MichaelRadke
Mitglied
Hallo,
im vorliegenden Fall geht es um die Wort/Bild-Marke "Hannover Airport". Vor wenigen Tagen erreichte mich von der dortigen Rechtsabteilung die Aufforderung, dass ich die Nutzung meiner beiden Domains "airport-hannover.de" und "airporthannover.de" einstellen und die Domains löschen lassen soll. Hierzu wurde sogar ein "Dispute" beim Denic eingereicht.
Die Markenanmeldung lautet auf "Hannover Airport", wobei diese beiden Worte untereinander rechts neben deren Logo stehen - ohne Bindestriche.
In einem Artikel habe ich gelesen, dass bei Einreichung der Markenanmeldung die exakte Schreibweise der Marke genannt werden muss.
Darf ein Markeninhaber nun bei einer solchen Anmeldung die beiden Worte vertauschen und auf Unterlassung bestehen? Welche Ideen habt Ihr dazu?
Danke im Voraus
& Gruß aus Hamburg!
Michael Radke
im vorliegenden Fall geht es um die Wort/Bild-Marke "Hannover Airport". Vor wenigen Tagen erreichte mich von der dortigen Rechtsabteilung die Aufforderung, dass ich die Nutzung meiner beiden Domains "airport-hannover.de" und "airporthannover.de" einstellen und die Domains löschen lassen soll. Hierzu wurde sogar ein "Dispute" beim Denic eingereicht.
Die Markenanmeldung lautet auf "Hannover Airport", wobei diese beiden Worte untereinander rechts neben deren Logo stehen - ohne Bindestriche.
In einem Artikel habe ich gelesen, dass bei Einreichung der Markenanmeldung die exakte Schreibweise der Marke genannt werden muss.
Darf ein Markeninhaber nun bei einer solchen Anmeldung die beiden Worte vertauschen und auf Unterlassung bestehen? Welche Ideen habt Ihr dazu?
Danke im Voraus
& Gruß aus Hamburg!
Michael Radke