[Softwareentwicklung] Rechte des Kunden

RudolfG

Erfahrenes Mitglied
Hi Leute,

die folgende Frage beschäftigt mich seit einiger Zeit:

Kunde beauftragt bei einem Software-Auftragsentwickler für ihn eine Software zu entwickeln, hier wird auch ein Fertigstell datum vereinbart. Dieser Auftrag wurde mündlich und ohne weitere Bedingungen/Vertragsstrafen etc. vereinbart.

Dieses Fertigstell-Datum kann aber vom Entwickler nicht gehalten werden, was er auch dem Kunden kurz vor dem Fertigstell-Datum mitteilt.

Was für Rechte hat Kunde gegenüber dem Entwickler? Wenn der Kunde sagt, dass er die gewünschte Software nicht braucht bzw. will, kann/darf der Entwickler die bereits geleisteten Stunden berechnen?

Ich bitte um eure Meinung (Ich weiß, dass keiner hier eine verbindliche Antwort geben kann^^)
 

MeySolution

Grünschnabel
Hallo RudolfG,

Da keine Vertragsstrafen etc. vereinbart wurden kann der Kunde nur schwerlich Rechte geltend machen.
Hier würde unteranderem zum Tragen kommen ob der mündliche Vertrag ausdrücklich mit diesem Fertigstellungstermin vor Zeugen geschlossen wurde mit dem Zusatz was bei nichteinhalten passiert (Rücktrittsrecht seites des Auftraggebers?).

Zum Thema Kunde tritt zurück, Bezahlung:

Natürlich darf der Entwickler hier die geleistete Arbeit in Rechnung stellen, schließlich hat er die geforderte Arbeitsleistung erbracht.
Darüber hinaus kann er dann noch auf 5% des Restbetrags (Gesamtsumme - geleistete Arbeit) als Entschädigung bestehen.

Gruß
MeySolution
(Dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar)
 

ronaldh

Erfahrenes Mitglied
Da keine Vertragsstrafen etc. vereinbart wurden kann der Kunde nur schwerlich Rechte geltend machen.
Hier würde unteranderem zum Tragen kommen ob der mündliche Vertrag ausdrücklich mit diesem Fertigstellungstermin vor Zeugen geschlossen wurde mit dem Zusatz was bei nichteinhalten passiert (Rücktrittsrecht seites des Auftraggebers?).

Zum Thema Kunde tritt zurück, Bezahlung:

Natürlich darf der Entwickler hier die geleistete Arbeit in Rechnung stellen, schließlich hat er die geforderte Arbeitsleistung erbracht.
Darüber hinaus kann er dann noch auf 5% des Restbetrags (Gesamtsumme - geleistete Arbeit) als Entschädigung bestehen.

Gruß
MeySolution
(Dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar)

Ganz so einfach ist dies nicht. Es wurde ja offensichtlich und unbestritten ein Fertigstellungstermin vereinbart, und dadurch, dass der Entwickler dem Kunden mitteilt, dass er diesen nicht halten kann, hat er ja unmissverständlich klargemacht, dass es diesen vereinbarten Termin gab.

Und dann hat der Kunde u.U. auch das Recht, vom Gesamtauftrag zurückzutreten. Da kann es u.U. noch Nachfristen geben, die gesetzt werden können oder müssen, und natürlich ist das auch vom Projekt abhängig. Zum Beispiel müsste der Kunde sicherlich überhaupt nichts abnehmen, wenn ein Projekt speziell für den Weihnachtsverkauf benötigt würde, der Auftraggeber dann aber mitteilt, er wird erst im Januar fertig.

Letztlich liegt die Verzögerung in der Verantwortung des Entwicklers, nicht in der des Kunden. Falls die Zeit insgesamt zu kurzfristig geplant war, kann der Kunde nichts dafür, dies muss der Entwickler einschätzen können. Vor einem Gericht wird in einem derartigen Fall in der Regel eher das Kundeninteresse höher bewertet.

Anders liegt der Fall dann, wenn der Kunde durch nachträgliche Änderungswünsche selbst das Projekt verzögert hat.

Auch dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar...