E-Postbrief - wer hat sich schon angemeldet

tombe

Erfahrenes Mitglied
Hallo Leute,

ich war heute kurz davor mir ein E-Postbrief Konto zu eröffnen.
Habe mich wenn ich ehrlich sein soll noch nicht richtig damit beschäfftgt und weiß deshalb auch nicht wirlich ob ich es soll oder nicht.

Wie denkt ihr darüber. Ist es etwas was in Zukunft wirklich zum Einsatz kommt oder hat da die Post nur eine Idee die in ein paar Monaten/Jahren wieder von der Bildfläche verschwunden ist.

Hat jemand von euch sich schon selber ein solches Konto zugelegt und wenn ja wofür wird es dann genützt?

Würde mich freuen wenn ihr eure Meinung dazu hier schreiben würdet.

Danke Thomas
 
Hallo!

Würde mich freuen wenn ihr eure Meinung dazu hier schreiben würdet.
Es gibt Leute die weder Internet noch Computer haben.
Mein Onkel z.B., auf die 80 zugehend, schreibt seine Briefe noch ganz klassisch auf einer (rein mechanischen) Schreibmaschine. ;)
Soll eine solche Person einen E-Brief erhalten, muss er ausgedruckt werden.
Der Brief kann also von den Mitarbeitern gelesen werden.

Die Übertragung soll zwar durch Verschlüsselung sicher sein, jedoch gab es bei dem Verschlüsselungsverfahren in der Vergangenheit schon Sicherheitslecks.
Nicht auszudenken was mit sensiblen Daten passieren könnte.

Nach meiner Recherche ist man dazu verpflichtet zumindest einmal pro Werktag sein E-Postfach zu checken (also auch wenn man im Urlaub, oder noch schlimmer im Krankenhaus, ist).
Alleine dieses ist für mich persönlich schon Grund genug auf den E-Brief dankend zu verzichten.
Im Urlaub könnte man ja noch ins Internet-Cafe gehen.
Aber was ist wenn man handlungsunfähig (z.B. Koma) im Krankenhaus liegt?
Und was ist wenn man auch keine Vertrauensperson hat?

Ausserdem muss ein Geschäftsbrief formalen (und ggf. auch gesetzlichen) Anforderungen gerecht werden.
Dieses ist, zumindest ohne einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, bisher nicht möglich.
Zudem gibt es auch private Geschäftsbirefe (z.B. die Kündigung an den Vermieter).
Was also bleibt schlussendlich übrig? Der Urlaubsgruss an die daheim gebliebenen? Die "Glückwunschkarte" zum Geburtstag/Hochzeit/Geburt usw.?
Meiner Meinung nach ist der E-Brief also alles andere als alltagstauglich..... und dass wird sicherlich noch einige Jahre so anhalten.

Auch darf man nicht vergessen dass ein echter Brief auch seine Vorteile hat.
So kann man z.B. ein Fristende hinauszögern.
Ich habe ein "Ticket" bekommen (7km/h zu schnell, im 70er Bereich :rolleyes:), ausgestellt am Donnerstag, abgestempelt am Freitag, im Briefkasten am Samstag.
Die Frist hat 7 Tage betragen..... gezahlt habe ich allerdings erst am darauffolgenden Sonntag.
Die Regellaufzeit, so entscheiden auch immer wieder die Gerichte, beträgt allerdings 3 Werktage.
Soll die Bussgeldstelle mir also erstmal nachweisen dass mich der Brief schon Sammstag, und nicht erst am Montag, erreicht hat. ;)
OK, in diesem Fall hat mir die "Fristverlängerung" zwar nichts gebracht..... ich bin aber auch schon in Situationen gewesen wo sie mich vor nicht unwesentlichen finanziellen Einbussen bewahrt hat. ;)
Bei einem E-Brief, so denke ich, würde der Zeitpunkt des Eingangs im E-Postfach entscheidend sein..... und der liesse sich über vorhandene Logeinträge zweifelsfrei nachweisen lassen.

Ich schreibe nicht viele Briefe.....
Und wenn, dann sind sie i.d.R. so wichtig dass ich sie entweder persönlich abgebe und mir den Empfang quittieren lasse, oder aber ich schicke sie per Einschreiben mit Rückschein.
Und wenn es ganz schlimm kommt, übergebe ich den (unverschlossenen) Brief meinem Anwalt mit dem Auftrag diesen per Einschreiben zuzustellen (Rechtssicherheit).
Sowas kann mir kein E-Brief bieten.

Gruss Dr Dau
 
Hallo Dr Dau,

die Punkte die du genannt hast sind absolut richtig.
So wie ich das gelesen habe gilt bei einem "normalen" Brief dieser 5 Tage nach dem Abschicken als zugestellt, bei einem E-Brief sind es wohl 2 Tage und es zählen Samstag, Sonntag und Feiertag auch dazu.
Es ist wohl sogar so das man im Streitfall als Empfänger die Beweispflicht hat den Brief nicht erhalten zu haben. Beim normalen Brief ist das meines Wissens nach umgekehrt.

