Tastenabfolge der Tastatur namentlich "geschützt"?

GFX-Händchen

Erfahrenes Mitglied
Hi all,

mich würde einmal interessieren ob die Abfolge einer PC-Tastatur irgendwo patentrechtlich etc. geschützt ist so dass man keine Abfolge für ein Gewerbe nutzen darf.

Z.B.: JKL-EDV (wobei hier das JKL die Abfolge wäre/ist).
oder TZU-Tuning oder aber auch längere wie z.B. asdfg-Tippgemeinschaft etc........
 
Hmm, wäre mir neu.. Wobei JKL auch der normalen alphabetischen Reihe folgt.

mfg chmee
 
Hallo!

Du willst ja nur eine bestimme kleinere Buchtaben-/Tastenfolge verwenden und nicht ein komplettes Tastaturlayout.
Von daher sollte es egal sein ob ein Tastaturlayout nun geschützt ist oder nicht.
Andernfalls dürfte es sonst ja auch keine Firmennamen geben. ;)

Was aber durchaus sein kann, ist dass sich jemand genau diese "Buchstbenfolge" wie Du sie haben willst, schon hat schützen lassen.
Dahingegend solltest Du also aufpassen/Dich informieren.

Gruss Dr Dau
 
Danke!:)
Hmm, gibt es bestimmte Seiten oder besser gesagt wo kann man schaun ob der "Name" (die Zeichenabfolge) schon geschützt ist oder nicht?:confused:
Schützen lassen ist von meiner Seite her nicht nötig, sollte halt nur keine Probleme im Nachhinein geben.:)

Edit:
Unter einem der obigen Link ist ein gutes Beispeil: qwertz/qwerty
Wie siehts damit schutzrechtlich aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Herrje, das ist ein ständiges Thema. Man ist nicht gefeit vor wahnsinnigen Advokaten, die Geld abzocken möchten. :google: hilft, wie auch die Seiten des Patentamtes, umso bekannter die Zeichenfolge ( ASDF oder QWERTZ ), desto eher existieren sie schon. Man muss aber nicht bei jedem vergebenen Namen schon die Segel streichen, da für eine mögliche Klage auch die Bekanntheit und der Dienst- oder Arbeitsbereich zählt. Also ist zB CocaCola wohl so bekannt, dass man nicht es gar nicht versuchen sollte, eine Webfirma aufzumachen, die so heissen soll. Andererseits hätte man bei WYSIWYG mehr Erfolg, wenn man nicht in Gewässern fischt, wo auch eine gleichnamige Firma arbeitet ( zB Visualisierung von Veranstaltungen ).

Kurz und Gut:
1. Schauen, ob es eine global tätige Firma gibt, die den Namen hat ( Namensschutz )
2. Schauen, ob es eine (über)regional tätige Firma gibt ( Schutz vor Verwechslung, uU unlauterer Wettbewerb )


Viele Links im Netz :)
mfg chmee
 

Neue Beiträge

Zurück