So würde ich das sehen.
Spielen wir's doch mal ein wenig durch für den Fall, dass die tatsächlich klagen wollten. (Und das ist meiner Meinung nach nicht deren Ziel, es reicht schon, was sie durch verängstigte angemahnte "Kunden" an Geld bekommen)
Auf die Email-Adressen können die sich im Ernst-Fall nicht verlassen. Denn ich hätte mich ja in deinem Namen dort anmelden können. Jetzt fiel hier schon mal das Stichwort Identitätsdiebstahl als Straftat - schön, davon wärst du aber überhaupt nicht betroffen, das wäre dann eine Sache zwischen mir und denen, du wärst außen vor.
Also, sie können sich nicht auf die Email-Adresse verlassen.
Nächster Schritt: Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, die Klage gegen dich erheben soll.
In diesen Zusammenhang geben die der Staatsanwaltschaft die gesammelten Ip-Adressen, damit die die Staatsanwaltschaft die überprüfen lässt. Jetzt sind die Ip's die die gesammelt haben, aber nicht die richtigen (wie mehrfach berichtet wurde)! Also ist hier schon Ende.
Angenommen die hätten die richtige IP. Dann würde die Staatsanwaltschaft fragen, welche Straftat denn nun begangen worden sei. Hier bin ich zu wenig Jurist, aber um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch soll es sich hier denn handeln? Betrug geht glaub ich eine andere Richtung und Vertragsbruch wäre Zivilrecht.
Und dann käme man meiner Meinung nach zu dem Schluss, dass keine Straftat vorliegt.
Ende. (Mal ganz davon abgesehen, dass man unter 14 noch nicht mal strafmündig ist)
Jetzt könnten die versuchen, an den Namen hinter der IP zu kommen (Akteneinsicht) und eine Zivilklage anzustrengen. Hier gibt es aber auch schon Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Musik-Tauschbörsen, die sich dagegen ausgesprochen haben, dass eine solche Akteneinsicht gewährt werden darf.
Und selbst wenn, dann lass es zur Klage kommen. Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht dich zur Zahlung verpflichten würde. Andererseits könntest du dich mit allen anderen zusammentun, zur Verbraucherzentrale gehen und gemeinsam eine Klage gegen diese Leutchen anstrengen. Solltet ihr verlieren, was ich nicht glaube, mein Gott, teilt halt die paar tausend Euro Gerichtskosten auf 20000 Geschädigte, da bleibt nicht mehr viel für den einzelnen
