Ruhestörung

dignsag

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt mit der gesetzlichen Regelung von Ruhestörung.

Z.B.: Wann muss mein Nachbar der im selben Haus wohnt die Musik komplett abdrehen.
Hat da jemand nen Ausschnitt aus nem Gesetzbuch oder so?

Hat jemand persönliche Erfahrungen gemacht?

Gruß

Dignsag
 
Ich habe da (leider) Erfahrung mit Ruhestörern..
Ab 22Uhr hat Zimmerlautstärke zu sein.
Egal ob Musik oder Fernseher oder andere laute Geräusche die nicht um diese Uhrzeit sein müssen. Ab 20Uhr darf kein Baulärm sein. ( Bohren, Hämmern, Tapete von der Wand abkratzen)
In beiden Fällen kannst du die Polizei rufen die hier in Berlin meist auch in 20-30 Minuten vor Ort ist.
Am Bürgertelefon wurde mir auch gesagt das ich die Polizei rufen kann bei jedemGeräusch welches meine Ruhe stört. Notwendige Geräusche sind davon allerdings ausgeschlossen. (Duschen, elektrische Zahnbürste zbsp.) Soweit nicht Stundenlang geduscht oder die Zahnbürste läuft.

Kleiner Tip noch... bevor du Polizei rufst gehe zu dem lärmenden Menschen und bitte ihn erstmal höfflich mit dem Krach auf zu hören.

Hier noch ein Link für dich.

mfg
Cofter
 
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Auskunft!

Was das Polizei rufen betrifft, dazu musste ich/wir erst ein einziges mal greifen.
Allerdings bin ich mittlerweile der Ansicht das die betreffende Person es sich mittlerweile nicht mehr verdient hat, dass ich sie vorwarne!!
Das ganze geht so weit das man Angst haben muss von der Person angegriffen zu werden, weil mal wieder in einem von diversen Alkoholexzessen laut Musik gehört wird.

Gibt es da irgendeine Einschränkung weil man im selben Haus wohnt, aber in verschiedenen Eigentumswohnungen?

cofter hat gesagt.:
Am Bürgertelefon wurde mir auch gesagt das ich die Polizei rufen kann bei jedemGeräusch welches meine Ruhe stört.

Gilt das von 0 - 24 Uhr ?
 
dignsag hat gesagt.:
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Auskunft!

Was das Polizei rufen betrifft, dazu musste ich/wir erst ein einziges mal greifen.
Allerdings bin ich mittlerweile der Ansicht das die betreffende Person es sich mittlerweile nicht mehr verdient hat, dass ich sie vorwarne!!
Das ganze geht so weit das man Angst haben muss von der Person angegriffen zu werden, weil mal wieder in einem von diversen Alkoholexzessen laut Musik gehört wird.

Gibt es da irgendeine Einschränkung weil man im selben Haus wohnt, aber in verschiedenen Eigentumswohnungen?



Gilt das von 0 - 24 Uhr ?


Ab 22Uhr ist per Gesetz festgelegt das alle störenden Geräusche zu vermeiden sind.
Also nicht von 0 - 24 Uhr sondern 22 - 24 Uhr Ausnahme sind Baugräusche die müssen ab 20 Uhr vermieden werden
.
Ich weiss nicht wie sich das bei Eigentumswohnungen verhält aber wenn man einen Mietsvertrag hat und dort andere Ruhezeiten stehen sind diese vor Gericht nicht wirksam.
Aber der Vermieter muss für Ruhe sorgen und den Lärmenden abmahnen.
Was aber die wenigsten abschreckt... :(

Man kann eigentlich nur immer und immer wieder die Polizei oder auch das Ordnungsamt anrufen.
Diese können auch Geldstrafen verhängen. Machen es allerdings selten bis nie.

mfg
Cofter
 
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