Lizenzenverwendung

renard

Erfahrenes Mitglied
Ich möchte mal fragen, was die Konsequenz ist, wenn man mit einem Crack eines Videoschnittprogramms Filmmaterial schneidet, davon eine DVD produziert und die dann veröffentlicht wird.

Was kann dem Produzenten bzw. dem Auftraggeber passieren? Oder anders gefragt: Juckt es irgendjemanden, wenn sowas für den "kleinen, überschaubaren Bereich" gemacht wird? Wie bekommt man sowas heraus? Irgendjemand aus meinem Freundeskreis meinte mal über die "Metadaten" eines Programms.

Ich mache sowas nicht, aber ein Bekannter will mich gerade zur Mitarbeit an so einem "Projekt" überreden, und ich suche nach schlagkräftigeren Argumenten als "ich weiss auch nicht, was da passieren kann". Ich will nicht, dass er sich da unter Umständen in irgendwas mit negativen Konsequenzen reinreitet.
 
Es gibt verschiedene "Vermutungen":

1. Du trittst einer branchen-nahen Firma auf die Füsse und die verpfeift Dich.
Beispiel : Firma X stellt Werbetrailer her und hat die Software logischerweise teuer bezahlt. Nun kommt Firma B mit "Raubkopien" daher und klaut (A) potentielle Kunden, stellt gleiche Trailer (B) billiger her und (C) zerstört durch Dumpingpreise den Markt.

2. Die Software ist sehr teuer.
Wenn Software teuer ist, sagen wir, über 1000EUR, dann tritt nicht unbedingt der beklaute Softwarehersteller als Kläger in Erscheinung ( privates Strafrecht ), sondern der Staat kann sich eigenhändig um die Klärung des Vergehens kümmern ( öffentliches Recht ).
So ist auch zu erklären, warum 1-2 mp3-Songs keinen jucken, aber Gigabyteweise Musik-Ordner den Staat walten lässt - ohne Anzeige durch das "beklaute" Label.

3. Metadaten und Nach-Hause-Telefonieren
Den meisten Leuten fällt nicht auf, welche Metadaten in zB Office-Dateien stehen. Viele wissen immer noch nicht, dass Flash nach Hause telefoniert und spätestens Online von Ex-Macromedia gefunden wird. Da tritt natürlich die beklaute Firma als Kläger auf - soweit es sich um eine Raubkopie handelt.

Ich kann Raubkopien nicht gutheissen, muss aber dazu sagen, dass ich im Beruf nicht soviel Grundwissen/Erfolg hätte, wenn ich nicht schon früher unter "dubiosen Bedingungen" an der Software lernen hätte können.

Es bleibt - wie bei jeder Straftat - immer die Frage, wer es erfährt und und um welche Tat es geht. Eine Anzeige wegen Nutzung einer Raubkopie wird mit höchster Wahrscheinlichkeit fallengelassen, eine gewerbetreibende Gesellschaft wird da anders bewertet. Bleibt das Ergebnis in einem privaten Kreis, so entsteht sicher nicht mal das Gefühl von "Das hat er nicht mit rechten Dingen gemacht", während das Verteilen einer 3D-Animation auf der CeBit schon gewisses -negatives- Interesse hervorrufen kann.

mfg chmee
 
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