rechtlidh frage zu musik im video

paccoo

Grünschnabel
hallo an alle

ich hätte eine rechtliche frage:

ich produziere hochzeitsvideos und bekomme dafür auch geld. als hintergrund verwende ich natürlich musik der verschiedensten interpreten. muss man dafür musikschutz zahlen. an wen muss man wie viel zahlen (Österreich)? gibt es gewisse lieder die man gar nicht verenden darf?
 
Also im Grunde musst Du dann wohl Geld an die GEMA abdrücken, schätze ich...

Gibt auch noch 'nen Paragraphen dafür, denn müsste ich raussuchen, ghabe ich in der Firma, ist jedoch deutsches Recht, inwieweit das in Österreich zutrifft - *no plan* *sfg*

Infoseite:

http://www.gema.de/urheberrecht/

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Zitat aus Seite:

VII. Der Rechteerwerb für Multimedia-Programme
Eine Multimediaproduktion ist durch drei wesentliche Elemente geprägt: Zum einen die Digitaltechnik, sie schafft die Möglichkeit, eine Vielzahl von Medien wie z. B. Musik, Foto, Film, Text, Sprache etc. in einen einheitlichen Datencode umzuwandeln. Zweitens die dadurch ermöglichte Integration dieser verschiedenen Medien auf einer gemeinsamen Benutzerplattform, die z. B. per PC hörbar und sichtbar gemacht werden kann. Hinzu tritt drittens, daß der Nutzer noch zusätzlich "interaktiv" ins Mediengeschehen eingreifen kann, indem er den Inhalt oder den Programmablauf beeinflußt [41].

Differenziert nach Werkformen sind die digitalen Nutzungsrechte derzeit im einzelnen wie folgt einzuholen:

Verwertung von Musikwerken
Soll Musik im Rahmen einer Multimediaproduktion genutzt werden, sind dafür die Nutzungsrechte am Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der jeweils berechtigten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zu erwerben. Ferner bedarf es, da es sich in der Regel um audiovisuelle Produkte handelt, in einigen europäischen Rechtsordnungen der Einwilligung des Berechtigten an dem Musikwerk zur Verbindung von Musik mit anderen Medien z. B. Wort und Bild (das sog. Synchronisationsrecht). Zuständig für die Vergabe von Rechten zur Nutzung von Kompositionen und Liedtexten ist in allen europäischen Ländern in der Regel die musikalische Verwertungsgesellschaft.

Sofern vorbestehende Tonaufnahmen, wie etwa CDs und Rundfunkmitschnitte, verwendet werden, müssen die Leistungsschutzrechte ebenfalls erworben werden. Das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers ist grundsätzlich bei diesem zu erwerben. Regelmäßig vergibt der Tonträgerhersteller aber auch diejenigen Leistungsschutzrechte der Künstler an ihren Darbietungen, die dieser dem Tonträgerhersteller übertragen hat. Die in Deutschland tätige Verwertungsgesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, GVL, nimmt derzeit in diesem Zusammenhang keine Rechte wahr


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