Rechnung bekommen

Wie wir den kriegen?
In dem sich jemand der Sache annimmt und aber auch Jurist ist.
Dann gibts noch ein Weg; Klick nicht an, was Du nicht kennst. So läufst Du nicht Gefahr, dass Du nach Wochen einen Brief bekommst.
 
Wendet euch an die Verbraucherzentralen. Das ist deren Job!

Ein Problem habt ihr im Übrigen, wenn ihr schon bezahlt habt. Durch Zahlung erkennt ihr nämlich den Vertrag als wirksam an - auch wenn er dies eigentlich nicht hätte sein müssen.
 
Ich bin einverstanden, dass man nicht klicken soll, wenn man nicht weis worauf man klickt.
Aber für die Leute, die unerfahren sind (und auch für erfahrene) müsen die AGB's mit Preisangaben und Vertragsbedienungen deutlich vor den Augen stehen!
Die wichtige Punkten sind versteckt, und wenn du AGB's durchscrollst, kannst du trotzdem was übersehen.
Also, wenn es um Vertrag oder um Preisangaben geht muss grosses Popup mit der Information erscheinen.
 
Alle Beiträge sind mir nicht mehr vor Augen, aber ich mich dünkt, auf einer Seite wurde auch darüber gesprochen.
Was die Sache Internetvermarktung betrifft, bestehen halt immer noch grosse Gesetzteslücken. ( Steht im übrigen auch irgendwo geschrieben ).
Um die zuständigen Instanzen wachzurütteln, na ja, da weiss ich nicht, was noch alles geschehen muss.

Im übrigen; Willkommen im Forum. Habs erst jetzt gesehen, dass Du neu bist hier.
 
Hallo,
danke für deine Begrüßung.
Ist alles richtig, darüber ist viel geschrieben und diskutiert.
Aber es muss ein Schutz gegen die Abzockefälle geben. Mit Internet ist alls schneller und bequemmer geworden, allerdings mit neuen Gefahren. Es muss ein sicherer Merkmal geben, dass man die AGB's wirklich verstanden und akzeptiert hat. Und bei den Fällen, wo es 100% beweisbar ist, das man die AGB's nicht sehen könnte und dass die Leistung und Preis nicht stimmen (Im Internet) muss mann einfach die Sache ignorieren bis es zu Gericht kommt (wenn überhaupt).
 
Es ist doch alles da, was man braucht.
Die entsprechenden Gesetze zum Verbraucherschutz sind u.a. im BGB zu finden.
Für Betroffene gibt es die Verbraucherschutzzentralen.
Dann kann euch noch nicht mal was passieren, weil die ja erst mal euch verklagen müssten - und dass das nicht so einfach ist, haben wir jetzt schon hinlänglich geklärt.

Das Hauptproblem ist, dass sich der Durchschnittsbürger einfach 0 mit seinen Rechten auskennt und sich dafür auch nicht interessiert. Erst wenn's dann soweit ist, und die erste Rechnung kommt, dann ist das Geschrei groß und keiner weiß, was nun zu machen ist.

Aber genau dafür gibt es nun mal die Verbraucherzentralen, die eben auch verlässliche Rechtsauskünfte geben können und u.U. Sammelklagen anstrengen.
 
Hallo,

auch ich bin reingefallen...
bin 16 jahre und somit mindnerjährig..

eltern habn mail geschriebn und mitgeteilt dass ich minderjährig bin... meines wissens kann man so sogar ohne angaben von gründen vom kaufvertrag zurücktreten..oder?

natürlich hab ich just4fun einfach irgendein geburtsdatum angegeben.. meines wissens nach darf aber auch wenn ein minderjähriger bei ebay etwas bestellt.. zurückziehen.. (bei ebay dürfte man auch nicht unter 18 sein.


auf meine mail habe ich folgende antwort erhalten:





Sehr geehrte Damen und Herren,


Wir müssen Ihnen mitteilen, das wir bei unserer Anmeldung eine Frage nach Volljährigkeit stellen.
Dieses wird durch Eingabe des Geburtsdatums überprüft.

Ihr Kind hat folgendes Geburtsdatum angegeben: 10.07.1989
Ebenfalls hat Ihr Kind bei der Anmeldung seine Volljährigkeit bestätigt.

