Schadenersatzansprüche gegen Vermieter nach Wohnungsbrand

dodo123

Mitglied
Ich weiß, dass dies hier kein reines Rechtsforum ist und auch keine verbindlichen Rechtsauskünfte gegeben werden können. Trotzdem möchte ich diesen (leider aktuellen) Fall hier schildern.
vor ein paar Tagen ist in der Nachbarwohnung ein Feuer ausgebrochen. Der Nachbar wohnte direkt neben uns. Seine Wohnung ist komplett ausgebrannt. Die Schäden in unserer Wohnung halten sich in Grenzen und sollen auch hier nicht Thema sein.

Ich bin selbstständig und habe in der Wohnung ein Büro. Da am Wochenende und auch am Montag bis ca. 17 Uhr der Strom aus Sicherheitsgründen abgestellt war und ich nicht arbeiten konnte, würde mich interessieren, ob ich nun gegen den Verursacher des Brandes Schadensersatzansprüche geltend machen kann, da mir ca. 16 Std. Arbeitszeit verloren gegangen sind.
Außerdem hatte mein Nachbar vor, mir einen Auftrag zu erteilen, der nun aus offensichtlichen Gründen nicht mehr vergeben werden wird, da mein Nachbar so ziemlich alles verloren hat. Da es aber diesbezüglich noch keinen Vertrag gab, mache ich mir keine Hoffnungen, da mit rechtlichen Mitteln Schadensersatz geltend zu machen.

Wie sieht es aber nun mit den 16 Std. aus, die ich nicht arbeiten konnte? Habe ich als Selbstständiger das Recht wegen des abgestellten Stroms Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

Momentan wird noch ermittelt, wer Schuld hat. Mein Nachbar sagt, er hätte sämtliche Sicherungen rausgemacht. Da er häufig mehrere Tage auf Montage ist macht er das häufig. Der Vermieter hingegen investiert nichts in das Haus, lässt es regelrecht verkommen und lässt nur das Allernötigste reparieren. Vor ein paar Monaten hat es schon mal ein paar Stockwerke weiter unten an einem Sicherungskasten gebrannt. Laut den Brandermittlern war die Brandursache beim aktuellen Brand ein Kurzschluss.

Ich würde jetzt den Vermieter wegen des Schadensersatzanspruchs in die Pflicht nehmen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass mein Nachbar Schuld hat, kann sich der Vermieter ja die enstandenen Kosten von ihm zurückholen.

Wie seht ihr das?
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

meine unverbindliche Meinung:

ich denke schon, dass Du beim Verursacher eines Schadens Schadensersatz bekommen kannst - bspw. bei einem Wasserschaden durch eine übergelaufende Badewanne oder eine defekte Spülmaschine ist das ja auch so !

Dafür sollte aber IMHO klar sein, wer den Schaden verursacht hat !!
Pauschal vom Vermieter bekommst Du so ohne weiteres vermutlich nichts .....

Ist zudem vlt. noch die Frage, wie genau Du die 16 Stunden nachweisen kannst !

Lass Dich rechtsanwaltlich beraten! Du wirst doch vermutlich eine Firmenhaftpflicht haben, oder ?

Gruß
Klaus
 

dodo123

Mitglied
Bis feststeht, wer Schuld hat, wird es wohl noch ein Weilchen dauern. Und Arbeitsstunden nachweisen kann ich nicht, da ich die besagten Stunden ja nicht arbeiten konnte. Wird wohl eh nicht der Mühe wert sein. Werde aber zumindest erst einmal die Miete mindern, da der Bereich um die Wohnungstür momentan total verust ist (richtig schwarz) und es bestialisch stinkt. Zwar nur um den besagten Bereich herum aber immerhin. Außerdem funktionieren im Wohnzimmer und Schlafzimmer seit Monaten die Heizungen nicht. Das dürfte Grund genug sein, die Miete entsprechend zu drücken.
 

erik s.

Erfahrenes Mitglied
Ich würde ausziehen.

