Nebengewerbe - Jahresbetrag überschritten

FoolMoon

Erfahrenes Mitglied
Hallo

wegen des sehr guten Wintergeschäfts hab ich leider die Grenze von 17.500 Euro um 1.000 EURO überschritten.

Rechnungen sind für das Jahr 2010 bereits alle raus. Idee war einige der Rechnungen in das kommende Jahr zu verschieben. Leider ist es dafür zu spät.

Was mach ich nun? Muss ich auf die 1.000 Euro 19% als Steuer an das Finanzamt abgeben?
 

vfl_freak

Premium-User
Moin,

ich denke mal, dass es Dir hier keiner beantworten wird !

Du solltest Dich umgehend an einen Steuerberater wenden, nur der kann und darf Dir eine rechtsverbindliche Antwort geben !

Gruß
Klaus
 

Sebastianus

Erfahrenes Mitglied
Die 19% beziehst du wahrscheinlich auf die Umsatzsteuer - sofern du diese ausweist, ist dir eine "Umsatzsteuervoranmeldung" bekannt ... wenn nicht, ist es sowieso schon schlecht ;)!

Da du die 17.500 auf den "Einkommensteuerfreibetrag" beziehst, steckt die zu entrichtende Steuer schon im Namen ... und die ist höher als 19% ;)! Ansonsten bist du sowieso verpflichtet eine "Einkommensteuererklärung" abzugeben - da du dort dann wiederum bekanntlich die 18.500 EUR angibst wird dich das Finanzamt über die zu entrichtende Steuer in einem Folgebescheid unterrichten bzw. einziehen (wenn Lastschrift vorliegt) - ansonsten ... ist es der Gewinn abzgl. Verlust? Ansonsten lass den Steuerberater halt alle möglichen Kosten gegenrechnen ...

alle Angaben ohne Gewähr und Gewehr :p!
 

wollmaus

Erfahrenes Mitglied
Sofern du mit Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung meinst:
Wenn ich mich nicht täusche, ist dort das Datum des Zahlungseingangs maßgeblich und nicht das Datum der Rechnungsstellung. Vielleicht hast du ja Glück und ein ausreichender Anteil der Zahlungen ist erst später eingegangen :D

Auch sonst: Wenn das Limit nur unwesentlich überschritten wurde und die Prognose fürs nächste Jahr nicht davon ausgeht, daß dies wieder der Fall sein wird, wird dir niemand den Kopf abreissen.

Ist schon ein Kreuz mit den guten Umsätzen :suspekt:
 
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