paintball und lustige ordnungswidrigkeiten

Marcus Blumenthal

Erfahrenes Mitglied
aloha und tralala :>

ich hab heute post von den grüen ampelmännchen bekommen, die meinen irgendwie ein ermittlungsverfahren wegen waffenmissbrauchs einleiten zu müssen, weil wir unsere markierer in der wohnung getestet haben :rolleyes: :rolleyes:


jetzt wollt ich fragen ob schon jemand erfahrung mit sowas gemacht hat und was da so kommen kann :)

dankööö !

btw : nein ich werd nicht mit paintball aufhören falls mir das hier irgendwer an's herz legen will ;-)
 
kannste auf privatgrund nich machen was du willst?!
da kannste auto fahren, mit soft-airs rumballern, feuer legen, etc.
solange du damit nicht andere gefährdest, in ihrer Privatsphäre
verletzt, ihre ruhe störst oder sonstiges...

Bin mir da aber nicht so ganz sicher.
 
das problem ist das du softair leider nicht mit paintball vergleichen kannst, das liegt am flüssigen kern der paints (munition) - frag mich nicht wieso, aber aus diesem grund sind farbkugeln für 5,5 mm softair verboten, weil es sie so zur waffe macht .. hat was mit der energie des projektils zu tun.

und um auf privat grund paintball spielen zu können zumindest im freien musst du eine halbe din a4 seite an vorschriften beachten, und zwar seeeehr genau.

ich raff das auch nicht, immerhin haben wir in der wohnung geballert aber der nachbar ging tierisch ab :).. naja am 4.2 is anhörung ma gucken.
 
Ich würde mal in nachfragen, dort gibts ein paar Leute die im deutschen Waffenrecht bewandert sind.

In den eigenen 4 Wänden zu schiessen (z.B. mit einem Luftgewehr) ist nämlich nicht unbedingt illegal - nur welche Vorschriften da für deinen Fall gelten? Frag lieber jemanden, der damit regelmässig zutun hat.
 
Paintball: ein Gerät , genannt "Markierer", verschiesst farbgefüllte Kunststoffkugeln, Treibmittel ist CO2 (mit passendem Adapter könntest du auch die Patronen verwenden, die man zum Schlagsahne machen benützt). Sinn der Übung - Spieler der anderen Mannschaft mit einem kleinen Farbpunkt zu versehen.
(Das mit den Farbkugeln hat übrigens nichts mit der Mündungsenergie zu tun; flüssigkeitsgefüllt Kugeln fallen Status Quo afaik eher in den Bereich des Kriegswaffengesetztes)

Krashok hat das Teil jetzt in der Wohnung ausprobiert, der Nachabr hat die Polizei gerufen - und die hat üblicherweise nicht das nötige Wissen um die Vorschriften und deren Interpretation. Zuerst wäre da zu klären, ob der Markierer als Waffe eingestuft ist, und wenn ja in welche Unterkategorie er eingeordnet wird. Davon hängt dann ab, was man beim Abfeuern auf privatem Gebiet beachten muss - im einfachsten Fall reicht es aus wenn man nachweist, dass die Kugel deine Wohnung/Grundstück nicht verlassen konnte (bleibt unter Umständen noch der Vorwurf der Lärmbelästigung).


Nur nachdem ich die deutschen Gesetzte nicht soo genau kenne & schon gar keine Rechtsberatung geben kann :eek: wärs gut, da jemanden zu fragen der sich mit der Thematik intensiver befasst.
 
nein hat er nicht .. nur macht der pumpaction markierer nicht nur plop sondern nachts halb 12 ist das recht laut :)

daishi danke für den link ich werd mal gucken :) *dankbar sei*

und die markierer sind waffen.
 
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