Nicknames und offline HPs

S

Slayer-Stiff

Hallo an alle,
weiß gar nicht so recht ob die Fragen hier richtig sind, aber was besseres habe ich nicht
gefunden. Desweiteren habe ich direkt 2 Fragen in einem Thread gepostet, weil ich nicht für jede kleine Frage, extra einen Thread aufmachen wollte.

1. Frage: Wenn ich meine Homepage nicht hochlade, sondern nur im Browser angucke,
kann ich dann Probleme kriegen, wenn ich geschützte Sachen auf meiner Homepage veröffentliche? (z.B. das Logo von Wikipedia o.ä.)

2. Frage: Wie ist das mit den Nicknames? Ich habe jetzt schon öfter gehört, das große
Firmen Nutzer verklagt haben, die als Nutzernamen den Firmennamen hatten (ich sag jetzt
mal zum Bsp. Adidas). Wie kann man sich dagegen schützen, also was sind "sichere" Nutzernamen?

Hoffe irgendeiner kann mir helfen,
viele Grüße!
 
1. Frage: Wenn ich meine Homepage nicht hochlade, sondern nur im Browser angucke,
kann ich dann Probleme kriegen, wenn ich geschützte Sachen auf meiner Homepage veröffentliche? (z.B. das Logo von Wikipedia o.ä.)
Zu Hause für dich? Dann dürftest du zu Hause auch deine Radioaufnahmen nicht anhören. ;)
Aber wie kann man etwas "nicht hochladen" aber dennoch "veröffentlichen"? Oder was ist mit veröffentlichen gemeint?
2. Frage: Wie ist das mit den Nicknames? Ich habe jetzt schon öfter gehört, das große Firmen Nutzer verklagt haben, die als Nutzernamen den Firmennamen hatten (ich sag jetzt mal zum Bsp. Adidas).
Es kommt darauf an. Unter Adidas bei Ebay Klamotten vertickern könnte Probleme geben. Anders dürfte es aussehen, wenn der Name eben _nicht_ markenrechtlich benutzt wird und auch nicht der Eindruck entstehen kann.
Wie kann man sich dagegen schützen...
Gar nicht, klagen kann jeder gegen alles, wenn er will. Die Aussicht auf Erfolg ist dann wieder eine andere Frage, siehe z.B.:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/12/marke-als-nick-abmahnung/
http://www.dr-bahr.com/news_det_20051116010047.html

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu Hause für dich? Dann dürftest du zu Hause auch deine Radioaufnahmen nicht anhören. ;)
Aber wie kann man etwas "nicht hochladen" aber dennoch "veröffentlichen"? Oder was ist mit veröffentlichen gemeint?

Mit "veröffentlichen" war halt gemeint, dass man die Homepage hochläd, also z.Bsp. bei Arcor oder sonst wo. Aber dann ist es ja gut, dass ich für mich zu Hause keine Probs kriegen kann, wenn ich das richtig verstanden habe ;)

Ja, sonst noch ein Danke für deine Antwort! Hat mir geholfen!
 
Hi,

wenn du etwas auf einen Freespace (z. B. bei Arcor) lädtst, hast du dieses etwas schon veröffentlicht!

Mamphil
 
Um eventuelle Verwirrungen zu vermeiden, gilt nocheinmal abschließend zusammen zu fassen.
Wenn du Bilder und Grafiken von Fremden Anbietern ohne deren Einwilligung auf deiner Webseite veröffentlichst (diese z.B. bei Arcor hochlädst), kannst du in der Tat Probleme bekommen.
In der Regel passiert nichts, da du deine Webseite privat nutzt, aber wenn dir jemand etwas böses will könnte er dir Ärger machen. Wenn du z.B. ein Foto verwendest, dass er für viel Geld aus einem Bildarchiv gekauft hat.
Wenn du Bilder offline auf deinem Rechner speicherst würde ich es einfach einmal so bezeichnen: "Wo kein Richter, da kein Henker."

Letztendlich gilt aber, die Weiterverwendung von urheberrechtlich geschüzten Werken, ohne deren Einwilligung ist strafbar.

Liebe Grüße,
Micha
 

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