mit domainrechten
ist dat so ne sache.
es gab schon gewisse urteile an verschiedenen landgerichten.
es ist so:
du als privat kunde hast dafür zu sorgen, das du mit deinem domainnamen gegen kein geltendes gesetz verstößt.
das heißt:
du darft kein anstößigen namen verwenden, der vielleicht rassenfeindlich, jugendgefährtend o.ä. ist.
da kannste vielleicht für belangt werden.
bei verstößen gegen markenrecht, haste dann schonmal schlechtere karten.
z.b. hieß mal einer joop mit nachnahmen und hatte unter
http://www.joop.de klaviere verkauft. es ist ja sein firmen und nachnahme.
nur hat joop, der konzern gesagt, halt so nicht.
alle welt kennt uns unter dem namen joop und joop ist unser einziges aushängeschild.
der konzern muß also nur einen bekanntheitsgrad von mindestens 30% in der bevölkerung haben und dann hat er das vorrecht auf diesen namen und kann dich dazu verdonnern, entweder die domain freizugeben oder einzustellen.
wenn du schlechte karten hast dann bekommste vorher ne abmahnung. die kostet auch erstmal so um die 2000,- DM
also vorsicht, denn die lage ist prikär und noch besteht keine einheitliche regelung.
wer die besseren anwälte hat, hat schon fast gewonnen.
hier kannste mal paar urteile nachlesen.
related link:
http://www.cybercourt.de/internet.htm