Server Beweis Protokoll:
Anmeldedatum: 01.08.2008 12:18:34 Uhr
Anmelde E-Mail: 000
E-Mail Provider: 000
IP Nummer: 000
Provider: 000


In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw.
des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.

Ihr Kind ist noch nicht voll geschäftsfähig , jedoch schon strafmündig (Jugendstrafrecht),
wenn es bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat.

Unser Service ist rechtsgutachterlich geprüft.
Schauen Sie sich bitte selber die Anmeldeseite unserer Internetseite an auf
hasimaus.de.

Bei unserem erotischen Angebot handelt es sich auschließlich um `Softerotik´
die nicht in den Bereich der Pornographie fällt !
Wir zeigen keine Darstellungen der primären Geschlechtsorgane oder sexuelle
Handlungen. Daher ist bei unserem Angebot auch kein AVS System ( Alterschutzkontrolle )
notwendig.
Ebenfalls unterliegt unser Erotik Angebot einem Jugenschutzbeauftragten der
diese Seiten ständig prüft.

Ebenfalls weisen wir Sie auf § 1631 BGB Aufsichtspflicht und Personensorge
hin. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes kann weitreichende
Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach
sich ziehen.

In diesem Falle, machen wir unsere Forderung geltend gegen den Anschlussinhaber
des Internetzuganges, über den dieser Dienst erworben wurde.

Daher befinden wir uns mit unseren Ansprüchen im Recht und fordern
Sie auf die Rechnung zu bezahlen.


Hier nochmals die Bankdaten zur Überweisung.
Bitte zahlen Sie 59 ,- Euro auf folgendes Konto:

Kontoverbindungen zur Bezahlung:

Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: 00
BLZ: 000
Institut: 000
Verwendungszweck: 000


Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

IBAN: 000
BIC-/SWIFT-Code: 000
Verwendungszweck: 000

Bank: 000
Strasse :000
Postleitzahl: 000
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland




Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird sämtlicher E-Mail Verkehr mit
Ihnen gespeichert.



Mit freundlichen Grüßen

- Support Team -
Rechtsabteilung

Payball Payment GmbH
Mielestrasse 2
14542 Werder/Havel

Payball Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
USt.-ID: 000
E-Mail:info@emailpay.de

Telefonischer Support
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: 000
Fax: 000






diese standard email bekommt übrigends jeder der auf seine miderjährigkeit hinweist.

was tun?
muss ich zahlen?

da die zahlungsinformationen derart verschleiert waren denk ich das diese abzocker seite im unrecht ist..

bitte um rat ..



BESTE GRÜße
 
Grüss Dich und willkommen im Forum

Ich möchte nicht unhöflich sein, aber nimm Dir bitte die Mühe, und lies mal die 10 Seiten durch. Da findest Du pro Seite sicherlich 4X die gleiche Antwort. Bei 10 Seiten sind dies 40 gleiche Antworten und erst noch von verschiedenen Usern.
Wir sind einfach müde geworden, nochmals 10 Seiten zu diskutieren und immerwieder die gleiche Antwort zu geben.
Wir sind gerne bereit zu helfen, aber nicht, wenn schon 10 Seiten lang über das gleiche Thema diskutiert wurde.
Einfach lesen. Lesen bildet.
 
Um mal was zu der Strafandrohung zu sagen.

Unter Strafe steht der "absichtliche Betrug". Es wäre also Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu beweisen, dass du dir den Zugang absichtlich erschlichen hast.

Wenn du das hier auch noch einfach so zugibst, selber schuld.

Und was das Zurückziehen angeht.

Sicherlich geht das. Das sind aber zwei getrennte paar Schuhe.
Der "Nutzungsvertrag" dieser Leistung ist natürlich schwebend unwirksam und wird durch Einspruch deiner Eltern nichtig.
Nichts desto trotz hast du dich strafbar gemacht, da du dir eine Leistung erschlichen hast.

Ich hätte jetzt gesagt, sch... drauf, die haben nicht deine IP. Aber durch das Einschreiten deiner Eltern haben die jetzt eine Email-Adresse. Und das dürfte wahrscheinlich vollkommen ausreichen, um dir an den Karren zu fahren.

Und darum sag ich es jetzt zum letzten Mal: WENDET EUCH AN DIE VERBRAUCHERZENTRALEN!

Wenn ihr gemeinsam was gegen die unternehmt und dieses Unternehmen vernichtet, bevor es euch juristische Probleme bereiten kann, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.
 
Zurück