550d als Profi Kamera?

Auf gar keinen Fall !! Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung.

Das stimmt übrigens nicht:

1. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört "Fotograf/in" nach dem "Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003" zu den "zulassungsfreien Handwerken" - sprich KEIN Meisterzwang bspw. bei Eröffnung eines Studios.
2. "Fotograf/in" ist nach wie vor AUCH ein anerkannter Ausbildungsberuf.
3. Wer sich bspw. auf seiner Webseite oder Visitenkarte "Fotograf/in" nennen will, der MUSS eine gebührenpflichtige Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen können.
 
Dazu muß natürlich zu 3. gesagt werden:

Grundsätzlich wird in die Handwerksrolle nur eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
bzw.
In besonders gelagerten Fällen kann die Eintragung in die Handwerksrolle auch über eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) erfolgen, die von der Handwerkskammer erteilt wird

Und mit 1. wird nur gesagt, dass man einen Fotoladen oder ein Studio aufmachen kann, ohne ein Fotograf sein zu müssen (im Sinne der handwerklichen Lehre bzw. ohne Abschluß desjenigen) - kurz, Fotografieren darf, ohne sich Fotograf nennen zu müssen.. :)

sich offiziell Fotograf zu nennen ist weiterhin nicht ohne Hürde..

mfg chmee
 
Zurück