N
noctaru
Ich befasse mich seit heute etwas genauer mit dem TDG und seinen Gesetzen. Da habe ich mir einen Auszug aus der Reihe "Computer und Recht" aus dem ANRUF (das mir aber recht wenig sagt) zu Gemühte geführt. Dabei bin ich auf eine Unklarheit gestoßen.
In dem Artikel heißt es:
Jedoch sehe ich auf sogut wie jeder Homepage irgend einen Haftungsausschluss der sich auf ein Gesetz bezieht, der sich eben von der Haftung distanziert.
Habe ich das jetzt falsch verstanden, oder ist ein solcher Ausschluss recht sinnlos? Wenn er schon vom Gesetz her besteht?
In dem Artikel heißt es:
Für die Verantwortlichkeit für Hyperlinks gilt demnach, dass im Grundsatz für verlinkte Inhalte nicht gehaftet wird, wenn der Link Provider den verlinkten Inhalt nicht kennt. Ob er um die Rechtswidrigkeit weiß, ist ebenso unerheblich wie allgemein distanzierende Behauptungen. Bindet er die Inhalte in die eigene Präsentation ein - inhaltlich oder gar im Wege des Framing - steht einer Haftung nur wenig entgegen.
Jedoch sehe ich auf sogut wie jeder Homepage irgend einen Haftungsausschluss der sich auf ein Gesetz bezieht, der sich eben von der Haftung distanziert.
Habe ich das jetzt falsch verstanden, oder ist ein solcher Ausschluss recht sinnlos? Wenn er schon vom Gesetz her besteht?