Hallo!
Würde mich freuen wenn ihr eure Meinung dazu hier schreiben würdet.
Es gibt Leute die weder Internet noch Computer haben.
Mein Onkel z.B., auf die 80 zugehend, schreibt seine Briefe noch ganz klassisch auf einer (rein mechanischen) Schreibmaschine.

Soll eine solche Person einen E-Brief erhalten, muss er ausgedruckt werden.
Der Brief kann also von den Mitarbeitern gelesen werden.
Die Übertragung soll zwar durch Verschlüsselung sicher sein, jedoch gab es bei dem Verschlüsselungsverfahren in der Vergangenheit schon Sicherheitslecks.
Nicht auszudenken was mit sensiblen Daten passieren könnte.
Nach meiner Recherche ist man dazu verpflichtet zumindest einmal pro Werktag sein E-Postfach zu checken (also auch wenn man im Urlaub, oder noch schlimmer im Krankenhaus, ist).
Alleine dieses ist für mich persönlich schon Grund genug auf den E-Brief dankend zu verzichten.
Im Urlaub könnte man ja noch ins Internet-Cafe gehen.
Aber was ist wenn man handlungsunfähig (z.B. Koma) im Krankenhaus liegt?
Und was ist wenn man auch keine Vertrauensperson hat?
Ausserdem muss ein Geschäftsbrief formalen (und ggf. auch gesetzlichen) Anforderungen gerecht werden.
Dieses ist, zumindest ohne einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, bisher nicht möglich.
Zudem gibt es auch private Geschäftsbirefe (z.B. die Kündigung an den Vermieter).
Was also bleibt schlussendlich übrig? Der Urlaubsgruss an die daheim gebliebenen? Die "Glückwunschkarte" zum Geburtstag/Hochzeit/Geburt usw.?
Meiner Meinung nach ist der E-Brief also alles andere als alltagstauglich..... und dass wird sicherlich noch einige Jahre so anhalten.
Auch darf man nicht vergessen dass ein echter Brief auch seine Vorteile hat.
So kann man z.B. ein Fristende hinauszögern.
Ich habe ein "Ticket" bekommen (7km/h zu schnell, im 70er Bereich

), ausgestellt am Donnerstag, abgestempelt am Freitag, im Briefkasten am Samstag.
Die Frist hat 7 Tage betragen..... gezahlt habe ich allerdings erst am darauffolgenden Sonntag.
Die Regellaufzeit, so entscheiden auch immer wieder die Gerichte, beträgt allerdings 3 Werktage.
Soll die Bussgeldstelle mir also erstmal nachweisen dass mich der Brief schon Sammstag, und nicht erst am Montag, erreicht hat.

OK, in diesem Fall hat mir die "Fristverlängerung" zwar nichts gebracht..... ich bin aber auch schon in Situationen gewesen wo sie mich vor nicht unwesentlichen finanziellen Einbussen bewahrt hat.

Bei einem E-Brief, so denke ich, würde der Zeitpunkt des Eingangs im E-Postfach entscheidend sein..... und der liesse sich über vorhandene Logeinträge zweifelsfrei nachweisen lassen.
Ich schreibe nicht viele Briefe.....
Und wenn, dann sind sie i.d.R. so wichtig dass ich sie entweder persönlich abgebe und mir den Empfang quittieren lasse, oder aber ich schicke sie per Einschreiben mit Rückschein.
Und wenn es ganz schlimm kommt, übergebe ich den (unverschlossenen) Brief meinem Anwalt mit dem Auftrag diesen per Einschreiben zuzustellen (Rechtssicherheit).
Sowas kann mir kein E-Brief bieten.
Gruss Dr Dau