Davon mal abgesehen: Wie vfl_freak schon sagte, würde ich mir an deiner Stelle rechtlichen Beistand holen, der den Fall für dich übernimmt. Damit kannst du dich erstmal deiner täglichen Arbeit widmen und lässt die Rechtsfragen von einer kompetenten Kraft klären.

Mal nebenbei: Wie überlebst du bei diesem Sauwetter und zwei nicht geheizten Zimmern?
 

dodo123

Mitglied
Ich würde ausziehen.

Mal nebenbei: Wie überlebst du bei diesem Sauwetter und zwei nicht geheizten Zimmern?

Entgegen meinen ursprünglichen Erwartungen war der Vermieter doch sehr kooperativ. Die hatten uns versehentlich die Sicherungen für die Heizungen rausgenommen, aus Sicherheitsgründen und dann später vergessen die wieder umzuschalten. Ich kenne mich nicht wirklich mit dem Sicherungskasten aus, ansonsten hätte ich es warscheinlich selber machen können. Habe mir jetzt aber gemerkt, wo die Sicherungen für die Heizungen liegen. Man weiß ja nie. Jedenfalls hat der Vermieter in der Woche nach dem Brand sofort jemanden beauftragt, der die Heizungen gecheckt hat. Hat nur ewig gedauert bis die angesprungen sind, da wir Nachtspeicher haben, aber jetzt ists schön warm.

Und das Wetter wird ja seit ein paar Tagen auch immer besser.^^

Und ausziehen werden wir glaub ich auch bald, ist nur eine Frage der Zeit. die Meisten sind auch schon raus, seit dem Brand.
 

finnenfreund

Gesperrt
Hallo,

also ich würde mal ganz klar sagen, das kommt darauf an, wer an dem Brand schuld ist. Also wenn der Nachbar an dem Feuer schuld ist, stehen dir Schadenersatzansprüche zu, ist er allerdings nicht schuld, dann hast du auch keine Ansprüche. ;)

Hoffe ich konnte weiterhelfen. :)
 

erik s.

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

also ich würde mal ganz klar sagen, das kommt darauf an, wer an dem Brand schuld ist. Also wenn der Nachbar an dem Feuer schuld ist, stehen dir Schadenersatzansprüche zu, ist er allerdings nicht schuld, dann hast du auch keine Ansprüche. ;)

Hoffe ich konnte weiterhelfen. :)

Natürlich hat er prinzipiell Schadensersatzansprüche (solange er selbst nicht der Verursacher ist), die Frage ist nur: Wem gegenüber? Das muss eben die Feuerwehr bzw. Polizei klären. Für die Kosten springen ja die Versicherungen ein, sofern es keine vorsätzliche Brandstiftung war.

Wie gesagt, mit kompetentem Rechtsbeistand wird ihm sicherlich eher geholfen als mit vagen Vermutungen hier in diesem Forum.


Grüße,
Erik
 

dodo123

Mitglied
Es ist einfach nur krass, was sich manche Vermieter raus nehmen. Gerade war so ein dürrer, kleiner Typ von der Immobilienfirma da und noch so nen anderer Typ (so ne richtige Kante). Jedenfalls meinte der dürre Typ, wir sollten auf eigene Kosten doch bitte das Schloss ersetzen. Zur Hintergrundinfo muss ich sagen, dass uns nach dem Brand schon 2x durch den Vermieter oder durch ihn beauftragte Dritte die Tür eingetreten wurde. Haben dann ein Schild aufgehangen, mit dem Hinweis, dass wir dort noch wohnen. Die scheinen echt zu glauben, dass nur weils beim Nachbarn gebrannt hat, sie sich über jegliches geltendes Recht hinwegsetzen können. Gerade meinte dann noch der Typ zu mir, wäre ich nicht zur Tür gekommen und hätte geöffnet, hätte er die Tür öffnen lassen bzw die Tür wieder eintreten lassen (dafür war wohl die Kante da). Hallo? Soweit ich weiß ist eine Wohnung immer noch geschützter Raum und wenn überhaupt darf der Vermieter nur nach vorheriger Absprache und im Beisein eines der Bewohner in die Wohnung. Oder sehe ich das falsch? Ich könnte kotzen, wenn ich darüber nachdenke. Da ist man evtl. mal kurz ausser Haus und muss damit rechnen, dass die sich einfach Zutritt verschaffen und in der Wohnung schnüffeln. Der Typ hätte sich am liebsten noch die anderen Zimmer angeguckt glaub ich, musste den regelrecht zurückhalten.

