Mik3e
Erfahrenes Mitglied
Hi zusammen,
Ich arbeite seit geraumer Zeit an einer e-Commerce Lösung. Nun beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit de Thema "Steuern" (vor allem beim Export von Waren) und habe mich durch etliche Unterlagen gewühlt.
Hier als Grundlage zu meiner Fragestellung mal die Fakten zum Steuerrecht (soweit ich das bisher jedenfalls durchschaut habe):
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Prinzipiell gibt es vier verschiedene Besteuerungsmöglichkeiten (Drittstaaten = Nicht EU Mitgliedsstaaten bzw. Sonderzonen in der EU):
1) Warenverkehr mit Drittstaaten - Lieferung an Unternehmer:
Keine USt. verrechnen
2) Warenverkehr mit Drittstaaten - Lieferung an Letzverbraucher:
Keine USt. verrechnen
3) Warenverkehr mit EU Staaten - Lieferung an Unternehmer:
Keine USt. verrechnen, sofern die USt. ID des Kunden bekannt ist. Ist keine USt. ID bekannt, wird der Steuersatz des Lieferantenlandes herangezogen.
4) Warenverkehr mit EU Staaten - Lieferung an Letztverbraucher:
Es kommt der USt. Satz des Lieferantenlandes zur Geltung. Ausnahme: Man überschreitet die Versandhandel-Schwellwerte oder besitzt eine entsprechende Genehmigung des Finanzamtes sowie die "ausländische" UID. Dann kann man den USt. Satz des Landes in das verkauft wird einsetzen. Die USt. muss in diesem Fall an das ausländische Finanzamt abgeführt werden.
Beispiele:
Österreich = 20% USt.
Deutschland = 16% USt. (EU Mitgliedsstaat)
Schweiz = 7,6% USt. (Drittstaat)
- Von Österreich nach Österreich an Unternehmen oder Privat = 20%
- Von Österreich nach Deutschland an Unternehmen mit USt. ID = 0%
- Von Österreich nach Deutschland an Privatperson = 20%
- Von Österreich nach Schweiz an Unternehmen = 0%
- Von Österreich nach Schweiz an Privatperson = 0%
Grafisch aufbereitet findet man diese Infos in folgendem PDF ab Seite 32:
http://fgr.wu-wien.ac.at/INSTITUT/FR/Loukhand.pdf
Sonderfall ist die Versandhandel-Lieferschwelle. Ab einem bestimmten Umsatz (hierfür gibt es detailierte Listen), kann man als Verkäufer an Letzverbraucher in EU Staaten die USt. Sätze des Ziellandes heranziehen. Macht vor allem Sinn, wenn man in Länder mit geringerem Steuersatz liefert (z.B. von Österreich nach Deutschland an Letztverbraucher -> Brutto-Preis sinkt -> Konkurrenzfähiger).
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So, das war mal der Exkurs zum Thema
Nun muss ich diese (zugegeben recht komplexe Logik) in eine relationale Datenstruktur packen.
Fragestellung / Ziel:
Ich möchte dafür nun ein hübsches und elegantes ERD schaffen.
Klar ist, dass man die Länder in Zonen (Steuerzonen) packen muss (z.B. EU Mitgliedsstaaten, Drittländer) und dann entsprechend (abhängig davon, woher der Kunde kommt) die Steuersätze ermitteln.
Bisher habe ich mir folgende Tabellen überlegt:
- Kunden (kommen aus bestimmten Land & Bundesland)
- Länder
- Bundesländer (da man Steuern auch auf dieser Ebene herabbrechen können muss. Beispiel: Die Kanaren sind ein "Bundesland" Spaniens, gelten aber als EU Sonderzone und werden steuerrechtlich wie ein Drittland behandelt)
- Steuerzonen: z.B. EU Mitgliedsstaaten, EU Sonderzonen, Drittländer
- Steuerklassen: z.B: Lebensmittel Österreich, Non-Food Österreich
- Steuersätze: Schaffen die Relation zwischen Steuerzone und Steuerklasse.
z.B:
Lebensmittel Österreich -> 10 % -> EU Mitgliedsstaaten
Lebensmittel Österreich -> 0 % -> EU Sonderzonen
Lebensmittel Österreich -> 0 % -> Drittländer
Die "Sonderform" des Verkaufs an Unternehmen von EU Mitgliedsstaaten mit USt. ID wird mit einem Flag "Umsatzsteuer-befreit" direkt in der Kundentabelle gelöst (da man hier theoretisch immer beim Finanzamt prüfen sollte, ob es diese USt. ID tatsächlich gibt).
Nun grübel ich schon ne geraume Zeit rum.. Mir machen vor allem die Steuerzonen Probleme, da diese ja eigentlich auf Bundesland-Ebene greifen und nicht auf Landesebene.
Vielleicht hat der eine oder andere von Euch sich ja schon mit diesem Thema beschäftigt und kann mir ein paar Tipps zum Aufbau des ERD's geben. Vor allem die Usability ist wichtig (Es wäre z.B witzlos, wenn jemand für die neue Steuerzone "EU" alle Bundesländer einzeln auswählen müsste -> muss über die "Elternkategorie" Länder laufen aber die Vertiefung auf Bundeslandebene ermöglichen)
Ist nicht wirklich einfach behaupte ich mal..
