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Quelle: DENIC§ 3 Pflichten des Domaininhabers
[...]
(3) Der Domaininhaber prüft sofort nach Registrierung die in der DENIC-Whois-Abfrage unter <http://www.denic.de/de/whois/index.jsp> veröffentlichten Angaben und teilt DENIC etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen der an DENIC übermittelten Daten jeweils unverzüglich mit. Dabei sind die DENIC-Domainrichtlinien zu beachten.