Frage zum Webhoster

Hi Kasal,

solche Klauseln, genauso wie auch die AGB sind i.d.R. völlig unerheblich, solange es nicht zum Zahlungsverzug bzw. zur Nichtzahlung kommt. Solange jede Rechnung ordnungsgemäß beglichen wird, kräht letztlich kein Hahn danach, ob du noch eingeschränkt geschäftsfähig bist.

Webspace buchen ist bei uns dann auch kein Problem - dedizierte Server hingegen stelle ich (wie auch alle anderen Provider) nur dann bereit, wenn der Vertrag auf die voll-geschäftsfähigen Eltern läuft.

Ein kleines Webspacepaket hält sich von den Kosten ja auch durchaus in Grenzen, so dass dieses mit dem Taschengeldparagraph (§110 BGB) in Einklang steht.

Grüße,
Arne

P.S.: Aufgrund der sonstigen Kommentare (@Sven & Dr. Dau & Dennis) möchte ich ausdrücklich festhalten, dass ich kein Webhosting angeboten habe! :D :D
 
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