Firstload...ziemlich teuer

Dr Dau hat gesagt.:
Wer sagt denn dass ich eine Zivilklage nicht für gut genug halte?
im Zivilrecht kannst du aber nur deinen eigenen Schaden einklagen.
Der beträgt 94,60 Euro ... die er ja schon wieder zurückgebucht hat. Also keinen eigenen Schaden (vorbehaltlich dass vom Anbieter diesbezüglich noch was kommt). Weshalb dann Zivilklage?

Eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag ist wieder was anderes.
Strafanzeige - Wikipedia
Strafantrag - Wikipedia

Zivilrecht und Strafrecht sind grundsätzlich zwei verschieden paar Stiefel. Zivilrecht ist eben _nicht_ der "kleinere Bruder" vom Strafrecht.
Ich weiß das ist schwer zu durchblicken ... bin ja auch nur interessierter Laie.
Aber mittlerweile bin ich dahintergekommen, bei rechtlichen Dingen jegliche Emotion rauszulassen denn Recht ist eine sehr sachliche und differenzierte Angelegenheit. Man kann sie diskutieren und für gut oder weniger gut befinden, aber letztlich ist sie so, wie sie ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
saila hat gesagt.:
Zu dem was Rena schon geschrieben hat, kommt noch:
Alle die von einer Straftat in Kenntnis gesetzt sind und nichts dagegen unternehmen, kann Mittäterschaft untestellt werden. Das nur noch am Rande..
Das ist so nicht richtig.

Abgesehen davon, dass auch hier wieder Zivilrecht vs. Strafrecht zu sehen ist macht das Gesetz bzgl Straftaten und Anzeigepflicht meines Wissens auch einen Unterschied bzgl bereits begangenen und solchen, über die jemand _zuvor_ Kenntnis hat. Letztere sind anzuzeigen, sofern als solche (auch einem Laien) zu erkennen.

Zivilrechtlich ist sowieso niemand verpflichtet irgendwas einzuklagen geschweige denn aus externer Sicht anzuzeigen, was zivilrechtlich gar nicht von dritter Seite möglich ist,.

Ob o.g. Vorgang zivilrechtlich oder strafrechtlich zu behandeln ist, entzieht sich meiner Kenntnis - nicht zuletzt mangels fachlicher Qualifikation.
Aber selbst wenn Strafrecht: da schon geschehen _muss_ meines Wissens kein externer anzeigen.
Sofern eine Straftat bekannt ist _könnte_ aber jeder mit Wissen davon.

Wiederum angelesene Erkenntnisse und Irrtum vorbehalten - keine Rechtsberatung.
Aber ihr könnt ja selbst diesbezüglich nachrecherchieren. :)

Letztlich geht's vermutlich bei den meisten um zivilrechtliche Angelegenheiten ... das ganz allgemein.
Hinsichtlich des Threadstarts war es ja eine ganz andere Fragestellung: die schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die von Minderjährigen abgeschlossen werden.
Da am besten nicht alles durcheinanderbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also...., wenn es stimmt, das die Buchung ohne Einwilligung der Eltern erfolgte und die Bankdaten von den Eltern nicht angegeben wurden, dann ist es eindeutig eine Straftat und wir wären mitwissende! Kategorie: Betrug, Bereicherung und einiges mehr.... Das ist Fakt.
(schuldhaft begangenes Unrecht)

Begriff der Tat:
Ein zentraler Begriff des Strafrechts ist die Tat. Der Begriff ist insofern irreführend, als auch eine Nicht-Tat, nämlich ein Unterlassen, strafbar sein kann. Jedenfalls muss das Handeln oder Nicht-Handeln aber zielgerichtet sein und nicht nur zum Beispiel ein Reflex.
(Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld = Strafrecht)


Wäre es jedoch so, dass eine Anmeldung erfolgte und die Daten von den Eltern angegeben wurden, jedoch ohne Kenntnisse der AGB's oder wichtige Vertragsbestandteile wären von Fl verschwiegen worden, dann ist es Zivilrecht. Aber auch alles was in diese Richtung geht ist Zivilrecht.
(Trifft also kein Strafrecht zu, ist es automatisch Zivilrecht und dem BGB zugeordnet im Bereich Allgemeiner Teil -> Personenrecht)

Übrigens - eine Strafanzeige kann nur der Betroffene selbst vornehmen (was mir bislang auch noch nicht so direkt bekannt war..., dachte immer es wäre noch vererblich :D )



Um die Informationsquelle von dir zu verwenden ;)
 
saila hat gesagt.:
Übrigens - eine Strafanzeige kann nur der Betroffene selbst vornehmen
Da bringst du meines Wissens Strafanzeige (kann jeder) und Strafantrag (kann nur der Betroffene) durcheinander. Nochmal nachlesen.

Auch die Merkmale einer Pflicht zur Anzeige einer entsprechenden Straftat (und Zeitpunkt der Kenntnis davon) hast du meines Wissens durcheinander gebracht.

Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten besteht wie gesagt gar keine Anzeigepflicht Dritter.

Ob hier zivilrechtliche oder strafrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen - da bin ich nicht Anwalt genug. Du?
Ich nehm mal an ersteres. Die strafrechtlichen Aspekte betreffen meines Wissens eher die Person, die missbräuchlich personenbezogene Daten anderer verwendet hat, wenn es die gibt, was zu beweisen wäre.


Den Rest hab ich nicht verstanden ...
Ist aber egal - und auch müßig. Bringt letztlich glaub wenig wenn Laien mit Laien Recht diskutieren.
Denn da wissen beide Seiten zu wenig. ;)

Im Zweifelsfall einfach jemand fragen, der sich wirklich damit auskennt. Und wenn man im Recht ist, zahlt's eh die Gegenseite - sofern die nicht pleite ist. Wobei es im Pleitefall meines Wissens auch wieder Unterschiede in Zivilrecht vs. Strafrecht gibt.

