Ruhendes Gewerbe

blume2011

Grünschnabel
Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich war einige Zeit nebengewerblich tätig.Nachdem ich aus verschiedenen Gründen (Beruf ,Familie usw.) keine Zeit mehr für das Gewerbe hatte und auch keine Ein - und Ausgaben hatte,riet mir mein SB es einfach ruhen zu lassen.- Es wäre dann später ganz simple wieder zu beleben.Gesagt - getan. Das habe ich nun eine Weile gemacht ... gab nie Probleme mit den Ämtern.Nun meldete sich allerdings das Gewerbeamt bei mir und sagte das es kein ruhendes Gewerbe gibt.Entweder Hü oder Hot .- Ich würde sonst meine Meldepflicht:eek: verletzen. Es wurde mir gesagt ich müsse eine Gewerbeabmeldung vornehmen.Was soll das ?Ich möchte doch später wieder einsteigen.....und überall wo man googelt ist auch von ruhendem Gewerbe die Rede******!:(:(:( Brauche dringend Hilfe !
 

tombe

Erfahrenes Mitglied
SB = Steuerberater ?

Wenn er dir dazu geraten hat, dann müsste er doch darüber bescheid wissen. Frag ihn doch einfach was es damit genau auf sich hat.
 

blume2011

Grünschnabel
Danke für Deine Meldung .... Nein , es geht nicht darum was ein ruhendes Gewerbe ist.Das weiß ich.Es geht um die Tatsache das die Gewerbeamt mir erklären will das es so etwas nicht gibt.Die müsste es doch wissen. Sie saget :Entweder ich habe ein Gewerbe mit Einnahmen und Ausgaben - oder eben nicht .Aber man könnte nicht ruhen lassen! ----Es kann doch nicht sein ,das alle, die aus zB. Krankheitsgründen ect. ein Jahr pausieren müssen Ihr Gewerbe abmelden müssen - um es dann wieder erneut anzumelden!Wär ja mal ne schöne Einnahmequelle für das Amt... Man liest überall von der Möglichkeit "Ruhendes Gewerbe" mit 0 Meldung ans Finanzamt. Davon mal abgesehen handelt es sich um ein Kleingewerbe im Nebenerwerb.
 

Dr Dau

ich wisch hier durch
Hallo!

Die IHK Halle - Dessau sagt dazu in ihrem PDF:
4. Ruhendes Gewerbe wird nicht dem Gewer-
beamt gemeldet
So mancher Unternehmer, der sein Gewerbe für
eine Zeitlang ruhen lässt – beispielsweise aus
gesundheitlichen Gründen – denkt nur daran,
dies dem Finanzamt mitzuteilen. An seine Gewer-
beanmeldung denkt er nicht. Dies kann ihn je-
doch teuer zu stehen kommen: Ein Bußgeld kann
in solchen Fällen verhängt werden.

Und die Stadt Berlin sagt auf ihrer Homepage dazu:
Wird eine Gewerbetätigkeit nicht mehr ausgeübt, so ist der Gewerbebehörde die Aufgabe des Gewerbes anzuzeigen. Ein "ruhendes" Gewerbe gibt es nicht. Bei Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit ist dann eine erneute Gewerbe- Anmeldung vorzunehmen.

Mit anderen Worten:
Entweder beisst Du in den sauren Apfel und zahlst die Gewerbesteuer nach, oder aber Du lässt es auf ein Bussgeld wegen der versäumten (Ab-)Meldepflicht ankommen.
Wenn Dein Steuerberater Dich falsch informiert hat, dann solltest Du prüfen lassen ob Du ihn für die daraus resultierenden Schäden haftbar machen kannst (Anwalt).

Gruss Dr Dau