Wolkenbruch
Mitglied
Deute ich die Informationen aus dem folgenden Artikel richtig, dann ist laut einem recht aktuellen Gerichtsurteil auch eine fehlende Datenschutzerklärung abmahnbar!
Wie seht ihr das? Ich dachte bis dato immer, eine Webseite bräuchte nur ein Impressum!
Wie seht ihr das? Ich dachte bis dato immer, eine Webseite bräuchte nur ein Impressum!
Gerichtsurteil: Fehlende Datenschutzerklärung ist wettbewerbswidrig – doppeltes Haftungsrisiko für Dienstleister
Mangelhafte Datenschutzerklärungen können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg Ende Juni geurteilt. Eine Entscheidung, die auch für Freiberufler und Selbständige Konsequenzen hat: So ging es vor Gericht um die Frage, ob neben dem Dienstleister (in diesem Fall der Agentur) das beauftragende Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Für Dienstkleister bedeutet das ein doppeltes Haftungsrisiko, von ihren Kunden bei Schlechtleistung gleich zweifach zur Verantwortung gezogen zu werden.
Quelle: exali Infobase