...se* mit "minderjährigen" ....

mille

Erfahrenes Mitglied
... klingt komisch ist allerdings nich ganz so gemeint wies rüberkommt!
ich bin 18 und dürfte ja theoretisch nich mit minderjährigen schlafen... aber wie ist das gemeint mit keinem mädhen unter 16 oder mit keinem unter 18...
ich würde sagen keine unter 16... wenn sie 16 oder 17 ist ist das schon wieder legitim, kann das sein?

wäre mal dankbar für ein rat :)

basti
 
Ich kann Dir höchstens sagen, was laut StGB als Missbrauch durchgeht. Aber so rein intuitiv würde ich mal behaupten, dass alles andere dann in Ordnung geht.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

-> http://lawww.de/Library/stgb/176.htm <-



§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

-> http://lawww.de/Library/stgb/182.htm

//edit: Argh... der Seelenlose war schneller ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
was mich mal interessieren würde, wenn ein 15 jähriger mit ner 15 jährigen schäft...

währe das dann sexueller missbrauch einer minderjährigen durch einen minderjährigen?

cu
möp
 
darum gehts ja nich - ich bon der meinung: erlaubt is was gefällt - so lang man niemanden schadet...

aber es geht um die rechtslage - wer missbraucht denn wenn?
 
hm also du kannst davon ausgehen, dass derjenige misbraucht,
der den anderen dazu zwingt, sprich es kann entweder der Junge,
aber auch das Mädchen sein. Es kommt halt darauf an. Wenn beide
es wollen, dann werden sie es keinem erzählen und es wird keine
Strafanzeige gestellt, was wiederum heißt das es okay ist.
 
... und wenn beide es wollen, es die eltern aber rausbekommen uns strafanzeige erstatten *nich locker lass*

cu
möp
 
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