Rechnung bekommen

Naja, die Notwendigkeit eines Mail-Kontaktes besteht ja insofern, dass man auf diesem oder postalischem Wege in Besitz der Widerrufserklärung kommen muss.
Bevor diese nicht eintrifft, ist der Vertrag eh für die Katz, da er jederzeit widerrufen werden kann...aber das hatten wir ja 50 Seiten vorher schon durchgekaut :)

Mir geht es aber eher darum, ob in dieser Mail noch mal zusätzlich ein Link angeklickt werden muss, um den Zugang endgültig zu aktivieren?
 
Nee, das ist eben der Trick bei dieser Machenschaft. Lies doch einfach mal die ganzen vorhergehenden Antworten. Dann findest Du auf alle Deine Fragen ne Antwort. Glaubs mir, es wurde schon alles durchgekaut. Und noch vieles andere dazu.
 
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Mir geht es aber eher darum, ob in dieser Mail noch mal zusätzlich ein Link angeklickt werden muss, um den Zugang endgültig zu aktivieren

Ich glaube auch nicht, dass hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Im Grunde ist dies doch nur ein Werkzeug für den Website-Betreiber, um festzustellen, dass die angegebene Email-Adresse tatsächlich existiert. Mehr auch nicht. Im Grunde also nur eine scheinheilige Sicherheit für den Website-Betreiber.

Edit: Je mehr ich über meinen eigenen Beitrag nachdenke, umso mehr komme ich zu der Ansicht, dass es sich hierbei im Grunde um das Newsletter-Problem handelt. Es besteht die rechtliche Verpflichtung, bei Beantragung eines Newsletters den Email-Inhaber um seine Einwilligung zu bitten (zum Schutz des Email-Inhabers). Es könnte ja jeder einen Newsletter mit beliebiger Email beantragen. Da es sich hierbei im Grunde um das selbe System handelt und keine anderweitige Authentifizeriung erfolgt, würde eine solche Bestätigungsmail notwendig.
 
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Ich glaube auch nicht, dass hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Im Grunde ist dies doch nur ein Werkzeug für den Website-Betreiber, um festzustellen, dass die angegebene Email-Adresse tatsächlich existiert. Mehr auch nicht. Im Grunde also nur eine scheinheilige Sicherheit für den Website-Betreiber.

Also, um es auf den Punkt zu bringen: Es geht den Betreibern darum, an eMail-Adressen zu kommen, um Drohmails zuschreiben und die Leute zum Zahlen zu bewegen. Letztlich gerichtlich durchsetzen, werden sie ihren Anspruch, so er denn überhaupt besteht, nie? Oder hat schon irgendeiner der Betroffenen einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?
 
So würde ich das sehen.
Spielen wir's doch mal ein wenig durch für den Fall, dass die tatsächlich klagen wollten. (Und das ist meiner Meinung nach nicht deren Ziel, es reicht schon, was sie durch verängstigte angemahnte "Kunden" an Geld bekommen)

Auf die Email-Adressen können die sich im Ernst-Fall nicht verlassen. Denn ich hätte mich ja in deinem Namen dort anmelden können. Jetzt fiel hier schon mal das Stichwort Identitätsdiebstahl als Straftat - schön, davon wärst du aber überhaupt nicht betroffen, das wäre dann eine Sache zwischen mir und denen, du wärst außen vor.
Also, sie können sich nicht auf die Email-Adresse verlassen.

Nächster Schritt: Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, die Klage gegen dich erheben soll.
In diesen Zusammenhang geben die der Staatsanwaltschaft die gesammelten Ip-Adressen, damit die die Staatsanwaltschaft die überprüfen lässt. Jetzt sind die Ip's die die gesammelt haben, aber nicht die richtigen (wie mehrfach berichtet wurde)! Also ist hier schon Ende.
Angenommen die hätten die richtige IP. Dann würde die Staatsanwaltschaft fragen, welche Straftat denn nun begangen worden sei. Hier bin ich zu wenig Jurist, aber um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch soll es sich hier denn handeln? Betrug geht glaub ich eine andere Richtung und Vertragsbruch wäre Zivilrecht.
Und dann käme man meiner Meinung nach zu dem Schluss, dass keine Straftat vorliegt.
Ende. (Mal ganz davon abgesehen, dass man unter 14 noch nicht mal strafmündig ist)

Jetzt könnten die versuchen, an den Namen hinter der IP zu kommen (Akteneinsicht) und eine Zivilklage anzustrengen. Hier gibt es aber auch schon Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Musik-Tauschbörsen, die sich dagegen ausgesprochen haben, dass eine solche Akteneinsicht gewährt werden darf.

