Firstload...ziemlich teuer

Hallo,
meine Eltern haben leider keine Rechtschutzversicherung, obwohl wir uns diese mal bei Gelegenheit zulegen sollten ;-). Das mit dem bezahlten Anwalt wird bestimmt auch nicht gehen...naja, ich sag mal, was bringt es mir mit Firstload vor Gericht zu gehen wenn ich da nix rausholen kann (z.b. Schadensersatz)? Es reicht mir wenn das Geld auf meinem Konto bleibt. Grüße
 
@Sven, m.E. ist es eher üblich dass man sich eine Auskunft bei der Schufa einholt.
Abgesehen davon, besagt die Probebuchung ja nur dass das Konto existiert..... nicht aber ob der Kunde überhaupt zahlungswillig oder gar liquide ist.

D@nger hat gesagt.:
Es reicht mir wenn das Geld auf meinem Konto bleibt.
Nach mir die Sinnflut?
Dann wünsche ich Dir viel Spass.....
 
Dr Dau hat gesagt.:
@Sven, m.E. ist es eher üblich dass man sich eine Auskunft bei der Schufa einholt.
Abgesehen davon, besagt die Probebuchung ja nur dass das Konto existiert..... nicht aber ob der Kunde überhaupt zahlungswillig oder gar liquide ist.

Nach mir die Sinnflut?
Dann wünsche ich Dir viel Spass.....

Hallo,
was meinst du damit?
 
Dr Dau hat gesagt.:
@Sven, m.E. ist es eher üblich dass man sich eine Auskunft bei der Schufa einholt.
Abgesehen davon, besagt die Probebuchung ja nur dass das Konto existiert..... nicht aber ob der Kunde überhaupt zahlungswillig oder gar liquide ist

Es ist aber vermutlich einfacher das so zu regeln. Erstmal auf recht einfache Art überprüfen ob das Konto erfunden ist.
Und ich denke sowas wie die Schufa gibt es nicht in allen Ländern, da tut man sich eventuell einfacher einheitlich nur die Existenz des Kontos zu überprüfen.
Ist aber reine Spekulation ;)

Zumindest hab ich diese Art der "Überprüfung" auch schon bei einigen Seriösen Firmen erlebt, und eigentlich spricht doch vom Standpunkt des Kunden aus auch überhaupt nichts dagegen ?
 
@D@nger, naja, Dein letztes Posting erweckt den Anschein dass die Sache nun (wo Du Dein Geld ja wiederhast) erledigt ist.
Nach dem was ich über den Betreiber aber gelesen habe, wird es für ihn evtl. noch nicht erledigt sein.

@DJ Teac, wenn Du sowas schon öfter erlebt hast, hast Du dann auch irgendwo ein Linkliste?
So mit 1 Million (oder mehr) Links? ^^
Da würde sich schon eine hübsche Summe ergeben. ;)
Da der Betreiber bei der Denic mit verschiedenen Adressen (unter anderem auch in der BRD) eingetragen ist, dürfte einer Anfrage bei der Schufa wohl nichts im Wege stehen. ;)
 
@D@nger: Rückbuchen reicht nicht, du musst der Firma einen eingeschrieben Brief schreiben, in dem du

1) erklärst, dass du dich niemals (also auch nicht über Werbeaktionen) angemeldet hast
2) du einem eventuellen Vertrag (der nach Firmenmeinung besteht) widersprichst und
3) gegen die Firma wegen Betrugs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattest.

Droh ruhig mit dem Anwalt (auch wenn du keinen Rechtsschutz hast), solche Firmen zocken vornehmlich Leute ab, die sich nicht wehren. Weiters kannst du Strafanzeige gegen die Firma erstatten, jede Polizeidienststelle nimmt so was auf.


Der Doc!
 
Aber bitte ein Einschreiben mit Rückschein..... so kannst Du nachweisen wer und wann Dein Einschreiben in die Hände bekommen hat.
Ich würde das Einschreiben entweder als "persönlich" direkt an den Betreiber adressieren oder "zu Händen des Postbevollmächtigten" der Rechtsabteilung.
Bei einem Einwurfeinschreiben könnte ja immer behauptet werden dass es nie angekommen sei.

Zum Schadenersatz: Wenn wir in den USA währen, währe sicherlich auch ein Schadenersatz für Deinen "seelischen Schaden", den Du beim Anblick des Kontoauszuges erlitten hast, denkbar. ;)
Aber leider sind wir nicht in den USA. :(
 
Dr Dau hat gesagt.:
@D@nger, naja, Dein letztes Posting erweckt den Anschein dass die Sache nun (wo Du Dein Geld ja wiederhast) erledigt ist.
Nach dem was ich über den Betreiber aber gelesen habe, wird es für ihn evtl. noch nicht erledigt sein.
Auf Grundlage dessen, was du gelesen hast und nun meinst, könntest _du_ den Betreiber aber genau so anzeigen ... oder ich ... oder irgendwer. Wieso machst du oder ich es nicht?
Für die Anzeige einer Straftat (so es eine sein sollte) ist es nicht nötig selbst betroffen zu sein.
Anders als bei Zivilklagen aber die betreffen ja nur das eigene Jäckchen, das du ja nicht für gut genug befindest.

