Rechtliche Frage zum Löschen von Usern

Sasser

Erfahrenes Mitglied
Guten Morgen!

Zur Zeit ist es so dass User, welche sich eine bestimmte Zeit nicht mehr eingeloggt haben und auch per Email erinnert worden automatisch gelöscht werden.

Wie sieht es da rechtlich aus? Ist das rechtens oder muss man dem User eine sofortige Löschung anbieten? Denn es ist so und auch in den AGB`s vermerkt, dass aus technischen Gründen eben eine Löschung erst nach X-Tagen automatisch erfolgt. Hintergrund hierfür ist auch die Sicherheit, denn wenn sich jemand ungefugt Zutritt zum Account verschafft, dann könnte er den Account auch ohne weiteres Löschen...

Also wie gesagt, die Löschung erfolgt aus technischen Gründen erst verzögert. Liege ich da rechtlich auf der richtigen Seite oder könnte einem das eventuell zum Verhängnis werden?

Vielen Dank für eure Hilfe! ;)
 
Also nicht das ich jetzt Ahnung davon hätte, doch ich denke wenn es in den AGBs schon drin steht und man diese ja wohl bei der ersten Anmeldung akzeptieren muss, das es dann auch keine Probleme geben kann.

Es gibt ja auch gar keine andere Möglichkeit einen User erst dann zu löschen wenn er x-Tage nicht mahr angemeldet war. Denn was passiert mit dem der für 2, 3, ... Wochen irgendwo im Urlaub ist

Dem User die Möglichkeit sich selbst zu löschen würde ich so allerdings auch nicht anbieten.

Entweder man kann (wenn man eingeloggt ist) per Mail oder Formular melden das man gelöscht wierden will oder aber der User hat seine eMail Adresse hinterlegt und man bekommt an diese eine Nachricht in der man die Löschung bestätigen muss.
 
Wie gesagt, es ist eben aus technischen Gründen nicht möglich.

Kann das noch befürwortet werden, nicht dass ich das falsch sehe!?
 
Also nicht das ich jetzt Ahnung davon hätte, doch ich denke wenn es in den AGBs schon drin steht und man diese ja wohl bei der ersten Anmeldung akzeptieren muss, das es dann auch keine Probleme geben kann.
Nur weil etwas in den AGB steht heisst es noch lange nicht dass es rechtens ist, geschweige denn vor Gericht standhalten würde. ;)

Dem User die Möglichkeit sich selbst zu löschen würde ich so allerdings auch nicht anbieten.
Sehe ich genauso.
Hier wird es auch nicht anders gemacht.
Man muss also darum "bitten" gelöscht zu werden.
Dieser "Bitte" MUSS aber nachgekommen werden.

Allerdings wird man es nicht erzwingen können "sofort" gelöscht zu werden.
Es darf aber auch nicht "ewig" dauern.
Es sollte also möglichst zeitnah geschehen.
Was nun aber "zeitnah" und/oder "zumutbar" ist kann ich nicht sagen, sowas müsste im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden, wenn es dazu nicht schon Urteile gibt.
Ich denke aber eine Zeitspanne von bis zu 7 Tagen sollte kein Problem darstellen.
Alternativ könnte man ja auch anbieten den Account bis zur Löschung zu sperren.

Ich würde mir aber den "Löschungsersuch" durch einen Bestätigungslink an die hinterlegte eMail-Adresse bestätigen lassen.
Also nicht nach der Erinnerungsmail automatisch löschen.
Z.B. könnte ja jemand nicht bloss für 2-3 Wochen im Urlaub sein, sondern evtl. für Monate im KH liegen.

Gruss Dr Dau
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das wird zur Zeit auch angeboten, dass der Account eben für die restliche Zeit gesperrt wird. D.h. es könnte sich niemand mehr einloggen und die Sperrung könnte nur vom Admin zurückgezogen werden. Der User wird dann nach 90 Tagen aus dem System gelöscht.

Also mache ich durch die Vorgehensweise nichts falsch?
 
Also 90 Tage sind schon eine Menge.
Ich bin mir nicht sicher ob ein User einen solch langen Zeitraum hinnehmen muss.
 
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