Und selbst wenn, dann lass es zur Klage kommen. Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht dich zur Zahlung verpflichten würde. Andererseits könntest du dich mit allen anderen zusammentun, zur Verbraucherzentrale gehen und gemeinsam eine Klage gegen diese Leutchen anstrengen. Solltet ihr verlieren, was ich nicht glaube, mein Gott, teilt halt die paar tausend Euro Gerichtskosten auf 20000 Geschädigte, da bleibt nicht mehr viel für den einzelnen :)
 
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Nächster Schritt: Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, die Klage gegen dich erheben soll.
In diesen Zusammenhang geben die der Staatsanwaltschaft die gesammelten Ip-Adressen, damit die die Staatsanwaltschaft die überprüfen lässt. Jetzt sind die Ip's die die gesammelt haben, aber nicht die richtigen (wie mehrfach berichtet wurde)! Also ist hier schon Ende.

Und selbst wenn, dann lass es zur Klage kommen.

1. Ich bin nicht selber betroffen.

2. Sicher das die nicht die IPs haben? Du wechselst sie nämlich ständig. Könnte mir daher vorstellen, dass die - wenn sie alles gesetzeskonform gemacht haben - ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen könnten.
 
Wenn Sie die richtigen hätten, dann hätten sie diese auch in den Drohmails verwendet. Es stimmt zwar, dass die IP wechselt, aber jeder Provider hat einen IP-Pool. Somit können IP's immer nur einem Pool zugeordnet werden (daher ja auch die notwendige Auskunft durch den Provider, weil er der einzige ist, der weiß, wer mit seiner IP arbietet).

Und wenn jetzt in der Mail eine IP eines IP-Pools steht, der mit deinem Provider nix zu tun hat, dann brauchst du dir wohl kaum sorgen machen (einfach mal die alten Antworten lesen, dann weißt du auch, was alles so ablief).

Und zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit:
- Für Betroffene bis 18 Jahre: definitives nein. Der Taschengeldparagraph dürfte hier wohl kaum greifen.
- Für Betroffene ab 18 Jahren: Würde ich jetzt schon fast sagen, selber schuld. Aber auch da gilt, dass erst mal geprüft werden müsste, ob wirklich ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist. Und da die Typen scheinbar nicht das geliefert haben, was sie versprochen haben, sind sie zuerst vertragsbrüchig geworden. Da sie wohl kaum nachbessern werden, hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Und nochmal, ich bin kein Jurist, das ist nur meine Meinung.
 
Ahja, OK.

Ziemlich abgebrüht diese Herren. Bauen eine Drohkulisse auf, ohne etwas in der Hand zu haben und nutzen es aus, dass viele Leute ein Herzflattern bekommen, wenn sie das Wort "Gericht" oder "Anwalt" hören.

Die Tatsache, dass da soviele Leute hinter stecken erschrickt mich offen gesagt. Frage mich, was die für eine Erziehung genossen haben, wenn die bei all dem nachts gut schlafen können.
 
Und noch was; Jeder anständige Betrieb würde Dich erstmal mit nem freundlichen Brief darauf hinweisen, dass Du in Zahlungsverzug bist. Die aber schicken ja gleich Drohbriefe. Merkste was?
 
Ich weiss nicht ob der Begriff in diesem Thread schon gefallen ist, aber ich denke Scamming beschreibt den hier vorgebrachten Vorgang wohl am besten.
Und nein, Scammer sitzen nicht nur in Afrika, sondern sind ueberall zu finden, auch in Deutschland.
 
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