Wem gehört der Code (Reloaded)

Frezl

Erfahrenes Mitglied
Hey allerseits,

bezugnehmend auf diesen Thread habe ich eine leicht abgewandelte Frage: Darf ich den Code, den ich während meiner Arbeitszeit schreibe, in eigenen Projekten verwenden? Mir geht es nicht wie dem OP darum, dass mein Arbeitgeber diesen nicht verwenden soll, sondern dass ich ihn selbst weiterverwenden darf.

Hintergedanke: Ich habe mich in eine neue Programmiersprache eingearbeitet und damit eine Software erstellt. Diese enthält viele von mir geschrieben "Standardfunktionen", mit denen z. B. der Zugriff auf DB und Dateien komfortabler ist. Es wäre sinnfrei, diese daheim noch mal aus dem Gedächtnis abzutippen oder gar niemals verwenden zu dürfen, weil ich diese Lösungen in meiner Arbeitszeit geschrieben habe.

Wo verläuft die Grenze zwischen allgemein Bekanntem, was von mir nur umgearbeitet wurde und einer schöpferischer Tätigkeit, deren Ergebnis mein Arbeitgeber für sich beanspruchen darf?

Viele Grüße
Frezl
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

Deine Frage ist natürlich sehr allgemein gehalten ... was meinst Du genau mit "Software" ?

Ich denke mal, dass alles, was auch nur im Ansatz mit den von Euich erstellten/vertriebenen Produkten (o. ä.) in Verbindung steht, sicherlich tabu ist!

Gruß
Klaus
 

Frezl

Erfahrenes Mitglied
Diese enthält viele von mir geschrieben "Standardfunktionen", mit denen z. B. der Zugriff auf DB und Dateien komfortabler ist.

V. a. das. Also Funktionen, die man sowieso so oder in anderer Form schreiben würde, egal ob auf der Arbeit oder zu Hause. Aber tatsächlich interessiert mich auch die Grenze, bis wohin ich z. B. eine Bibliothek, Programmmodule, Teile einer GUI etc. weiterverwenden darf.

was auch nur im Ansatz mit den von Euich erstellten/vertriebenen Produkten (o. ä.) in Verbindung steht

Das glaube bzw. hoffe ich nicht, weil ich damit ja tatsächlich jeglichen Schnipsel Code, und sei er noch so allgemein, für immer an meine Firma vermachen würde. Dass die grundsätzlichen Eigenschaften und Funktionen, die das Produkt ausmachen, schützenswert sind, sehe ich ein. Aber darüber hinaus sollte einiges als "allgemein bekannt" gelten, auch wenn ich es selbst noch mal in einer anderen Form aufbereitet habe, eben z. B., indem ich daraus eine Bibliothek erstellt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

ronaldh

Erfahrenes Mitglied
Das glaube bzw. hoffe ich nicht, weil ich damit ja tatsächlich jeglichen Schnipsel Code, und sei er noch so allgemein, für immer an meine Firma vermachen würde.

Grundsätzlich ist es so, dass Du ja diese Funktionen nicht in Deiner Freizeit entwickelt hast, sondern dafür bezahlt wurdest. Daher gehören auch derartige "Schnipsel Code" Deinem Arbeitgeber. Das gleiche trifft z.B. auf Vertriebler zu, die ein tolles Werbeschreiben entwickelt haben, und dies dann später bei der Konkurrenz auch einsetzen wollen. Vermutlich steht dies auch so ähnlich in Deinem Arbeitsvertrag.

Jedoch wird es gerade bei Code Schnipseln in der Regel selten zu Folgen führen, wenn Du diese verwendest, da es sicherlich sehr schwierig ist, festzustellen, ob Du diese erneut getippt hast. Übrigens gibt es aus genau diesem Grund in vielen Unternehmen Sperren für USB-Laufwerke usw.
 

UserHilftUsern

Grünschnabel
Hey allerseits,

bezugnehmend auf diesen Thread habe ich eine leicht abgewandelte Frage: Darf ich den Code, den ich während meiner Arbeitszeit schreibe, in eigenen Projekten verwenden? Mir geht es nicht wie dem OP darum, dass mein Arbeitgeber diesen nicht verwenden soll, sondern dass ich ihn selbst weiterverwenden darf.

Hintergedanke: Ich habe mich in eine neue Programmiersprache eingearbeitet und damit eine Software erstellt. Diese enthält viele von mir geschrieben "Standardfunktionen", mit denen z. B. der Zugriff auf DB und Dateien komfortabler ist. Es wäre sinnfrei, diese daheim noch mal aus dem Gedächtnis abzutippen oder gar niemals verwenden zu dürfen, weil ich diese Lösungen in meiner Arbeitszeit geschrieben habe.

Wo verläuft die Grenze zwischen allgemein Bekanntem, was von mir nur umgearbeitet wurde und einer schöpferischer Tätigkeit, deren Ergebnis mein Arbeitgeber für sich beanspruchen darf?

Viele Grüße
Frezl

Höchstwahrscheinlich wird der Code Deinem Arbeitgeber gehören, da der Code in der Arbeitszeit geschrieben wurde. Dafür bezahlt er Dir ja auch ein Entgelt.

Ansonsten könnte man ja bei Google anheurern, sich sehr gut bezahlen lassen und den Code am Ende für sich selbst verwenden. So würde man dann doppelt profitieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das als rechtens sehen würde.