Rechnung für gekündigte Domain - wer muss was beweisen?

Abend,

DJ Teac hat gesagt.:
Der Sendebericht des Faxgerätes hat vor Gericht die selbe Wirkung wie ein Einschreiben, da du wie schon erwähnt die Bestätigung hast dass du ihnen etwas geschickt hast.
Und Faxgeräte zeigen im Bericht ja auch das Genaue Datum/Uhrzeit ( sofern eingestellt ) an, und ob das Senden erfolgreich war.

damit wäre ich sehr vorsichtig. Vor Gericht und auf hoher See .....
Das hängt sehr stark vom Richter ab, der den Fall hat.
Einfach mal nach "Fax Beweiskraft" oder ähnlichem googeln.
Ein Sendeprotokoll beweist nur, dass die zwei Faxgeräte miteinander "gesprochen" haben und das Fax dein Gerät verlassen hat. Nicht aber, ob es "ordnungsgemäss" angekommen ist.

Ein Einschreiben zählt im Zweifel mehr.
Fax kann reichen, darauf verlassen würde ich mich nie.
 
Jetzt ist NETBEAT aber ein höchst suspektes Unternehmen.

Das ging ja noch weiter!

Um diesen Sachverhalt zu klären wollte ich die Frist verlängern. Frau X schreibt mir, ok, kein Problem, ich stelle die Rechnung bis 15. Mai zurück.

Am 12. Mai liegt mal wieder eine Mahnung in der Mailbox!

Ich frag natürlich sofort nach was da los ist, die Rechnung ist doch bis 15. zurückgestellt.

Die Antwort, nein, nein, ich habe ihnen doch geschrieben bis zu, 10, aber dann stelle ich die Rechnung noch mal bis zum 30. zurück.

Ich sehe mich wirklich schon verlieren, naja, dann kann ich nur so oft wie möglich vor diesem kriminellen Verein warnen!
 
Hallo!

Dort wo ich arbeite (andere Branche) wird es genauso gehandhabt.

Wenn ein Kunde angibt er habe per Fax gekündigt, uns liegt aber keine Kündigung vor, so ist als wäre die Kündigung nicht zugegangen, selbst wenn nachweislich ein Fax-Protokoll vorhanden ist.

Unsere Begründung:
Das Protokoll über das Versenden eines Fax-Schreibens stellt kein ausreichendes Beweismittel für den Zugang eines Fax-Schreibens dar, da die Datenübermittlung z.B. durch eine Unterbrechung oder Störung des öffentlichen Telefonnetzes trotz des "OK"-Vermerks im Sendebericht scheitern kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 07.12.1994 (AZ.:VIII ZR 153/93).

Viele Grüße,
MC!
 
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