Habe dem wegen dem kaputten Schloss und dem halb demolierten Türrahmen dann noch gesagt, dass wir die Kosten nicht übernehmen, da uns keine Schuld trifft. Er meinte, dann wir können ne Quittung einreichen und die erstatten uns dann die Kosten. Naja. Auf jeden Fall heftig, wie die drauf sind. Bin froh, dass ich zu Hause war, sonst wären die einfach rein, glaub ich.
 
Zuletzt bearbeitet:

finnenfreund

Gesperrt
Also was manche Vermieter angeht, so ist das immer eine Sache, wenn man es mal ganz genau nimmt, will keiner zahlen. =D

Ist doch überall so, egal was es betriff, aber wie gesagt einen Anspruch auf Schadensersatz hast du. ;)
 

liquidbeats

Erfahrenes Mitglied
Natürlich hat er prinzipiell Schadensersatzansprüche (solange er selbst nicht der Verursacher ist), die Frage ist nur: Wem gegenüber?

Nicht nur. Als Arbeitnehmer wäre der Fall klar, es gibt eine Mtl. Pauschale die sich nach Arbeitsstunden am Tag / Woche richtet.
Bei einem Selbstständigen sieht das alles anders aus. Was für ein Schaden ist entstanden, kann dieser nachweislich vorgebracht werden, oder beruht das auf Eventualitäten und Schätzungen?
Kann ein etwaiger Auftrag auch später durchgeführt werden, oder sind aufgrund des Brandes, Verzögerungen mit Konventionalstrafen entstanden?

Kernfrage. Was kann vorgelegt werden? (Verträge, Termine o.ä?)
Behauptungen kann jeder aufstellen und werden meist vor Gericht durch eine Einigung bzw. Gutachter ermittelt.

Angenommen er Hätte einen Auftrag (Schriftlich) für das Wochenende gehabt, dessen Abgabetermin der Folgemontag gewesen wäre und die Honorarnote dafür würde sich auf 2000 Euro belaufen, so könnte er nachweislich vorbringen, dass dieser Auftrag aufgrund der Vorkommnisse nicht durchgeführt werden konnte und ihm somit 2000 Euro durch Fremdverschulden entgangen sind.
Ein nachweislicher Schaden dessen Anspruch er durchaus geltend, in Teilen oder komplett, geltend machen kann.

Grundsätzlich kann man das nicht pauschalisieren und ist immer von der Gesamtkonstellation abhängig. Das wird auch jeder Rechtswissenschafter dazu sagen. Im Zweifel durch einen dir Vertrauenswürdigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Rechtsberatung kostet nicht viel und ist es durchaus Wert.

Meine Aussage zu diesem Thema ist unverbindlich, beruht auf Erfahrung und Rechtsberatung darf ich grundsätzlich keine ausführen!

Liebe Grüße

Achso, dazu wollte ich noch kurz etwas sagen.
Ich würde ausziehen.

Das ist oft einfacher gesagt als getan.
In vielen Großstädten ist Wohnraum knapp und als Existenzgründer mit Verstand schaut man natürlich auch wirtschaftlich und kaufmännisch auf die Ausgaben. Das hat dann oft nichts mit wollen zu tun.
Wenn man Wohnraum mietet, geht man nicht vom schlimmsten aus (Zumal das die meisten Unkosten beim Lebensunterhalt ausmachen) und als Laie erkennt man oft die Desolaten Elektroinstallationen nicht als solche.
 

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