Eigene Songs und Coversongs auf der Homepage ?

Andreas Späth

Erfahrenes Mitglied
Hallo

Also da in ( noch nicht absehbarer Zeit ) meine Homepage wieder online gehen wird, stehe ich vor golfendem Problem.

Wie sieht das Rechtlich aus mit Musik zum Download auf der Homepage ?
Ich meine das jetzt nicht im Sinne von "Ich lad meine Metallicasammlung hoch.." oder sowas.
Sondern selbsgeschriebene Songs, und ( was mir mehr sorgen macht ) Coversongs.
Wenn ich nun in alter Metallicamanier mir einen bei Battery abshrebbel ( tolles Wort ich weiss ), das ganze aufzeichnen und dann auf die Homepage stelle.. verletze ich da nun ein Copyright ?
Muss ich irgendwelche Gema Gebühren oder sowas abdrücken ?
Brauch ich vieleicht sogar eine Erlaubniss von Metallica ? ( bzw der Produktionsfirma... )

Also das einzigste was man hören würde wäre das Selbstgespielte, nicht das einer meint man hört Metallica im Hintergrund und ich spiele mit ;)

Greetinx Andy
 
Soweit ich weiß is das Copyright ja auch wenn ihr es covert noch immer beim Originalinterpreten, ausser ihr macht einen Vertrag mit ihm in dem steht ihr dürft das Lied spielen (ggf. auch verändern) und dafür bekommt er soundsoviel % des Umsatzes.
Wenn ihr sowas habt (hihi :D) dann könnt ihr gecoverte Songs ins Netz stellen ansonsten müsstet ihr eigentlich zuerst um Erlaubnis fragen.
Mit den eigenen Songs is natürlich das kleine C im Kreis (c) bei euch und somit kein Problem (es gibt soweit ich weiß ja bei mp3 [bei wma sicher] was wo man den Copyright inhaber hineinschreiben kann der normalerweise nicht verändert werden kann, dass würd ich zusätzlich machen).
Ich könnt genauere Infos einholen da mein Vater Notar is, falls gewünscht.
 
Bei MP3 kann man das Feld einfach abändern ( zB. in Winamp )
Wenn dann sowieso als WMA, da weiss zumindest nicht jeder wie das geht ;)

Und ja desto genauere Informationen du mir besorgen kannst desto besser, ich bedanke mich schonmal im vorraus :)
Hab zwar schon auf einigen Seiten geschaut aber da versteh ich irgendwie nur Bahnhof oder es ist "lückenhaft" erklärt und verunsichert mich nur ( was ja nicht Sinn der Sache ist ;) )


Edit: Wäre auch interesant ob es sich bei Coversongs anders verhällt wenn ich zB nur die Guitar Line auf die Seite stelle.
Also man nichts anderes hört als mein grottenschlechtes Gitarrenspiel.

Hoffentlich kann man nicht verklagt werden weil man einen Song zu beschi***n nachgespielt hat :suspekt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
mit deinen Eigenproduktionen kannst du machen was du willst, also auch auf deine Homepage zum Download Bereitstellen.
Songs, dessen Urheber eine andere Person ist, werden um verändert, kopiert oder Veöffentlich zu werden eine Genehmigung brauchen, das Gleiche gilt auch für Remixe und Coverversionen.
Solange ein Teil des Songs eindeutig einem anderen Song zugewiesen werden kann, dessn Urheber den Song vor dir hat Schützen lassen, werden Gehnemigungen benötigt und jede verwendung die in die Öffentlichkeit ist somit nicht mehr Rechtens.

Bzgl. Gema gebühren was du angesprochen hast:
Die werden nicht fällig, aussser du bertreibst ein Online Radio, Fernsehsendung oder Geschäft wo andere Leute die Titel hören können, dessen Urheber eine andere Person als du selber bist.
Auch wenn du Gemagebühren bezahlst, darfst du die Titel noch Lange nicht zum Download bereitstellen, oder eine andere Möglichkeit des Kopierens der Titel fördern oder Ermöglichen.


Kleine Nebeninformation, was Musiker allgemein Interessiert.
Um die eigenen Songs Schützen zu lassen ist die GEMA anmeldung unnütz, zumal dort auch keine Noten usw. Hinterlegt werden.
Um ein Song bei der Gema Anmelden zu können muss man GEMA Mitglied sein.
Der Wirkliche und einzige Schutz ist die Notarielle Beglaubing bei einem Notar.

Ich hoffe das Hilft dir :)

Nachtrag: Die Rechte des Urhebers -> HIER


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
liquidbeats hat gesagt.:
Kleine Nebeninformation, was Musiker allgemein Interessiert.
Um die eigenen Songs Schützen zu lassen ist die GEMA anmeldung unnütz, zumal dort auch keine Noten usw. Hinterlegt werden.
Um ein Song bei der Gema Anmelden zu können muss man GEMA Mitglied sein.
Der Wirkliche und einzige Schutz ist die Notarielle Beglaubing bei einem Notar.

Ich hoffe das Hilft dir :)

Nachtrag: Die Rechte des Urhebers -> HIER


Gruß

WTF, ich dachte man gibt bei der Gema echt Notenblätter und Hörproben und sowas ab.
Ich dachte auch schon über eine Mitgliedschafft nach, aber hab irgendwie nie gerafft was auf deren Seite steht :D

Aber das hilft mir wirklich weiter, das heist ich muss mich ( ja wieder das Bleistift Metallica, wer was dagegen hat wendet sich bitte an die CD die ich gerade höre ;) ) mit der Produktionsfirma von Metallica in Verbindung setzen, und mir von dort eine Schriftliche ( das ist bestimmt am besten ) Erlaubniss dafür einholen ?
Und in der muss dann auch stehen ob ich zahlen muss, bzw prozente abtreten muss ( von einem Gewinn den es nicht gibt )


Jetzt noch eins, wie sieht das aus mit Beethoven oder sonem Stuff ?
Wennich Für Elise Cover kann ich mich ja schlecht an die Plattenfirma vom altem Ludwig wenden ;)


edit: Achso 70 Jahre nach dem Tot is nixmehr mit geschützt, das dürfte knapp werden aber ich denke das kommt hin bei Beethoven ;)

Edit2: Was bin ich wieder unhöflich :mad:

Danke für die Hilfe :)
 
Grüß dich

Also zum Link:
Der Text Stammt von der Gema, woher ich das weis bzgl. Noten und Material (Telefongespräch mit GEMA in Berlin).

Zu deiner Frage wegen Fur Luise usw.
die Songs kannst du verwursten, Wichtig (Das Erzählte mir meine Anwälten die für DJTutorials zuständig ist) du musst bei solchen sachen drauf achten das nicht eine Ähnliche Version geschützt ist.
Wenn ein Stück klingt wie das andere aber beide sagen es sei von Ihnen, so hat der Recht dessen Remake / Remix oder wie auch immer, als erstes Geschützt worden ist.

Sorry aber ich kann dir die Worte nicht exakt so wiedergeben wie Sie es mir sagt, denke aber du weist was ich meine.
Bei solchen Kompositionen müssen schon gewisse Unterschiede Bemerkbar sein, die deine Produkte von dem eines anderen Deutlich abhebt.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
mit deinen eigenen Songs kannst du machen was du willst. Wenn du Coversongs eingespielt hast, bei denen du einen Song Originalgetreu nachspielst aber mit deinem eigenem Stil, musst du auf jeden Fall vorher bei der Gema eine Mindesteinzeichnung bezahlen, Bitte lass dich bei der GEMA beraten (am Besten anonym). Wenn du eine Coverversion nicht Originalgetreu nachspielst brauchst du eine Bearbeitungsgenehmigung. Diese bekommst du von dem jeweiligen Verlag/Label. Aber glaube nicht, dass du von Metallica irgendeine Genehmigung als "noname" bekommst. Ich habe das bei verschiedenen Verlagen versucht bei minderbedeutenden Musikern und als "noname" wirst du da einfach abgeblockt. Ich habe so einige Produktionen umsonst gemacht und kann diese nicht weiter verwerten, da ich die Bearbeitungsgenehmigung nicht bekommen habe.
Ich sage nur Vorsicht mit der GEMA bei solchen Sachen, die nicht erlaubt sind. Es kann teuer werden.

mfg
 
liquidbeats hat gesagt.:
Zu deiner Frage wegen Fur Luise usw.
die Songs kannst du verwursten, Wichtig (Das Erzählte mir meine Anwälten die für DJTutorials zuständig ist) du musst bei solchen sachen drauf achten das nicht eine Ähnliche Version geschützt ist.
Wenn ein Stück klingt wie das andere aber beide sagen es sei von Ihnen, so hat der Recht dessen Remake / Remix oder wie auch immer, als erstes Geschützt worden ist.

Sorry aber ich kann dir die Worte nicht exakt so wiedergeben wie Sie es mir sagt, denke aber du weist was ich meine.
Bei solchen Kompositionen müssen schon gewisse Unterschiede Bemerkbar sein, die deine Produkte von dem eines anderen Deutlich abhebt.

Hallo, ja ich weiss wies gemeint ist.
Ich werd es einfach so schlecht spielen wie Keiner zuvor ( und das nichtmal mit Absicht :suspekt:), da ist man auf der sicheren Seite ;)

Aber im Ernst, ich denke schon dass es da große Unterschiede geben wird.
Meistens sind es anscheinend sowieso Electro Interpreten die solche "Songs" gecovert haben.
Da wird meine Trash Metallversion schon um einiges anders sein :)

Nochmals Danke für die tolle auskunft.
 
sisela hat gesagt.:
Aber glaube nicht, dass du von Metallica irgendeine Genehmigung als "noname" bekommst. Ich habe das bei verschiedenen Verlagen versucht bei minderbedeutenden Musikern und als "noname" wirst du da einfach abgeblockt. Ich habe so einige Produktionen umsonst gemacht und kann diese nicht weiter verwerten, da ich die Bearbeitungsgenehmigung nicht bekommen habe.


Das Klingt sehr frustrierend, wenn man sowas Produziert und dann nicht verwenden kann. :(

Bei Metallica bin ich mir nicht sicher, aber ich hab zumindest von 2 Großen Bands zu deren Mitgliedern ich seit langem Kontakte per eMail Pfelge zusagen dass sie mir Erlaubniss geben werden.
Und bei Iron Maiden ( auch eine Band deren Musik ich gerne spiele ) weiss ich dass sie fast jedem die erlaubniss geben, sie lieben es geradezu wenn ihre Songs gecovert werden ( sieht man auch auf deren Homepage ).
Die einen sind da so, die anderen so...
Metallica regen sich ja schon auf wenn ihre Liedtexte im Internet veröffentlich werden ( etwas dass ich absolut nicht nachvollziehen kann ), da sehe ich für mich auch nur eine verschwindent geringe Chance.
Aber Fragen kostet bekanntlich ja nichts :)

Ich würde jederzeit jedem die Erlaubniss hierfür geben, nur wenn er dann damit Million schäffelt würde ich auch gerne nen Euro abhaben ;)
Ist ja in meinen Augen als Kompliment zu sehen wenn Jemand meine Songs covern will...
Wobei ich dazu erstmal einen gescheiten ( vor allem vollständigen ) Song schreiben sollte, bevor ich davon träume das andere die covern wollen :D


Edit: Ah ich hab da obendrüber ja schon ein Posting von mir... dein Posting muss wohl angekommen sein als ich das obere geschrieben habe, ich dachte das wäre nach meinem gekommen :D
 
Hi,
eigentlich müßte jeder Künstler froh sein über Coversongs, denn man bekommt als Komponist oder Textdichter, dann immer ein bisschen Kohle mit ab. Aber viele wollen halt lieber selbst bestimmen, wie ihre Songs in irgendeiner Weise verwurschtelt werden.

Ich würde es auch jedem erlauben, solange es mir gefällt...
 

Neue Beiträge

Zurück