Hallo!
Vorsicht mit dem "einfach woanders bestellen".
Ich kenn zwar nicht das schweizer Recht (Du hast ja scheinbar bei einem schweizer Händler bestellt) aber hier in Deutschland würdest Du damit auf die Nase fallen.
Du musst (aus Sicht des deutschen Rechts) dem Verkäufer eine "angemessene" Frist zur Erfüllung setzen.
Solange Du dieses nicht machst, bist Du zur annahme der Ware verpflichtet.
Bei der Fristsetzung solltest Du auch gleich angeben dass Du Dir einen Rücktritt bei Fristversäumnis vorbehälst.
Wenn die Frist verstrichen ist, kannst Du wegen nicht erfüllung des Vertrags von selbigen zurücktreten.
Sollte der Verkäufer Dir jedoch einen festen Liefertermin (nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Lieferzeit) zugesagt haben, dann kannst Du Dir die Fristsetzung ersparen.
Um Nägel mit Köpfen zu machen, würde ich ihm trotzdem eine Frist setzen.
Das Problem an der Geschichte ist: was ist "angemessen" bei einer Fristsetzung?
Unser Gesetz schreibt dazu nichts..... sondern redet auch nur von "angemessen".
Ist ja auch logisch..... ein Brot bekommst Du sofort beim Bäcker, für ein aus Mahagoni handgeschnitztes PC-Gehäuse
benötigt der Schreiner halt etwas länger.
Eine gestezliche Vorgabe der Zeit ist also garnicht möglich und muss daher individuell (ggf. per Gericht) entschieden werden.
Eine Kamera wird allerdings nicht individuell hergestellt, sondern ist Lagerware.
Da sind normalerweise 14 Kalendertage (nicht zu verwechseln mit Werktagen) ausreichend.
Wenn der Verkäufer sein Lager jedoch nicht rechtzeitig auffüllt und/oder immer nur Einzelstücke auf Lager hat, ist es sein Problem wenn er in Lieferverzug kommt.
Nun zieht sich die Geschichte in Deinem Fall aber schon länger hin.
Daher sollte eine Frist von 7 Kalendertagen durchaus ausreichend sein.
3 mal wurde die Lieferung verschoben..... wurden dabei Liefertermine genannt?
Dann sind es individuell auf Dich bezogene Lieferzeiten..... was bedeutet dass auf eine Fristsetzung verzichtet werden könnte.
Mache Dich mal schlau wie bei euch die gesetzlichen Bestimmungen sind.
Nicht dass Du nachher 2 Kameras im Schrank liegen hast.
Warum es so lange dauert?
Weil der Verkäufer sein Lager nicht auffüllen will/kann.
Eine Kamera zzgl. Objektiv kann er Dir halt nur zum Einzelpreis verkaufen (bestenfalls wäre ein kleiner Rabatt drin).
Für das Kit jedoch bekommt er einen günstigeren Preis im Einkauf.
Ein Komplett-PC kostet (bei gleichen Komponenten) ja auch weniger als wenn Du die Teile einzeln kaufen würdest.
Was die Objektivfrage angeht:
Um so grösser der Brennweitenbereich ist, um so schlechter wird das Ergebnis werden.
Also Finger weg von Superzooms.
Wenn es denn unbedingt ein Zoomobjektiv sein soll, dann lege Dir eines (oder mehrere) mit einem kleinen Brennweitenbereich zu.
Ich würde mir auch nicht unbedingt ein EF-S Objektiv kaufen, da dieses nicht an alle EOS Kameras passt und somit einen evtl. Wiederverkauf erschweren könnte.
EF Objektive hingegen passen an alle EOS Kameras.
Da Du ja eh am überlegen bist ob Du Dir die Kamera nicht woanders kaufen sollst, würde ich auch mal über eine gebrauchte EOS nachdenken (warum soll es denn ausgerechnet die 550D sein?).
Das gesparte Geld kannst Du lieber in vernünftige Objektive investieren..... da hast Du letztenendes mehr von.
Gruss Dr Dau
PS: dieses ist wie immer keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine persönliche Meinung wider.