Tatsache ist jedoch, dass _einzelne_ i.d.R. gar nicht die nötigen Finanzmittel haben, um jemand mit diesem Geld- und Anwältepoolbackground entsprechend grundsätzliches Paroli zu bieten ... und leider wäre dies nötig.
So bleibt vor allem die Möglichkeit Initiativen zu unterstützen, Aufklärung zu leisten und Politiker, die den unlauteren Wettbewerb in ihren Amtsaufgaben haben mit Mails, Briefen und Telefonaten zu bombardieren.

Klingt vielleicht eigennützig ... aber das persönlich Ersparte könntest _du_ ja genau so einsetzen. Wie gesagt: Für Strafanzeigen muss man nicht persönlich betroffen sein, man muss nur Kenntnis davon haben - und sich relativ sicher (und dementsprechend anwaltlich beraten) sein, um vielleicht auch einer Gegenklage des entsprechend Ausgestatteten wegen falscher Beschuldigung o.ä. entgegenstehen zu können. Denn wenn es so _klar_ wäre, gäb's diese Seiten doch gar nicht mehr, oder? :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja und nun ist noch ein Mitwissender mehr dabei.

Zu dem was Rena schon geschrieben hat, kommt noch:
Alle die von einer Straftat in Kenntnis gesetzt sind und nichts dagegen unternehmen, kann Mittäterschaft untestellt werden. Das nur noch am Rande.


Also warum tun wir es nicht alle? Weil wir selbst keinen Bock darauf haben - genauso wie die Eltern von D@nger.

Nun ist es aber auch so. Uns liegen weder klare Fakten vor, noch ob es tatsächlich alles so abgelaufen ist wie geschildert. Fraglich ist auch, woher die Bankdaten für Fl. kamen.

Angenommen, es hätte jemand anderst als D@nger, D@nger bei Fl angemeldet. So mussten dieser Person die Bankdaten der Eltern von D@nger vorgelegen haben. Somit ist zumindest für mich noch unklarer, hier ein eindeutiges Verschulden von Fl. nachweisen zu können um eine Strafanzeige erstatten zu können.

Also auch wenn es so offensichtlich erscheint, dass eine Straftat vorliegen könnte,
a) vor Gericht ist es nie so wie man es angenommen hat und
b) wir haben (ausgenommen D@nger und dessen Eltern) keine Ahnung vom gesamten Verlauf.
c) ein Verdacht reicht zur Anzeige einer Straftat nicht aus!
d) zwar ist es ersteinmal kostenlos, wenn man eine Strafanzeige erstattet, doch in der Situation von D@nger, kann sich das Gerichtsverfahren binnen einer Sekunde auch umdrehen und dann hängen D@nger bzw. dessen Eltern beim Anwalt und vor Gericht und können dann die entsprechenden Gerichts -und Anwaltskosten selbst tragen.

Auch dies keine Rechtsberatung und stellt lediglich meine persönliche Meinung dar.
Man kann zwar mit Kanonen schießen, darf sich aber nicht wundern, wenn man dadurch einen kleinen Krieg auslöst ;) Auch vor dem ersten Schuß müssen die möglichen Folgen berücksichtigt werden. Ansonsten ist der ausgelöste Krieg schon vor dem ersten Schuss verloren.

Sorry, wenn ich mich zu diesem Thema eingeklinkt habe. Aber ich dachte es wäre mal ganz gut, wenn noch eine weitere Betrachtung einfliesst.
 
@Rena, wenn ich immer eine Anzeige erstatten würde nur weil ich irgendwo irgendwas höre, dann hätte ich nichts anderes mehr zu tun. ;)

Wer sagt denn dass ich eine Zivilklage nicht für gut genug halte?
Klar, wenn er die entsprechenden Mittel hat, kann er den Betreiber auch wegen irgend welcher Kleinigkeiten (z.b. das Busticket zur Polizeistation) auf Schadenersatz verklagen.
Erstmal hat er aber die Kosten zu tragen..... und dass trotz seiner geringen Mittel (Schüler, kein Rechtsschutz).
Selbst wenn er den Prozess gewinnt, ist es keine Garantie dass er das Geld auch bekommt.
Im Zweifel könnte er also auf den Prozesskosten sitzen bleiben..... ist es das wert?!

Mir soll es egal sein ob und was er unternimmt...... von mir aus kann er dem Betreiber auch 1.000 € überweisen..... einfach nur so. :p
 

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