Abend,
damit wäre ich sehr vorsichtig. Vor Gericht und auf hoher See .....
Das hängt sehr stark vom Richter ab, der den Fall hat.
Einfach mal nach "Fax Beweiskraft" oder ähnlichem googeln.
Ein Sendeprotokoll beweist nur, dass die zwei Faxgeräte miteinander "gesprochen" haben und das Fax dein Gerät verlassen hat. Nicht aber, ob es "ordnungsgemäss" angekommen ist.
Ein Einschreiben zählt im Zweifel mehr.
Fax kann reichen, darauf verlassen würde ich mich nie.
DJ Teac hat gesagt.:Der Sendebericht des Faxgerätes hat vor Gericht die selbe Wirkung wie ein Einschreiben, da du wie schon erwähnt die Bestätigung hast dass du ihnen etwas geschickt hast.
Und Faxgeräte zeigen im Bericht ja auch das Genaue Datum/Uhrzeit ( sofern eingestellt ) an, und ob das Senden erfolgreich war.
damit wäre ich sehr vorsichtig. Vor Gericht und auf hoher See .....
Das hängt sehr stark vom Richter ab, der den Fall hat.
Einfach mal nach "Fax Beweiskraft" oder ähnlichem googeln.
Ein Sendeprotokoll beweist nur, dass die zwei Faxgeräte miteinander "gesprochen" haben und das Fax dein Gerät verlassen hat. Nicht aber, ob es "ordnungsgemäss" angekommen ist.
Ein Einschreiben zählt im Zweifel mehr.
Fax kann reichen, darauf verlassen würde ich mich nie.