Punkteabzug bei Informatik-Arbeit wegen Rechtschreibung

Dann würde ich mit dem Lehrer reden. Wenn Du freundlich bleibst wird er Dir auch entsprechend antworten. Erwarte aber keine Notenkorrektur.

-mas
 
Jetzt muss ich mich hier auch noch mal einmischen :).

Bei uns in Österreich - und das sollte weitgehend wohl auch bei euch gelten - ist es nämlich folgendermaßen:

1. Die Schreibung von Eigennamen ist - wie oben schon gesagt wurde - kein Fehler; außer: Wenn der Eigenname in der Angabe bereits gegeben ist.

2. Die Kenntniss der Rechtschreibung wird wohl in allen höheren Schulen vorausgesetzt; aber: Es ist eine fragwürdige und sehr situationsabhängige Sache ob - und wie - sie in verschiedenen Fächern berwertet werden darf.

3. Geht in dem angegebenen Text irgendwie hervor, dass die genannte Herr-, Heer- oder Sonstwie-Straße diejenige ist die vor eurer Schule liegt?
Wenn nicht, kann der Namen nämlich immer richtig sein.

Grundsätzlich würde auch ich empfehlen: Erst mit dem Lehrer und notfalls mit dem Direktor sprechen.

codeman
 
Also der Lehrer fand sein Verhalten total richtig... also an seiner Meinung kann man nicht schrauben.
Ehm doch über dem Namen der Straße stand die Schule aber er kann ja nicht davon ausgehen das wir den Namen der Straße kennen.
So ich hänge mal die Arbeit dran.
 

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*hust* sieht nicht so aus, als wärs den ganzen Aufwand Wert...

Trotzdem: Die Adresse ist fiktiv (Du wohnst ja nicht in Musterstadt, oder?) und somit nicht zu korrigieren. Der Formfehler, dass man kein 'Herr/Dame' vor den eigenen Namen setzt ist allerdings berechtigt.

-mas
 
Ne Musterstadt hab ich hingeschrieben damit es keinen Stress mit der Schule gibt ... In wirklichkeit Standen halt da richtige Namen und der richtige Ort in dem unsere Schule wohnt :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne Musterstadt hab ich hingeschrieben damit es keinen Stress mit der Schule gibt ...
Dann hättest du konsequent auch Postleitzahl und Rufnummer verfremden sollen.

Aber aufgrund der Tatsache, dass hier eine tatsächliche Adresse gemeint ist, ist dies als Fehler zu werten legitim.
Ich als Lehrer hätte das jedoch nicht gemacht. Denn sonst hätte ich auch eine falsche Postleitzahl und Rufnummer vorgegeben und fehlende Korrekturen schwer bestraft.
 
Markus Kolletzky hat gesagt.:
Die Straße, in der sich deine Schule befindet, heißt Herrstraße, richtig?

Nicht ganz. Die Straße heißt Heerstraße und nicht Herrstraße. Also hat der Lehrer richtig gehandelt. Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund sich zu beschwerden.

Normal sollte man schon wissen wie die Straße heißt, in der die Schule steht, die man besucht.

Zur Not kann man es halt noch als Einser-Bremse sehen. :)

MFG

Sascha
 
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