Rechtliche Absicherung für Onlineportal

MsvP@habdichliebhasi

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

ich plane zur Zeit ein Onlineportal. Ähnlich wie bei Ebay können dort User Dinge anbieten.

Wie sieht es mit der rechtlichen Komponente aus? Ist man als Anbieter eines Portals Haftbar für das, was dort angeboten wird?

Wie sieht es zum Beispiel bei ebay aus? Ist Ebay Haftbar, wenn ein Verkäufer dort illegale Ware anbietet? Oder ist in dem Fall Ebay nur derjenige, der die Plattform anbietet und der Schuldige ist der Käufer / Verkäufer?

Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
Micha
 
Das Problem ist:
Klagen oder dich abmahnen kann erstmal jeder wegen allem. Dann hast du zunächstmal Zeit-/Nerven-/Geldaufwand an der Backe, selbst wenn du gewinnen solltest.
Ob du im Fall der Fälle gewinnst ist von unzähligen Faktoren abhängig (hier allgemein unmöglich zu beurteilen), und letztendlich auch vom verhandelnden Gericht.

Um mögliche Risiken zumindest zu minimieren, würde ich in so einem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das kostet zwar, aber vielleicht weniger als ohne.
Anwälte haften übrigens auch für ihre Beratung. Forumantworten von Laien sind hingegen eher Glückssache. Denn einem Richter wird 'ne Aussage wie "aber Kröte647 hat im Forum XY gesagt, so kann man das machen" eher ein genervtes Kopfschütteln abringen. ;)

Wegen Ebay ...
Ich schätze mal einfach so aus dem Bauch raus und völlig unverbindlich: Deren jährliches Anwaltsbudget dürfte irgendwo im sechsstelligen Bereich liegen, wenn's reicht. Dabei werden die ordentlich verhandelte Honorarverträge mit ihren Kanzleien haben, also nicht nach Streitwert zahlen. Nach letzterem wäre es vermutlich mehr. Und/oder sie betreiben einfach eigene Rechtsabteilungen, die natürlich auch finanziert werden müssen.
Denn auch Ebay wird immer mal wieder angegangen - mal mit weniger, mal mit mehr Erfolg (-> dazu z.B. in der Suchmaschine des Vertrauens "ebay muss zahlen" eingeben) und manchmal geht's durch viele Instanzen. Zeit, Nerven, Geld (in Gewinnfällen zumindest vorzuschießendes) eben...

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, aus persönlichem Halbwissen ( ah, da haben wir s schon ) heraus sage ich, ist eBay verpflichtet, auf die Art der angebotenen Ware zu achten. Es gab ja schon zuhauf Berichte über Pornografie, Markenrechtsverletzungen, Hehlerware, Rassistisches etc.. Die Meldungen der eBay-Community ist der eine Teil, nämlich der freiwillige der Gemeinschaft, der andere ist natürlich, dass eBay selbst den Warenbestand sauber halten muss, soweit ein Rechtsbruch erkennbar ist.

mfg chmee
 
Vielen Dank schon einmal für die Tipps.

Das macht das ganze Projekt natürlich wesentlich schwieriger. Aber nun gut, man muss auch mal etwas riskieren, oder wie heißt es? ;-)

Liebe Grüße
Micha
 

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