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rena, Du hast behauptet dass ich eine Zivilklage nicht für gut genug befinde.
Da ein Betrug (sofern es ihn denn gibt) unter das Strafrecht fällt, kannst Du meiner Meinung nach nur die von mir angesprochene Schadenersatzfoderung (die unter das Zivilrecht fällt) meinen.
Ich habe aber nicht behauptet dass ich eine Schadenersatzforderung nicht für nicht gut genug befinde, sondern ich habe ihm von einer Schadenersatzforderung auf grund des mit grosser Wahrscheinlichkeit geringen Schadens (sofern es überhaupt einen gibt) abgeraten.

Im übrigen könnte ihm sehr wohl ein direkter Schaden enstanden sein.
Wenn durch die Abbuchung z.b. das Konto überzogen wurde, wird er wahrscheinlich Überziehungszinsen zahlen müssen.
Diese werden auch denn fällig, wenn er die Buchung hat stornieren lassen..... und wenn es nur für einen Tag ist.
Diesen ihm entsandenen Schaden könnte er also auf zivielrechtlichem Wege einfordern (Schadenersatzforderung).

@saila, für eine Strafanzeige braucht man keinen Verdacht..... allein die Behauptung langt voll und ganz aus..... wobei man sich natürlich mit falschen Behauptungen wiederum Strafbar machen könnte. ;)
Auch die Sache mit der Mittäterschaft kann ich so nicht im Raum stehen lassen.
Dem nach dürfte sich wohl so ziemlich jeder Erdenbewohner (zumindest aber der überwiegende Teil) der Mittäterschaft schuldig machen.
Thema Strassenverkehr:
Da ich in über 20 Jahren bis jetzt erst ein Ticket (wegen Parken im absolutem Halteverbot) bekommen habe ;) , kenne ich die Grenze bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht.
Aber bis zu einer bestimmten Überschreitung ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit..... danach geht es gleitend in den Straftatbestand einer "Gefährdung des öffentlichen Strassenverkehrs" über.
Und seien wir ehrlich, wer zeigt jeden Raser an?
Wahrscheinlich kaum jemand.
Ich denke hier nicht an die Raser die durch ihre Fahrweise tatsächlich andere in Bedrängnis bringen oder gar gefährden, sondern an die die "einfach nur zu schnell" fahren.

Keine Rechtsberatung..... nur meine Meinung..... bla bla
 
Zum Thema 1 cent ueberweisung.

Diese ist nicht nur dazu da, um die Kontodaten zu pruefen.
Viele Geldtransfer services machen dies so, um den Nutzer zu Informieren.
Da steht dann auf dem Kontoauszug sowas in der Art: "In 5 Tagen werden xx,xx Eur von Ihrem Konto abgebucht. Sollten sie dies nicht veranlasst haben, rufen sie bitte xxxxx an."

Oder: "Ihr konnte wurde bei xxx registriert....."
ist also gaengig
 
Auch die Sache mit der Mittäterschaft kann ich so nicht im Raum stehen lassen.
Dem nach dürfte sich wohl so ziemlich jeder Erdenbewohner (zumindest aber der überwiegende Teil) der Mittäterschaft schuldig machen.
Thema Strassenverkehr:

So sieht es nicht nur aus, sondern so ist es auch Dr Dau. Der Unterschied liegt nur noch in der Auswirkung des Rasers.

Angenommen der Raser bedrängt jemandem, der Bedrängte kommt in das Schlingern und fängt seinen Wagen wieder. Keinem was geschehen, du hast es direkt vor dir miterlebt. Was geschieht? Nichts - (leider). Der Raser wird weiter so fahren.

Angenommen der Raser bedrängt jemanden, der Bedrängte kommt aufgrund dessen in das Schlingern und kann seinen Wagen nicht mehr halten. Gerät von der Fahrbahn ab und es kommt zu einem Aufprall des Wagens mit einem Brückenpfeiler. Beifahrer tot und Fahrer schwer verletzt. Wie sieht nun die Handlungsweise aus derer die den Unfallhergang verfolgten?

Es ist also nur eine Frage dessen, welche Auswirkungen ein Handeln hervorrufen. In diesem letzten Beispiel, wäre eine Anzeige wohl kein Thema mehr. Oder?
Übrigens, da es eine "normale" Anzeige wegen Fahrerflucht wäre, würde die Staatsanwaltschaft daraus eine Strafanzeige machen.


Es liegt also an einem selbst. Jedoch ist eines sicher. Wird eine ermittelnde Staatsanwalt in Kenntnis gesetzt, das z.B. ich oder du oder wer auch immer in Kenntnis dieser Straftat war und nicht gehandelt hat und es würde sich um das ableben eines anderen Menschen handeln, dann ginge es nicht lange und man würde sich auf der Anklagebank wiederfinden.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften gehen heute Kleinstkapitalverbrechen (wie in diesem Thread möglicherweise vorliegend, wobei nicht wahrscheinlich) nicht mehr nach, weil der Aufwand an Arbeit und Kosten zu hoch ist. Das und nur das ist derzeit ein Vorteil von möglichen Mitwissern. Hätten Gerichte nichts zu tun und die Staatsanwaltschaften egbenfalls nicht, sähe es in diesem unseren Lande zweimal anderst aus.

(Für alle weiteren Mitteilungen sowie dieser und der vorherigen meiner Seits gilt:
Dies ist keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung dar)
 

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