Windows Vista Umtausch möglich?

Also, du bekommst mit dem Rechner eine OEM-Version mit (normalerweise vorinstalliert). Diese darf nur auf dem Rechner, mit dem sie ausgeliefert wurde verwendet werden. Deine Anwendung (also das Aufspielen auf ein anderes System) ist daher nicht gestattet. Ebensowenig, wie das Aufspielen einer OEM XP Version oder gar Raubkopie auf den neuen Rechner.

Hast du Vista allerdings extra gekauft, dann hast du dich vermutlich für die billigere OEM bzw. Systembuilder Version entschieden. Diese gibt es entweder als 32Bit oder als 64Bit. In der "Vollversion" wären beide Versionen enthalten gewesen. Hier ist es so, dass du die Software bereits gebraucht hast und somit nicht mehr zurückgegeben bzw. umgetauscht werden kann.

So gesehen ist der Händler im Recht.
 
> Also, du bekommst mit dem Rechner eine OEM-Version mit (normalerweise vorinstalliert).
> Diese darf nur auf dem Rechner, mit dem sie ausgeliefert wurde verwendet werden. Deine
> Anwendung (also das Aufspielen auf ein anderes System) ist daher nicht gestattet.
> Ebensowenig, wie das Aufspielen einer OEM XP Version oder gar Raubkopie auf den
> neuen Rechner.

Nein. Das ist eindeutig falsch. Auch wenn MS es gerne so haben würde. OEM Versionen darf ich auch auf anderen Rechnern installieren, sofern jeweils nur eine aktive Installation vorliegt.

Vergleiche hierzu die Urteile I ZR 244/97 und in weiteren Maßen auch I ZR 3/00 vom BGH.

BTW: Es gibt keine "Raubkopien". Wenn ich mir was illegal kopiere wende ich weder körperliche Gewalt an, noch nehme ich dem Hersteller irgendetwas weg, denn wei das Wort schon sagt, ist es eine Kopie.
 
@Norbert Eder
Navy, hat recht. In den USA ist das jedoch der Fall. Aber dort ist es noch extremer. Wenn man ein Microsoft Produkt kauft, gehört es immer noch Microsoft. Man bezahlt dort eigentlich nur für die Legale Nutzung des Produkts. Jedoch besitzt man das Produkt das man gekauft hat NICHT.

Egal zu viel Unnötiges gequatsche :) hehe

Die Software kann dem Händler nicht zurück gebracht werden, da dieser sich mit einem Satz in der AGB geschützt hat.
 
So viel ich mitbekommen habe NEIN

Windows Vista hat zwar viele Versionen aber auf jeder CD ist immer ALLES drauf von Home bis Pro. Der Key ist entscheidet was alles freigeschaltet wird. Jedoch ist 64bit und x86 ein unterschied. Daher glaub ich nicht das es geht. Testen könntest du es, herunterladen einer Version und mit deinem Key versuchen. Brauchst ja keine illegale Version herunter zu laden.

btw: Downloaden ist in der Schweiz legal;) in Deutschland don't know:) Jedoch hast du ja einen Original Key zum ausprobieren:D
 
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Nein. Das ist eindeutig falsch. Auch wenn MS es gerne so haben würde. OEM Versionen darf ich auch auf anderen Rechnern installieren, sofern jeweils nur eine aktive Installation vorliegt.

Vergleiche hierzu die Urteile I ZR 244/97 und in weiteren Maßen auch I ZR 3/00 vom BGH.

BTW: Es gibt keine "Raubkopien". Wenn ich mir was illegal kopiere wende ich weder körperliche Gewalt an, noch nehme ich dem Hersteller irgendetwas weg, denn wei das Wort schon sagt, ist es eine Kopie.
Alles klar. Wusste nicht, dass es in Deutschland dazu schon entsprechende Urteile gibt.

@Raubkopien: Definitionssache. Ich gehe jetzt aber nicht näher darauf ein ;-)
 
:offtopic:
BTW: Es gibt keine "Raubkopien". Wenn ich mir was illegal kopiere wende ich weder körperliche Gewalt an, noch nehme ich dem Hersteller irgendetwas weg, denn wei das Wort schon sagt, ist es eine Kopie.
Du nimmst dem Hersteller zwar nichts weg, aber du gibst ihm auch nichts dafür. Somit eignest du dir die Nutzungsrechte an, ohne sie auf legalem Wege erworben zu haben == Raub.
 
Bitte keinen Mist verzapfen: Raub ist nach § 249 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Das Anfertigen einer illegalen Kopie ist jedoch nur eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes.

Was den Umtausch betrifft, gibt es kein Umtauschrecht. Es gibt jedoch ein Recht auf Reklamation bei mangelhafter Ware oder Dienstleistung. Ist diese gerechtfertigt, hat der Verkäufer allerdings mehrere Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen: entweder durch Umtausch (fehlerhafte gegen fehlerlose Ware), Reparatur, Wandlung (Geld zurück) oder Minderung (Minderung des Preises). Eine Reklamation ist allerdings nur innerhalb der zwei Jahre Gewährleistung möglich. Ein Nichtgefallen der Ware ist jedoch kein Reklamationsgrund.
 
Du kannst zwar in der Tat ein Softwareprodukt wegen Mängeln umtauschen.
Allerdings gibt es dabei einige Dinge zu beachten.

Der Hersteller hat über einen bestimmten Zeitraum (ich weis nichtmehr wielange.. aber mehr als 6 Monate waren es schon) mit 3 Updates die möglichkeit diese Fehler zu beheben. Darüber gab es bereits ein paar vereinzelte Urteile.

Aber dein Problem ist.
Das Problem liegt hier nichtmal bei Windows.
Wenn eine Software nicht läuft auf dem System, ist es Normalerweise die "Schuld" des Herstellers der Software, nicht des Betriebssystems.
Microsoft hat nie behauptet dass alles was unter XP läuft auch auf Vista laufen wird.
 
Wenn eine Software nicht läuft auf dem System, ist es Normalerweise die "Schuld" des Herstellers der Software, nicht des Betriebssystems.
Normalerweise gibt jede Softwareverpackung Auskunft über die Mindestvoraussetzungen des Systems. Erfüllt das Testsystem diese Mindestvoraussetzungen und die Software funktioniert trotzdem nicht, ist es klar ein Mangel, da die versprochenen Leistungen nicht erfüllt werden. Erfüllt das Testsystem diese Mindestvoraussetzungen nicht, aber du denkst dir, dass es schon funktionieren wird, es das aber nicht tut, ist das kein Mangel der Software sondern eine Fehlentscheidung deinerseits. Diese Informationen werden ja nicht ohne Grund auf der Ware und nicht in der Ware angebracht.
 
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