Satzzeichen nach Abkürzungspunkt?

wenco

Erfahrenes Mitglied
Hallo,
schreibt man eigentlich nach ner Abkürzung wie etc., am Satzende, dennoch einen Punkt als Satzzeichen? Ich bin der Meinung ja. Kann aber sein, dass ich mich falsch erinnere, hab nämlich gerade in nem anderen Forum gehört: Nein. Weiß jemand da genau bescheid?

Also z.B..............................zu anderen Einrichtungen, Beratungsstellen, Ärzten, Kliniken, Behörden etc..
 
Hallo wenco.

Meiner Meinung nach ist der Punkt nach einer Abkürzung, wie auch im "American English", optional.

Prinzipiell tendiere ich aber dazu zwei Punkte zu setzen, auch wenn es, wie schon erläutert, nicht notwendig ist. ;)

Grüße

Philip
 
Vielen Dank. Ich werde ihn wohl auch lieber setzen! Schau morgen mal in meine alten Unterlagen, ob ich dazu noch was finde ... wenn ja, schreib ichs hier rein. Danke.
wenco
 
Ob einer Abkürzung ein Punkt folgt, hängt davon ab, wie diese ausgesprochen wird.
Wird eine Abkürzung auch abgekürzt gesprochen, wird sie ohne Punkt und Leerzeichen geschrieben. So etwa ARD, GmbH oder StVO.
Dient die Abkürzung jedoch nur dem Geschriebenen und nicht dem Gesprochenen, werden sie mit Punkten und auch mit Leerzeichen geschrieben. So etwa Prof., z. B., i. d. R. oder d. h.
Hierbei gibt es jedoch wieder einige Ausnahmen. So werden etwa nach festgelegte Abkürzungen, nach Einheiten oder fachsprachlichen Abkürzungen allgemein keine Punkte geschrieben. So etwa bei DM (Deutsche Mark) oder JuSchG (Jugendschutzgesetz).

Allgemein gilt jedoch, dass am Satzende nur ein Punkt geschrieben wird. Andere Satzzeichen außer dem Punkt werden aber wie gewohnt gesetzt.
 
... gut zu wissen. Dann werden bei mir jetzt im Englischen wie auch im Deutschen die Punkte gleich gesetzt. :rolleyes:

Grüße

Philip
 
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