partitionist
Erfahrenes Mitglied
Zurzeit gibt es etliche Regelungen im Bereich illegalen Downloads usw. Nun wollte ich bei euch um Rat fragen, wann bin ich als Tauschbörsen User als strafbar anzusehen?
MfG
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Hehe, _du_ bist gar nicht strafbar, das Downloaden ggf. schon.Zurzeit gibt es etliche Regelungen im Bereich illegalen Downloads usw. Nun wollte ich bei euch um Rat fragen, wann bin ich als Tauschbörsen User als strafbar anzusehen?
handelt, so die Änderung vom 1. Januar 2008.offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
Im Klartext ... die Gefahr besteht eigentlich immer, sofern man nicht nur freies Material lädt.Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.