Rechtsfragen: Haftung bei einem (Hobby-)Projekt

_Grubi

Erfahrenes Mitglied
Guten Abend,

ich weiß, dass mir hier niemand verbindliche Angaben machen kann, aber ich hoffe auf gute Hinweise und Ratschläge, die uns weiterhelfen können.

Ich gehöre zu einem Schüler- und Studententeam, welches ein Online-Game (MMORPG) entwickelt. Nun sind wir an einem Punkt angelangt, wo es ernster wird und daher auch mal rechtliche Bedenken eine Rolle spielen. Wer haftet für was und wie.
Als kleiner Hinweis: Wir sind weder als Verein oder sonstwas eingetragen. Desweiteren kennen sich die wenigsten real, mehr als eine IP-Adresse gibt es nicht wirklich von den "Mitarbeitern".

  1. Ein 3D'ler baut seine Modelle mit einer illegal erworbenen 3D Software. Jemand findet es heraus und klagt deswegen gegen uns als Projekt. Wen trifft es? Teamleitung (TL), den Ersteller (gibt ja keine Daten über ihn), oder den, der im Impressum auf der HP angegeben ist?
  2. Ein 3D'ler oder Coder, welcher das Team verlässt, will später seine Rechte an seiner Arbeit einklagen. Darf er das, wie könnte man sich Schützen?
  3. Wir haben Ingame einige Orte, die es real gibt bzw gab. Können nun irgendwelche Personen dagegen klagen, dass sie z.B. Gebäude in einem Spiel gratis betrachten können, die man in der Realität mit Eintritt nur besichtigen kann?
  4. Würde sich im allgemeinen ein e.V. lohnen und wer würde da für den Fall der Fälle den Kopf inhalten müssen? Spätestens ab dann gibt es eine "Datensammlung" der Mitwirkenden.
(Mehr folgt bestimmt^^)

Ich hoffe, hier hat jemand ein paar Tipps.

Danke & Gruß
grubi
 

smileyml

Tankwart
Premium-User
Genaues weiß auch nicht. Hier vielleicht ein paar Ansätze:
1. Klar ist jeder für den Inhalt seiner Homepage verantwortlich - da gilt es vielleicht mal das TMG anzusehen. Das Impressum ist da nur ein erster Hinweis aber auch Denic oder letztlich der Anbieter wissen genaues. Und wenn du weißt, das dein 3D'ler mit einer illegalen Software arbeitet, bist du ja quasi irgendwie mitwissend und als Betreiber wiederrum mit im Boot.
2. Wie ihr die Rechte intern regelt ist eure Sache. Ein Schutz wäre ja es unter eine öffentliche Lizenz zu stellen - Stichwort Open Source oder CC-Lizenz.
3. Da kann es u.U. zu einer Unterlassungsklage kommen. Am besten sollte man dem durch ein wenig Änderung gegenüber des Originals von Beginn an aus dem Weg gehen.
4. Als Verein könntet ihr sicher nicht gemeinnützig sein, da einfach der Zweck fehlt und zudem muss ein Verein dann einen Vorstand haben (nebenbei von 7 Leuten gegründet werden). Da dann klar Personen genannt sind, gibt es auch klar verantwortliche welche.

Ich denke ihr solltet grundsätzlich auf illegale Software verzichten und alles andere ist relativ leicht bzw. gesetzeskonform regelbar. Und dann ist einfach gesehen der Domainverantwortliche haftbar, aber kann natürlich das Team namentlich und mit Link nennen, damit diese auch ihren Ruhm bekommen. Aber der Verantwortliche sollte über alles Bescheid wissen, was er auf seiner Homepage macht und kann so das Riskio minimieren oder sogar fast ausschließen.

Grüße Marco

PS: Natürlich ist auch das hier keine Rechtsberatung von mir, sondern ledigllich eine Meinung.
 

_Grubi

Erfahrenes Mitglied
  1. Natürlich sind wir darauf aus, dass keiner illegale Programme benutzt, wir sind auch schon soweit, dass wir von Autodesk eine Erlaubnis für die Benutzung der Schülerversionen bekommen haben (war das Problem wegen eventuell späterer Einnahmen). Aber wir als Teamleitung können uns da nie 100% sicher sein, dass sich alle daran halten. Wäre eine schrifliche Vereinbarung (per eMail mit richtigem Namen, etc) ausreichend, also im Prinzip eine Art mündlicher Vertrag?
  2. Wenn wir also intern einige Regeln und Bedingungen festgelegt haben, denen der Mitwirkende zustimmt, dann kann da später keiner rummeckern, auch wenn er das Team verlassen hat?
  3. Eine 1 zu 1 Kopie wird es nie werden, aber wenn eine gewisse Ähnlichkeit besteht, birgt das keine Gefahren?
  4. Ein e.V. ist nur möglich, wenn es gemeinnützig ist? Den Rest hätte man eh noch danach klären müssen (z.B. ob die Versammlungen auch virtuell stattfinden dürften, etc.)

Danke schonmal für dei raschen Antworten :)
 

smileyml

Tankwart
Premium-User
1. Sollte dann ja am besten auch schriftlich in einem formlosen Vertrag möglich sein?!
2. Auch das kann man am besten verschriftlichen.
3. Es gibt da sicher eine Grenze, aber ich denke wenn man vielleicht entscheidene Erkennungsmerkmale abändert, ist es sicherer.
4. Ich sehe grundsätzlich keinen Vorteil eines e.V. an dieser Stelle. Aber es gibt natürlich auch nicht gemeinnützige Verein, die dann auch Geld erwirtschaften können.

Grüße Marco
 

applefan

Grünschnabel
Ich gehe mal Rückwärts vor.

Nur weil du Gebäude darstellst kann dich keiner verklagen
Wenn einer weggeht, dann habt ihr vorher hoffentlich einen Vertrag geschlossen. Was du brauchst ist das uneingeschränkte Verwertungsrecht (Lizenz). Das Urheberrecht kann man nicht veräußern.
Man kann eig. nicht zurückverfolgen, in welchem Programm das erstellt wurde. Dann würde jeder Cutter dafür haften, wenn er mal in einem Schnittstudio sitzt, in dem nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Im Ernst. Du glaubst gar nicht, mit wie viel schwarzer Software gearbeitet wird.
 

_Grubi

Erfahrenes Mitglied
1./2.: Eine Verifizierung hatten wir mal, wurde allerdings wieder abgeschafft, da damals ziemlich sorglos mit den Daten umgegangen wurde. Darum will die auch jeder nur ungern hergeben. Wenns aber absolut nicht anders geht, kommts aber wieder her.
3.: Zusammengefasst: Markante Stellen entfernen und wir sollten gute Ruhe haben?
4.: Dann wird der gedanke erstmal verworfen ;)
Idee war damals, dass das Vereinsvermögen in irgendwelchen Rechtsfällen haften würde und nicht die Privatperson (ich bin da nicht der Experte, das hat jemand anderes recherchiert)
 

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