Tauschbörsen - Wann ist man strafbar?

partitionist

Erfahrenes Mitglied
Zurzeit gibt es etliche Regelungen im Bereich illegalen Downloads usw. Nun wollte ich bei euch um Rat fragen, wann bin ich als Tauschbörsen User als strafbar anzusehen?

MfG
 
Hi,

zu rechtlichen Fragen bieten wir einen eigenen Forenbereich, wo ich deinen Thread aus der Smalltalk-Ecke hin verschiebe.

mfg Maik
 
Zurzeit gibt es etliche Regelungen im Bereich illegalen Downloads usw. Nun wollte ich bei euch um Rat fragen, wann bin ich als Tauschbörsen User als strafbar anzusehen?
Hehe, _du_ bist gar nicht strafbar, das Downloaden ggf. schon. ;)

Und zwar dann, wenn es sich um eine
offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
handelt, so die Änderung vom 1. Januar 2008.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Hier auch die Pressemitteilung des BMJ
http://www.bmj.de/enid/08d1a35e9ec2...03832/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Ein Auszug daraus
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Im Klartext ... die Gefahr besteht eigentlich immer, sofern man nicht nur freies Material lädt.

Gruß
Rena
 
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