logitech vs. microsoft (opitsche mäuse)

*g* autsch ok...

ich hab in einen anderen thread gelesen das du dich mit BWL auseinander setzt...

hatte was mit der garantie zu tun...

da wollte ich dich fragen... 1 monat garantie..?! meines wissens nach gibts für nicht bewegliche güter 3 jahre bewegliche 1 jahr (oder umgekehrt) und arglistig verschwiegene garantie 30 jahre...

aber ein monat..?

und irgendwas gibt es noch bei keiner garantie mit 6 monate. was das ist weis ich nicht mehr so richtig..

und inerhalb der 14 tage tauschen sie ohne nach zu fragen gleich aus.. korregiere mich wenn ich mich täusche.. :)
 
Original geschrieben von mR.fLopPy
*ich hab in einen anderen thread gelesen das du dich mit BWL auseinander setzt...
Hm, mit Wirtschats-LK muss man das wohl. Aber VWL ist mir lieber ;-) .

Mit der Garantie ist es so dass der Verkäufer die durchaus auch niedriger festlegen kann. Ist ja keine richtige Pflichtleistung.

Das was du da aufzählst sind Fristen binnen derer Mängel angezeigt werden müssen. Der Gesetzgeber verindert damit dass man kaputte Gegenstände verkauft. Wenn du dir z.B. einen Fernseher kaufst der einfach nicht geht fällt das nicht unter Garantie. Ein Garantiefallt wäre der Fernseher wenn er nach einem halben Jahr den Geist aufgibt.

Die Sache mit den 14 Tagen ist wieder was gant anderes. Es gibt ein Gesetz das sogennante "Haustürgeschäfte" regelt. Unter Haustürgeschäften versteht man z.B. Kaufverträge die von Vertretern aubgeschlossen werden die durch die ganze Straßenzüge durchkämmen um dir ihre Waran anzudrehen. Bei diesen Geschäften hast du ein Rücktrittsrecht das dir ermöglicht die gekauften Waren binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Besonders die Versandkosten wollen aber manche Verkäufer oftmals nicht erstatten.
Wenn du Waren übers Internet bestellst fallen diese Vertragsabschlüsse ebenfalls unter dieses Gesetz. Ausnahme: Software mit gebrochenem Siegel. Manche Programme (insbesondere MS-Betriebsysteme) haben ein Siegel an der CD mit dessen öffnen du den Lizenzvertrag anerkennst. Wenn du das nicht geöffnet hast muss der Verkäufer die Software zurücknehmen. Ansonste ist er dazu allerdings nicht verpflichtet. Wie es mit Programmen in ungeöffneter Originalverpackung aussieht weiß ich nicht sicher, aber verpflichtet ist der Verkäufer meiner Meinung nach zu nichts.
Übrigens: erst kürzlich hat ein Gericht entschieden dass SD-RAM zurückgenommen werden muss. Bei diesen Teilen haben die Händler lange Zeit Probleme gemacht. Das Gericht befand aber dass die Speichermodule wenn sie einmal zurückgenommen wurden durchaus noch wiederverkauft werden können.

Ich hoffe dir geholfen zu haben. Vielleicht auch dem ein oder anderem der sich kürzlich was gekauft hat und jetzt Ärger mit dem Händler hat.
 
VWL = Volkswirtschaftslehre

Das Gesetz heißt übrigens Fernabsatzgesetz, ist mir wieder eingefallen.

Und danke für das "toller Post" ;-) .
 
*g* bittesehr.. :D hab ja nur die wahrheit gesagt.. ;)

(was lernt man eigentlich in VWL.. ich kann mir da eigentlich nix darunter vorstellen.. ich mein BWL das ist alles rund ums geld, kaufverträge usw. eben halt alles was man im betrieb braucht..:))

2 glavis: ja logitech ist schon ein supa hersteller.. hab ja selber eine maus von logi ;-) aber ich dachte eigentlich eher in der preisklasse von ca. 50 (max. 60 mark) weil es ja immerhin nur für den schullaptop ist.. :rolleyes:
 
Naja, da gäb`s die Trackman Wheel um 85DM
und die Marble Mouse um 50DM
von Logitech
Über den Link
kommst du zu der Logitech-Page
Und hier er zur Page der Trackball-Explorer
und der Trackball-Optical
Bei den Microsoft-Mäusen weiß ich den Preis nicht, aber bei den Logitechs steht der Preis da.
Hoffe dir geholfen zu haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm

trackball, das ist aber sehr gewöhnung bedürftig, ich würde mir ne microsoft maus holen, die sind billig und schlecht...tschuldigung auch ok. Díe alten (ohne 33% schneller weiß die abtastungs-rate nicht genau) reichen für die schule ja.
 

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