Da ich in der Schweiz wohne, kann ich nur von hiessigem Recht reden.
Weder der Vermieter, Eigentümer noch Hauswart oder Nachbar, der nen Schlüssel besitzt, darf ohne mein Wissen nicht in die Wohnung. Alles andere ist Strafbar.
Wenn es brennt, ist die Feuerwehr zu rufen. Bei Gasgeruch oder Wasserbruch, muss der Hausmeister die nötigen Vorkehrungen treffen. ( Gas oder Wasserhauptleitung im Keller schliessen ).
Selbst die Sanität darf keine Türen ohne beisein der Polizei öffnen. Selbst die Polizei bräuchte nen Richterlichen Beschluss.
Irgendwie vermute ich, dass es in Deutschland nicht anderst wäre.
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber in Deutschland nennt man so etwas "Gefahr im Vollzug". Beispiel: Du gehst die Straße lang und siehst auf einmal, wie ein älterer Mann in seiner Wohnung stürzt und nicht wieder aufsteht. Als Passant kannst du die Tür aufbrechen um dem Mann zu helfen.
In Deutschland geht es sogar noch weiter. Wenn du es nicht tust, dann kannst du dich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.