Trinkgelder und Fahrtkosten

diabolus

Mitglied
Mahlzeit!

Zwei Fragen quälen mich, auf welche ich keine befriedigende Antwort im Netz finde.

1. Was mach ich mit den Trinkgeldern?

Ich weiss das Trinkgelder, welche nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, auch nicht der Steuer unterliegen. Aber muss ich als Inhaber diese verbuchen?

2. Fahrtkosten?

Nun dazu bin ich komplett überfragt. Ich werde die Kosten nicht als Reisekosten buchen können, denn schliesslich verdiene ich ja gerade mit diesen Fahrten das Geld. Aber wie rechne ich die Kosten ab? Wird das Kilometer genau gerechnet? Nach dem zur Tankung vorliegenden Spritpreis? Oder sind es doch eher Pauschalwerte?
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

zu den Trinkgeldern kann ich nicht viel sagen, IMHO kannst Du aber einen (kleineren) Pauschalbetrag ansetzen.

Bei den Fahrtkosten kannst Du Dich IMHO zwischen zweio Varianten entscheiden: entweder 30 ct. pro gefahrenen km oder Ansatz der tatsächlichen Kosten (dann mit allen relevanten Belegen). Vor allem im ersten Fall ist das Führen eines detaillierten Fahrtenbuches fürs FA (mit km-Angabe und Grund der Fahrt) Pflicht !!
Parkgebühren kannst Du bspw. aber immer separat ansetzen, da sie IMHO nicht direkt den Fahrtkosten zu geordnet werden ...

Gruß
Klaus
 

diabolus

Mitglied
Geht es dabei dann nur um die geweblichen Fahrten oder muss auch die privaten Kilometer notiert werden? Das Auto ist ja nicht als Firmenfahrzeug gemeldet von daher.
 

smileyml

Tankwart
Premium-User
Fahrtkosten werden kilometergenau, mittels Fahrtenbuch (Zweck und zurückgelegte Entferung der Fahrt) angerechnet - so zumindest beim Finanzamt. Und dafür gibt es dann o.g. Kilometerpauschale.
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

d.h. jede fahrt muss aufgeschrieben werden?

Ein klares JEIN :p
Das kommt wohl darauf an, was das FA letztlich sehen will, wieviel Du mit dem Privatwagen dienstlich fährst usw.

Ich habe damals nur die rein gewerblichen Fahrten aufgeschrieben (dann aber mit Anfangs- und End-Tachostand).
Dies war ein Tipp meines StB, der genau so machte und bei dem das FA nie gemeckert hat.
WICHTIG hierbei: alle Aufzeichnungen müssen unveränderlich sein, d. h. nicht irgendeine Liste am PC zusammemfrickeln, sondern wirklich ein Fahrtenbuch im Handel Deines Vertrauens erwerben und von Hand eintragen !!

Gruß
Klaus
 

diabolus

Mitglied
Okay also Handschriftlich geführtes Fahrtenbuch wo ich zum Antritt meiner Dienstfahrt den KM stand rein schreibe und am Ende. Soweit sehe ich das richtig? Klingt eigentlich einleuchtend für mich vor allem mit dem korrekten KMstand.

Nur wie ist das jetzt im laufenden Monat? Da habe ich die Km nur aufgeschrieben. Also am besten nicht als Ausgaben angeben würde ich mal sagen.
 

diabolus

Mitglied
Die Fahrtkosten werden ja nicht als Reisekosten angesetzt sondern als Betriebsausgaben. Sehe ich das richtig? Geht das dann auch das Konto 4530 Laufende KFZ Betriebskosten?

Vor allem fasse ich das zusammen oder buche ich das am Tag der Fahrten? Ich nehme mal an letzteres.
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

Die Fahrtkosten werden ja nicht als Reisekosten angesetzt sondern als Betriebsausgaben. Sehe ich das richtig?
Geht das dann auch das Konto 4530 Laufende KFZ Betriebskosten?
Richtig, auf jeden Fall "Betriebsausgaben" !
Das Konto klingt doch gut :)
Du kannst aber IMHO auch immer selbstbenannte neue Konten anlegen (solange sie im richtigen Bereich platziert sind) !

Vor allem fasse ich das zusammen oder buche ich das am Tag der Fahrten? Ich nehme mal an letzteres.
Das dürfte letztlich auch egal sein, Hauptsache Du hast einen vernünftigen Buchungsbeleg ...
Ich meine, dass ich damals parallel zum Fahrtenbuch eine Exceltabelle geführt (mit einzelner Berechnung "km * Pauschale") und dann die Aufsummierung für einen Monat als Buchungsbeleg genommen habe und quasi immer am Monatsletzten zum Monatsabschluss einmalig gebucht habe. Ist nicht soviel Arbeit und dem FA wohl egal ....

Das kann aber u. U. das FA bei Dir vor Ort wieder anders sehen - frag' einen StB oder lass Dich beim FA beraten, damit Du auf der sicheren Seite bist!

tschüss
Klaus