Rechtsfrage

E

eXcalibur

Jetzt mal eine Frage die wohl einige von uns interessieren dürfte,
ab wann kann ich ein Bild für das ich eine Vorlage (z.B. ein Foto) verwendet habe eigentlich mein geistiges Eigentum nennen?
Würde es rein theoretisch schon reichen die Farbgebung umzugestalten oder was müssen dafür für Änderungen vorgenommen worden sein?
Möchte doch auf meiner Homepage keine Bilder mein eigen nennen die das gar nicht sind :eek:

eXcalibur
 
hmmmm....NEIN!

also, bei deinem Beispiel glaube ich nein!

das wäre genauso äls würde man z.B. das Flugzweug der Gebrüder Wright (oder so!) nehmen, gelb lackieren und sagen: "Jetzt ist es MEIN geistiges Eigentum!".

Also, auf dem sichersten Weg bist du, wenn du Pics komplett selbst machst.
Dann kann sich keiner beschweren.

Anderenfalls musst halt nachschauen, ob die Leute ihre Pics vollkommen zur freien Verfügungstellen, oder nicht!
 
Servus,
Wie formulier ich es am besten? Es muß eine geistige Eigenleistung deutlich erkennbar sein, damit sich ein Bild/ Logo schützen läßt. Wenn Du einfach ein Bild von irgendeiner Blume oder so hast, hat da in der Regel keiner Rechte dran, wenn jetzt nicht gerade ein "Kunstfoto" von der Blume gemacht wurde. Wo genau die Grenzen liegen, entscheidet im Bedarfsfall der Richter.

Ich habe in einem Buch folgendes Beispiel gelesen:

Dieses "Atomkraft nein Danke!"-Logo mit der gelben, lachenden Sonne, ist in ausreichend eigentümlicher Weise gestaltet und somit schutzfähig.

Das Logo der "Grünen", daß nur aus einer Sonnenblume und dem Schriftzug "Die Grünen" besteht ist nicht schutzfähig, da die verwendeten Elemente zu gebräuchlich sind.


Einfach nur die Farbe ändern reicht in der Regel nicht aus.
Dann sollte noch bedacht werden das abgebildete Personen Rechte an dem Bild haben, sofern sie sie nicht abgetreten haben.

gruß
H
 
Zurück