Der Vollständigkeit halbe (obwohl hier irrelevant): DBMS: MySQL > 5.0
Danke & Ciao,
Mike
Ich arbeite seit geraumer Zeit an einer e-Commerce Lösung. Nun beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit de Thema "Steuern" (vor allem beim Export von Waren) und habe mich durch etliche Unterlagen gewühlt.
Hier als Grundlage zu meiner Fragestellung mal die Fakten zum Steuerrecht (soweit ich das bisher jedenfalls durchschaut habe):
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Prinzipiell gibt es vier verschiedene Besteuerungsmöglichkeiten (Drittstaaten = Nicht EU Mitgliedsstaaten bzw. Sonderzonen in der EU):
1) Warenverkehr mit Drittstaaten - Lieferung an Unternehmer:
Keine USt. verrechnen
2) Warenverkehr mit Drittstaaten - Lieferung an Letzverbraucher:
Keine USt. verrechnen
3) Warenverkehr mit EU Staaten - Lieferung an Unternehmer:
Keine USt. verrechnen, sofern die USt. ID des Kunden bekannt ist. Ist keine USt. ID bekannt, wird der Steuersatz des Lieferantenlandes herangezogen.
4) Warenverkehr mit EU Staaten - Lieferung an Letztverbraucher:
Es kommt der USt. Satz des Lieferantenlandes zur Geltung. Ausnahme: Man überschreitet die Versandhandel-Schwellwerte oder besitzt eine entsprechende Genehmigung des Finanzamtes sowie die "ausländische" UID. Dann kann man den USt. Satz des Landes in das verkauft wird einsetzen. Die USt. muss in diesem Fall an das ausländische Finanzamt abgeführt werden.
Beispiele:
Österreich = 20% USt.
Deutschland = 16% USt. (EU Mitgliedsstaat)
Schweiz = 7,6% USt. (Drittstaat)
- Von Österreich nach Österreich an Unternehmen oder Privat = 20%
- Von Österreich nach Deutschland an Unternehmen mit USt. ID = 0%
- Von Österreich nach Deutschland an Privatperson = 20%
- Von Österreich nach Schweiz an Unternehmen = 0%
- Von Österreich nach Schweiz an Privatperson = 0%
Grafisch aufbereitet findet man diese Infos in folgendem PDF ab Seite 32:
http://fgr.wu-wien.ac.at/INSTITUT/FR/Loukhand.pdf
Sonderfall ist die Versandhandel-Lieferschwelle. Ab einem bestimmten Umsatz (hierfür gibt es detailierte Listen), kann man als Verkäufer an Letzverbraucher in EU Staaten die USt. Sätze des Ziellandes heranziehen. Macht vor allem Sinn, wenn man in Länder mit geringerem Steuersatz liefert (z.B. von Österreich nach Deutschland an Letztverbraucher -> Brutto-Preis sinkt -> Konkurrenzfähiger).
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So, das war mal der Exkurs zum Thema

Fragestellung / Ziel:
Ich möchte dafür nun ein hübsches und elegantes ERD schaffen.
Klar ist, dass man die Länder in Zonen (Steuerzonen) packen muss (z.B. EU Mitgliedsstaaten, Drittländer) und dann entsprechend (abhängig davon, woher der Kunde kommt) die Steuersätze ermitteln.
Bisher habe ich mir folgende Tabellen überlegt:
- Kunden (kommen aus bestimmten Land & Bundesland)
- Länder
- Bundesländer (da man Steuern auch auf dieser Ebene herabbrechen können muss. Beispiel: Die Kanaren sind ein "Bundesland" Spaniens, gelten aber als EU Sonderzone und werden steuerrechtlich wie ein Drittland behandelt)
- Steuerzonen: z.B. EU Mitgliedsstaaten, EU Sonderzonen, Drittländer
- Steuerklassen: z.B: Lebensmittel Österreich, Non-Food Österreich
- Steuersätze: Schaffen die Relation zwischen Steuerzone und Steuerklasse.
z.B:
Lebensmittel Österreich -> 10 % -> EU Mitgliedsstaaten
Lebensmittel Österreich -> 0 % -> EU Sonderzonen
Lebensmittel Österreich -> 0 % -> Drittländer
Die "Sonderform" des Verkaufs an Unternehmen von EU Mitgliedsstaaten mit USt. ID wird mit einem Flag "Umsatzsteuer-befreit" direkt in der Kundentabelle gelöst (da man hier theoretisch immer beim Finanzamt prüfen sollte, ob es diese USt. ID tatsächlich gibt).
Nun grübel ich schon ne geraume Zeit rum.. Mir machen vor allem die Steuerzonen Probleme, da diese ja eigentlich auf Bundesland-Ebene greifen und nicht auf Landesebene.
Vielleicht hat der eine oder andere von Euch sich ja schon mit diesem Thema beschäftigt und kann mir ein paar Tipps zum Aufbau des ERD's geben. Vor allem die Usability ist wichtig (Es wäre z.B witzlos, wenn jemand für die neue Steuerzone "EU" alle Bundesländer einzeln auswählen müsste -> muss über die "Elternkategorie" Länder laufen aber die Vertiefung auf Bundeslandebene ermöglichen)
Ist nicht wirklich einfach behaupte ich mal..

Der Vollständigkeit halbe (obwohl hier irrelevant): DBMS: MySQL > 5.0
Danke & Ciao,
Mike