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RIP?

klingt unlogisch:wenn ich wem was klau,geh ich doch nicht hin und mach ihn extra drauf aufmerksam?
Mir scheint,es handelt sich schlicht um unerfahrene Leute (schlechte Qualitaet)die Hilfe wollen und Dich unter products als website-Macher empfehlen.
Aber statt phantasieren koenntest Du auch einfach genauer nachfragen und draufhinweisen,dass Du auf diese 'Gratiswerbung' nicht nur verzichtest sondern es nicht erlaubst.Erst wenn das nichts bringt wuerde ich Konsequenzen ziehen.
freundlich gruesst
cecile
 
Naja, Gratiswerbung ist das ja eigentlich nicht. Schließlich verlinken sie nicht auf seine Seite, sondern haben die Inhalte komplett (? - wenn man die Sprache nur könnte ;)) verändert. Nach einer "Empfehlung" sieht das für mich nicht aus.

/edit

Diskussionen sind jetzt eh gleichgültig, weil die Seite vom Webspace genommen wurde ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
radde` hat gesagt.:
Diskussionen sind jetzt eh gleichgültig, weil die Seite vom Webspace genommen wurde ;)

Hi,
@radde - so gleichgültig ist das wohl nicht, denn subzero´s Layout ist sehr wohl noch erreichbar, auch wenn bei der ohnehin grauenhaften "Firmenseite" zunächst ein scheinbar offline gestelltes Bild vorangestellt ist. Überzeugt euch

Zum Thema "Wie kann ich dagegen vorgehen" gibt es ein Urteil des LG Hamburg
(Aktenzeichen: 308 O 449/03 - Entscheidung vom 5. September 2003),
in dem man sich auf den Lichtbildschutz nach §§ 72, 97 UrhG, sowie auf die §§ 1 und 3 UWG beruft.

Zusammengefasst besagt es:
Deutsches Urheberrecht findet auch dann Anwendung, wenn geschützte Inhalte, die auf einem Server im Ausland abgelegt sind, in Deutschland zugänglich gemacht werden.

Vielleicht hilft es, denen mal mit einem kleinen Zitat dieser Passage eine "nette" Mail zu schicken....

Greetz
Trinity
 
Trinity X hat gesagt.:
Hi,

Zum Thema "Wie kann ich dagegen vorgehen" gibt es ein Urteil des LG Hamburg
(Aktenzeichen: 308 O 449/03 - Entscheidung vom 5. September 2003),
in dem man sich auf den Lichtbildschutz nach §§ 72, 97 UrhG, sowie auf die §§ 1 und 3 UWG beruft.

Zusammengefasst besagt es:
Deutsches Urheberrecht findet auch dann Anwendung, wenn geschützte Inhalte, die auf einem Server im Ausland abgelegt sind, in Deutschland zugänglich gemacht werden.

Vielleicht hilft es, denen mal mit einem kleinen Zitat dieser Passage eine "nette" Mail zu schicken....

Greetz
Trinity

Ich denke auch dass es schlauer ist es denen erstmal anzudrohen. Selbst wenn sie in Deutschland greifbar sind, heisst das noch lange nicht dass so eine Windige Firma die Abmahnungsgebühren durch einen Anwalt oder die Gerichtskosten auch bezahlen kann.
 
Wie X-trOn schon erwähnte: Das sind Türken!

Mal davon abgesehen, dass sich kein türkischer Anwalt, geschweige denn die türkische Polizei, dafür interessieren würden, ist die Türkei nichtmal in der EU!

Verklagen = Zwecklos.

Versuch's auf dem freundlichen Weg per E-Mail, distanzier dich davon, sag ihnen du hast keine Zeit für so'nen Kinderkram und bitte darum dass sie deine Seiten auf Ihrer Website löschen!

Mehr kannst du glaube ich nicht machen!

..und deutsche Gesetze zählen glaube ich auch nicht in der Türkei!
 
Hmm, vielleicht is Verklagen ja nicht ganz sinnlos, und würde wahrscheinlich schon irgendwann was bringen, nur denk ich mal dass das den Aufwand net wert wäre, weil ganz ehrlich, schadet dir dieser "RIP"?

Greatz
X-trOn
 
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