Regelmäßiger "Einbruch" in meine Wohnung. Was tun?

Da ich in der Schweiz wohne, kann ich nur von hiessigem Recht reden.
Weder der Vermieter, Eigentümer noch Hauswart oder Nachbar, der nen Schlüssel besitzt, darf ohne mein Wissen nicht in die Wohnung. Alles andere ist Strafbar.
Wenn es brennt, ist die Feuerwehr zu rufen. Bei Gasgeruch oder Wasserbruch, muss der Hausmeister die nötigen Vorkehrungen treffen. ( Gas oder Wasserhauptleitung im Keller schliessen ).
Selbst die Sanität darf keine Türen ohne beisein der Polizei öffnen. Selbst die Polizei bräuchte nen Richterlichen Beschluss.
Irgendwie vermute ich, dass es in Deutschland nicht anderst wäre.

Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber in Deutschland nennt man so etwas "Gefahr im Vollzug". Beispiel: Du gehst die Straße lang und siehst auf einmal, wie ein älterer Mann in seiner Wohnung stürzt und nicht wieder aufsteht. Als Passant kannst du die Tür aufbrechen um dem Mann zu helfen.

In Deutschland geht es sogar noch weiter. Wenn du es nicht tust, dann kannst du dich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.
 
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber in Deutschland nennt man so etwas "Gefahr im Vollzug". Beispiel: Du gehst die Straße lang und siehst auf einmal, wie ein älterer Mann in seiner Wohnung stürzt und nicht wieder aufsteht. Als Passant kannst du die Tür aufbrechen um dem Mann zu helfen.

In Deutschland geht es sogar noch weiter. Wenn du es nicht tust, dann kannst du dich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

Das ist hier auch so, jedoch müsste ich die Rettungskräfte rufen. Ich selbst darf die Wohnung nicht betreten. Klar, machen würde ich es natürlich. Aber rein rechtlich gesehen, darf ich nicht. Sind halt immer diese Gummiparagraphen.
 
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber in Deutschland nennt man so etwas "Gefahr im Vollzug". Beispiel: Du gehst die Straße lang und siehst auf einmal, wie ein älterer Mann in seiner Wohnung stürzt und nicht wieder aufsteht. Als Passant kannst du die Tür aufbrechen um dem Mann zu helfen.

In Deutschland geht es sogar noch weiter. Wenn du es nicht tust, dann kannst du dich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

Es reicht aber auch genauso einfach nur den Notruf abzusetzen, was auch in der Regel empfehlenswerteste ist.
Verpflichtet eine Tür oder ein Fenster aufzubrechen bist du nicht.

Am Ende ist das was du machst nämlich immernoch verboten, vor allem wenn in Wirklich nichts war kann man dir daraus einen Strick drehen. Erst recht wenn es eventuell sogar schon eine Anzeige deinerseits gab wegen Hausfriedensbruch oder du Videomaterial hast. Die eigene Wohnung darf man ja zum Glück Videoüberwachen ;-)
Nur wird dich eben in der Notsituation kein Richter dafür belangen, und vermutlich von vorneherein auch keiner Anzeigen.
 
Mein Vorschlag:
Hol Dir eine Paintball-Gun und installiere diese als Selbstschussanlage. Wenn sie reinkommt gibt's 'nen Kopfschuss mit 'ner roten Kugel. ;)

Eine echte Anlage waere zwar effektiver, aber dann doch etwas illegal.

Andere Moeglichkeit: Wenn es ein bestimmtes Muster bei den Besuchen gibt wuerde ich die Wohnung vollstaendig zumuellen oder einfach nur total chaotisch hinterlassen, gern auch mit Messern und Glassplittern auf dem Boden.

Oder stell doch irgendwas schweres "zufaellig" so auf dass es umfaellt wenn die Tuer geoeffnet wird. Entweder so dass es der alten Hexe auf die Nuss/Fuesse faellt, oder einfach nur eine Menge Krach macht.

In beiden Faellen wirst Du aber aufraeumen muessen.
 
Oder stell doch irgendwas schweres "zufaellig" so auf dass es umfaellt wenn die Tuer geoeffnet wird. Entweder so dass es der alten Hexe auf die Nuss/Fuesse faellt, oder einfach nur eine Menge Krach macht.

Ich bin Cartoon geschädigt, in der Nanosekunde in der ich das überflogen hab dachte ich an einen Eimer Klebstoff, ein aufgerissenes Kissen und einen Ventilator.
 
Hehe, die ideen sind echt klasse.

Ich habe mir auch schon überlegt von der Alten so ne art Observations Fotos in der GANZEN BUDE auf zu hängen und immer drunter zu schreiben

"Muss sterben!!"

dann dachte ich aber dran, dass mich dass eventuell später sebst zum verhängniss werden könnte, fand aber die vorstellung lustig wie die dan wohl gucken mag, oder ob die dann vielleicht wieder direkt nen schlaganfall bekommen (der 3. denn alle guten dinge sind bekanntlich 3)
 
Denk daran, dass Du Dich der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar machen kannst, wenn Du einige Vorschläge hier umsetzt. Cleverer wäre es, wenn Du einfach nur das Schloss austauscht und bei Nachfragen der Vermieterin mit ihr über die Situation sprichst.
 

Neue Beiträge

Zurück