Verlinkung von Live Streams urheberrechtlich geschützter Filme

HerbertWehner

Grünschnabel
Hallo,

laut eines Focus-Artikels darf ich Live Streams urhberrechtlich geschützter Filme im Internet ansehen:

"Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. ´Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren´, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar."

Ist es aber auch legal, diesen Live Stream auf meiner Homepage zu verlinken oder fällt dies schon zur illegalen Verbeitung?

Ich bedanke mich für eure Antwort

Herbert
 
Hi,
völlig legal stimmt so auch nicht. Es gibt da sehr auseinadergehende Meinungen bezüglich der rechtlichen Auslegung von Begriffen. Es geht da gleube ich um § 44a UrHG.
Du kannst aber mal eine nicht uninteressante Diskussion hiernachlesen.
Was die verbreitung von den Links betrifft so würde ich einfach von dem Ganzen Thema die Finger lassen.
Ist eh so das wenn du an einen Anwalt und Richter gerätst dem das nicht gefällt dann darfst du dich erstmal durch alle Instanzen bewegen. Und der Ärger und die Kosten kann man sich echt sparen.
Ich weiß war jetzt nicht wirklich eine Antwort auf deine Frage aber ich denke das du so viele Antworten wie Meinungen zu dem Thema bekommst weil es einfach im Recht nicht wirklich geklärt ist und auf die Auslegung ankommt.

Viele Grüße
 
Finger weg vor "Verlinkungen" auch wenn du dich davon "distanzierst" gibt es doch viele Probleme.

Geld verdienen kannst du auch legal!
 
Zurück