aber selbst.

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, so werde ich ihm das schreiben. Soll ich die Mail bevor ich Sie ihm zusende Posten?!
Das ihr nochmal drüber schaut und das absegnet (unverbindlich)?!

Wäre sehr nett!
 
Schaden tut's wahrscheinlich nichts - auch wenn dir natürlich keiner wirklich bestätigen kann, dass du damit auf der sicheren Seite bis.

Gruß
Rena

PS: Interessanter wäre seine Antwort. ;)
Weiß aber auch nicht, ob zu viel Öffentlichkeit ggf. zu Schwierigkeiten führt, wenn es tatsächlich zum Streit kommen sollte ...
 
Ich machs einfach mal:

___________________________________________
Sehr geehrter Herr Dolzer,

in Bezug auf Ihre E-Mail vom 23.11.2005 in der Sie von mir fordern einen Beweis dafür zu erbringen das ich materiell Berechtigter an der Domain www.team-fila.de bin und in Bezug auf ihr Kleingeschriebenes auf www.team-fila.de (welche derzeit nicht erreichbar ist), möchte ich Sie bitten bevor ich diesen Beweis erbringe und einen KK-Antrag stelle, dass Sie mir die evetuell Anstehenden Kosten inklusive aller Kosten die der Briefverkehr umfasst schriftlich bestätigen, sodass es später zu keinem bösen Erwachen meinerseits kommt. Ich hoffe es macht Ihnen nicht alt zu viele Umstände und wir können uns im Guten darüber einigen.

Meine Anschrift:

Bruno Klappötke
Webergasse 88

13000 Taubenhausen

Mit freundlichem Gruß
Bruno Klappötke
(Name geändert)
___________________________________________


Was meint ihr ist das okay soweit?
 

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