Regelmäßiger "Einbruch" in meine Wohnung. Was tun?

Blackhawk50000

Erfahrenes Mitglied
Hi, ich wohne seit etwa genau einem Jahr in meiner ersten eigenen Wohnung. Es ist ein altes Zollgebeude mit mehreren Appartments. Es ist im Ganzen haus bekannt, das die Vermieterin (Alt (SEHR alt), Senil, Geizig) regelmäßig in die Wohnungen schaut. Nun frage ich. Ist das Einbruch, wenn sie ohne mein WIssen in meine Wohnung schaut und nicht mal ein Schreiben hinterlässt "ich war da"?
 
Hallo,

Ja, schließlich hat sie kein Recht in deine Privatsspähre einzudringen. Auch nicht, wenn sie deine Vermiterin ist. Damit macht sie sich sogar strafbar!
 
Hallo,

naja - ist sicherlich 'ne Grauzone!
Prinzipiell hast Du als Vermieter immer das Recht eine Wohnung zu besichtigen (zur Kontrolle auf Schäden etc.) - aber natürlich nur nach Terminabsprache und im Beisein des Mieters! Selbst plötzlich einfach vor Tür stehen und sofort reinwollen, geht nicht wirklich (das kann man ablehnen).

Aber einfach so reingehen, ohne das der Mieter es weiß/mitbekommt, geht natürlich nicht! Auch der von Dir angesprochene Zettel würde nicht reichen!

Ob das dann Einbruch ist? nun ja ...... :rolleyes:

Aber wieso kommt die Gute denn überhaupt in Deine Wohnung rein?
Hat sie einen eigenen Schlüssel?

Es gibt dafür aber Sicherungsketten/-riegel, die man anlegen kann, wenn man die Wohnung verlässt und später von außen wieder aufschliessen kann!!#

tschüss
Klaus
 
Was hindert dich denn daran einfach das Schloß auszutauschen? Du legst das, was momentan drin ist einfach in ne Schublade und baust es beim Auszug wieder ein - damit hat sich die Sache mit dem unerwünschten Besuch!
 
Für die besagten Ketten müsste ich aber löcher in die Tür Bohren oder sie ankleben, was auch rückstände hinterlassen kann.

Sie kommt in die Wohnung weil sie einen Schlüssen hat. Ich habe von ihr bei der Wohnungsübergabe nur EINEN Schlüssen bekommen. Eigentlich e, denn es gibt 3 Türen durch die ich muss. Einmal die HAUSTÜR. die kann man meist aufdrücken, dann noch in jeder Etage eine art Flurportal. Dieses geht NUR mit schlüssel auf. Will heißen, wenn ich Post bekomme und runter gehe, und DANN den schlüssen vergesse (auch wenn ich meine Wohnung für die kurze Zeit nicht abschließe) komm ich dann NICHT mehr in den Flur und zu meiner Wohnung.

An ein anderes Schloss habe ich auch schon gedacht, war mir aber nicht Sicher, ob ich das auch darf.
 
Ich hatte ein ähnliches Problem, genauer gesagt das selbe. Meine Vermieterin hab ich auch mal erwischt als sie dachte ich bin auf Arbeit und hat die Tür aufgeschlossen und dann kam ich um die Ecke. Sie sagte dann sie schaut öfter mal rein. Da hab ich ihr mit Klage gedroht und erzählt ich kenne einen Anwalt der sich mit Mietrecht auskennt und so.

Sie darf es nicht, ohne deine Erlaubnis oder dein Beisein. Sie darf nur rein, wenn du ja sagst. Auch wenn es ihre Wohnung oder ihr Haus ist. Du hast einen Vertrag und da kann sie gar nichts machen.
Aber das mit dem Türschloss würde ich lassen, denn ich glaube der Vermieter darf/muss einen Zweitschlüssel besitzen. Und ich glaube du darfst gar keine Umbauten in der Wohnung vornehmen.

Gruß eines Leidensgenossen... ^^
 
Okay, andere Idee. Mein PC zuhause läuft rund um die Uhr. Wenn ich nun meine Webcam gen Wohnungstür richte und sie laufen lasse und dann per Remotedesktop das bild von der arbeit aus überwache, und DANN einen screenshot mache wie sie in meine Wohnung kommt.

Welche Möglichkeiten habe ich dann?
 
Natürlich darfst du ein neues Schloß einbauen. Rechtlich ist nicht definiert das der Vermieter einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben muss.
Es ist auch ein Schutz vor Vormietern - stell dir vor, der Vormieter hat sich eine Kopie es Schlüssels gemacht *zack* hast du einen echten Einbrecher in der Wohnung.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann ruf doch einfach mal beim Mieterschutzbund an!
 
Aber muss das nicht der Vermieter wechseln lassen?

Aber das müsste eingentlich alles in deinem Mietvertrag stehen, was du darfst und was nicht.Obwohl ich dachte das der Vermieter einen Schlüssel für Notfälle oder so haben muss. Weiss es aber nicht wirklich.
 
Tausch das Schloss aus, das ist Dein gutes Recht. Niemand außer Dir und den von Dir befugten Personen dürfen im Normalfall die Wohnung öffnen oder betreten. Da Deine Vermieterin schon ein älteres Semester ist, solltest Du erst in Ruhe mit ihr Reden und ihr klar machen, dass sie eine Straftat nach § 123 StGB begeht -- das Schloss natürlich trotzdem austauschen.
 

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