Tierarzt hilft nicht

ZweiA

Erfahrenes Mitglied
Guten Morgen

Als mein Kater heute nacht "schreiend" vor meiner Haustür stand und ich ihn herein ließ, humpelte er. Irgendwas ist mit seiner linken Vorderpfote. Ich kann keine Äusserlichen Verletzungen feststellen. Als ich um 8Uhr einen Tierarzt anrief und ich der Tierarzthelferin mein Problem beschrieb, sagte sie ich sollte vorbeikommen. Allerdings sagte ich ihr daraufhin, dass ich im moment kein Geld für die Behandlung hätte, sondern ihr das geld erst am 1.11 geben könnte. darauf hin sagte Sie ganz trocken das ich mir von jemandem das Geld leihen sollte. Damit war das Gespräch beendet.
Jetzt habe ich bei einem anderen Tierarzt angerufen und es hat alles super geklappt.

Was soll ich jetzt von der Tierärztin halten ?
Ich kann meinem Kater doch nicht zumuten 8 Tage mit schmerzen herumzulaufen.
Ist das Unterlassene Hilfeleistung, oder ist das normal ?
 
Schwer zu sagen, zumindest für mich, da ich kein Rechtsanwalt bin.

ABER, was ich dir schon sagen kann:
Ich selbst hab einen ganz lieben Kater, der in seiner "Anfangszeit" erhebliche Probleme mit der Leber und dem Darm hatte. Heute ist alles gut und keine Probleme mehr. Ich musste 2mal den Tierarzt wechseln, bis ich endlich ordentliche Hilfe für meinen Kater bekam und das noch einigermaßen zu einem erschwinglichen Preis.

Viele (Tier)ärzte vergessen anscheinend mit der Zeit worfür sie da sind und das wichtigste für sie ist das Geld und nicht dem Patienten (ob Tier oder Mensch) zu helfen.

An deiner Stelle würde ich zu diesem Tierarzt nie mehr gehen, denn das kanns nicht sein, wegen ein paar Tagen die Hilfeleistung zu verwehren, auch würde ich allen Bekannten, Freunden etc. von diesem Tierarzt abraten.
 
Mein Gefühl sagt mir, dass diese Ärztin im Unrecht ist.
Sie kann dir eine Rechnung schreiben und diese notfalls eintreiben lassen... ich sehe also keinen triftigen Grund, die Hilfeleistung zu verwehren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Tierarzt das Recht hat, Hilfeleistung bei nicht sofortiger Barzahlung zu verwehren, zumal es sich um einen Notfall handelt.

Man stelle sich nur mal vor.... die Wohnung brennt ab, inkl. Geld, Personaldokumente und KK-Karte.
Man schleppt sich halb angekokelt zum nächsten Arzt, und der sagt einem, man solle sich erst etwas Geld besorgen.....
 
Bin zwar auch kein Jurist aber da etwas wegen Unterlassener Hilfeleistung zu unternehmen könnte schwierig werden. Da vor Gericht ein Haustier nicht als Tier sondern als Sache bearbeitet wird. Wenn ich mir vorstelle das mein Nachbar, nur weil er Lust dazu hat, meinen Hund zu erschlagen und ich ihn dann nur wegen Sachbeschädigung anklagen kann.:mad: :suspekt:


Axel
 
Hi,

das Problem ist, dass viele Tierärzte und -Kliniken wirklich Probleme haben, ihr Honorar einzufordern und damit teilweise unter dem Existenzminimum wirtschaften müssen. Viele Leute bringen aufgefundene und verletzte Tiere zum Veterinär, wollen (oder können) aber nicht für die Behandlung aufkommen - ebenso Menschen mit eigenen Haustieren, die sich die Versorgung nicht leisten können.

Rechtlich ist ein Tierarzt zur Hilfeleistung nur in Notfällen verpflichtet (natürlich u.U. ein dehnbarer Begriff) - im Einzelfall wird es wohl auf die Erfahrungen und die Situation der jeweiligen Praxis ankommen.
http://www.vetmed.uni-muenchen.de/med2/skripten/forensik/forensik5_7.html
http://www.bltk.de/html/satzung/beruf_ordn.html
http://www.vetmed.de/vet/download/rechtssituation_fundtiere.htm


Ich will die Situation nicht schönreden, aber rechtlich (und praktisch) lässt sich da wohl in den seltensten Fällen was rütteln.

Gruß
.
 
Hallo Leute

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde Rechtlich nichts machen "können".
Allerdings werde ich wie Norbert Eder schon sagte, allen möglichen leuten die ich kenne von dieser Tierärztin abraten.
Zum Glück habe ich einen anderen Tierarzt gefunden der mir helfen konnte
mfg. ZweiA
 
Akrebs hat gesagt.:
Bin zwar auch kein Jurist aber da etwas wegen Unterlassener Hilfeleistung zu unternehmen könnte schwierig werden. Da vor Gericht ein Haustier nicht als Tier sondern als Sache bearbeitet wird. Wenn ich mir vorstelle das mein Nachbar, nur weil er Lust dazu hat, meinen Hund zu erschlagen und ich ihn dann nur wegen Sachbeschädigung anklagen kann

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub Säugetiere(bzw kann sogar sein das es Wirbeltiere sind) sind in Deutschland extra geschüzt, sprich sie werden nicht wie sachen behandelt(Allerdings auch nicht wie Menschen). Du darfst also deinen eigenen Hund nicht einfach aus Spaß am Lustig sein totschlagen oder ertränken. Oder Hähnchen zu Tausenden auf einem Halben Quadratmeter pferchen.
 
Ich war mit meinem 17monat altigem Kater Taxi heute nacht in der Nothilfe in der Tierklinik, habe vorher angerufen und die Sympthome geschildert, er hat angeblich Urinstau und eine entzündung der Harnwege so das der Urin nicht abfließen kann. Ich sagte auch das ich nur 40 Euro habe und montag ein Freund aus dem Urlaub kommt um mir zu helfen finanziel. SIe sagte ich soll vorbei schaun und sie schaut sich Taxi einmal an. Ich also nachtz um 4 mit Taxi in einem Taxi :) zum Klinik. Sie untersuchte und der Verdacht bestätigte, sie sagte nur das er ihn nur einschläfern könne da ich mir die OP nicht leisten könne. Ich stimmte zu und blieb bis zum letzten Atemzug bei meinem Frechdachs. Ich zahlte meine letzten 40 Euro und soll morgen 40 letzte Euros zahlen, die ich ihr nicht zahlen werde da sie auch, wen sie schon akzeptiert das ich den rest bezahle, ihn auch operieren hätte können, das ist wirklich eine Frechheit und unterlassene Hilfeleistung in meinen Augen, werde die Klinik morgen anzeigen bei dem Tierschutzbund und dem Örtlichen Veterinäramt. Er könnte in paar Tagen wieder faxen machen, doch so ist er nun tot
 

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