Die Frage für mich ist einfach die ob es in naher Zukunft Dinge gibt die man quasi auf diese Art erledigen muss (wobei "muss" hier mit Absicht übertrieben ist).

Gruß Thomas
 
Die Frage für mich ist einfach die ob es in naher Zukunft Dinge gibt die man quasi auf diese Art erledigen muss (wobei "muss" hier mit Absicht übertrieben ist).

Ich weiss nicht so recht, was ich von diesem "Service" halten soll.
Er bietet natürlich Vorteile, man denke nur an das ganze eingesparte Papier.
Er würde allerdings auch Arbeitsplätze einsparen....ist so eine Frage, ob man das will.

Ob man irgendwann gezwungen sein wird, diesen Dienst in Anspruch zu Nehmen wage ich erstmal zu bezweifeln.
Das wäre ja vornehmlich der Fall beim Umgang mit Behörden, wer sonst könnte mir vorschreiben, was ich zu Tun habe.
Und das mich eine Behörde zwingen würde, die Dienstleistung eines bestimmten Wettbewerbers in Anspruch zu Nehmen...da würden die Konkurrenten ganz schnell auf der Matte stehen :D

Privat sehe ich da erstmal keinen Nutzen. Wenn ich wirklich einen Brief schreiben will, ist dies etwas Persönliches, und dann soll es ein "schöner" Brief sein, netter Umschlag, nette Karte und handgeschrieben....solange der nächste Briefkasten ein paar Schritte vor der Haustür steht, ist das OK für mich :)

Bei "amtlichen" Dingen, wo ich eine Zustellungsbestätigung benötige, ist meist eine FAX-Adresse des Empfängers verfügbar, und ein Fax ist da idR. ausreichend und deutlich billiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hai,

Bei "amtlichen" Dingen, wo ich eine Zustellungsbestätigung benötige, ist meist eine FAX-Adresse des Empfängers verfügbar, und ein Fax ist da idR. ausreichend und deutlich billiger.

Einspruch. Ich habe schon einmal einen Gerichtsprozess verloren, weil mein Ex-Vermieter angeblich (wir haben sogar darüber gesprochen) ein Fax nicht bekommen hat, obwohl auf dem gesendeten Papier das "rote Kreuz" als Kennung vorhanden war. (Die Sendebescheinigung, oder wie auch immer das heißt, hatte ich nicht)

.. aslos aufgrund der vom Doktor genannten "Mängel" werde ich mich derzeit auch nicht anmelden. Trotz der Verlockung mal gerade eben am PC einen Brief an Leute zu schreiben die keine Mails lesen.

Ansonsten stimme ich Sven zu : Wenn schon Brief (Karte) , dann persönlich, handschriftlich und schön bunt. :p

Ciao Stefan
 
OK, so weit(Gericht) kam es bei mir bisher noch nicht. Ich nutze aber eh einen eFax-Service, und da bekomme ich die Sendebestätigung per Mail(bei mir als PC-Schlampe verweilt sie somit Jahrhunderte verfügbar :D)

Ich werde mal beim Anbieter nachfragen, inwiefern diese Bestätigung gerichtstauglich ist.
 
DarkNight hat gesagt.:
In einem Punkt muss ich allerdings widersprechen: Dr. Dau sagte, dass man sein Postfach jeden Tag überprüfen/leeren muss. Das stimmt so nicht, auch wenn das überall gerne als Gegenargument angeführt wurde. Hier hat sich die Post dazu geäußert und klargestellt, dass niemand dazu verpflichtet wird, täglich sein Postfach zu leeren.
Da gehe ich gerne nochmal drauf ein.....
FAQ der Post hat gesagt.:
1. Tägliche Kontrolle des E-Postbrief-Eingangs

In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie zum täglichen Check des E-POSTBRIEF Postfachs verpflichtet sind.
AGB der Post hat gesagt.:
6(3) Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.
Das "unverbindlich" in den FAQ widerspricht sich also mit den AGB.
In den AGB wird nicht um die Sichtung des Postfachs gebeten (dann wäre selbige unverbindlich), sondern dazu aufgefordert (und dass ist im Rechtssystem ein gewaltiger Unterschied).

Ich weiss ja nicht wie ihr es seht, aber eine AGB ist immer (sofern sie nicht gegen Gesetze verstösst und somit (ggf. nur in Teilen) nichtig wird) ein verbindlicher Bestandteil eines Vertrags.
Kommt es nun zu einem Rechtsstreit zwischen Absender und Empfänger, wird im Zweifel also ein Gericht darüber entscheiden müssen ob nun die FAQ oder doch eher die AGB Vertragsbestandteil sind. ;)
Im gleichen Zuge kann das Gericht dann ja auch gleich klären wer für den evtl. entstandenen Schaden zur Haftung herangezogen wird. :D

Quellen:
FAQ der Post
AGB der Post
 
Zurück