Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR

G

Grübelmonster

Grübelmonster hat gesagt.:
Such mal nach Namensrechte und Patenrecht.
es gibt dafür eine Stelle, wo ich selbst schon mal nachschauen musste (Suchanfrage wie google)
ob sich einer meinen gewünschten Namen geschütz hatte vroher.

zb ist das wort OKTOBERFEST fest vergeben
sofern damit jemand Geld verdienen würde und damit WERBEN würde und zb in Belgien ein Oktoberfest starten würde,
kann das sehr teuer werden für diesen jenigen .

Schau mal bei selfhtml und deren >>> Team,
ich glaube da bin ich damals weitergekommen mit dem Link.
habe leider wirklich vergessen wie dieses "Namenspatentamt" im genauen heißt.

Ruf mal bei der IHK an die sollten sowas auch wissen.

.........
Nachtrag,
wenn du/ihr nur eine Webadresse haben möchtest,
dann brauchst du nur schauen, ob der Name geschuetz ist,
wenn nicht, dann kannst den registrieren.
(ist hoffentlich klar, das du kein Karstadt.de nehmen darfst, was du dort erfahren wirst)
willst du aber eine zb Karstadt oder Mc Doof Kette gründen/vermarkten in der realen welt,
musst du dich darum sehr wohl kuemmern.

es gibt bis heute keinerlei rechtliche rahmenbedingungen zwischen der realen welt und der onlinewelt.

sofern du dir einen namen registriert im netz,
kann auch keiner nachträglich dieses namen verlangen,
wenn er eine firmer gründet in der realen welt ;)

dann muss er nämlich auf dich zukommen!

gruß
 

dignsag

Erfahrenes Mitglied
@DaniSahni

wäre nett wenn du dann mal irgendwann, wenn du mal deine eigene kleine Firma gegründet hast hier deine Homepage posten würdest. Würde ich mir dann gerne mal angucken.
 

Gnitze

Mitglied
ich hänge zwar ein wenig hinterher, möchte aber trotzdem noch ein paar Gedanken dazu los werden: Rein Fantasienamen sind nur mit eingetragenen Unternehmen nach HGB möglich, sprich GmbH, KG, und so weiter.
Wenn man anfängt ist man meist eine Einzelunternehmung eine GbR oder ein e.K. Aus buchhalterischen Gründen würde ich den e.K. weglassen, womit Euch nur noch die GbR bliebe. Klar könnt Ihr die jetzt Designstudio T. Müller & F. Meier nennen, aber ihr könnt auch Variationen nehmen Haribo z.B. heißt nichts anderes als Hans Riegel Bonn. Eduscho ist auch so ein Kandidat. Bei dem oben genannten Beispiel könnte man also z.B. auf "2M Design T. Müller & F. Meier" kommen. Was ihr vor oder nach Euren Namen schreibt bleibt Euchüberlassen solange es nicht irreführend ist. Und der Clou ist: Die offizielle Bezeichnung inkl. der Namen braucht Ihr nur auf oofizieller Korrespondenz sprich Geschäftspapier und im Impressum Eurer Webseite. Überall sonst (Visis, Flyer, Web) wärt Ihr einfach 2M Design.

Bei weiteren Fragen schaut mal auf meine Webseite (n bissl Werbung muiß OK sein... ) :)


Gruß,
Die Gnitze
 

chmee

verstaubtes inventar
Premium-User
Das Wichtigste wurde ja schon gesagt, laß aber auch noch n bissel senf ab :)

Die Namensgebung ist Euch frei überlassen, mit der Beschränkung der Namensgleichheit oder
bewußten Ähnlichkeit. Ich würde eigentlich empfehlen, als Personengesellschaft zu arbeiten,
sprich jeder Einzelne mit Gewerbeschein und FA-Eintrag. Einfache Buchführung, Haftung auf
Personen beschränkt, die die Projektverantwortung vor dem Kunden tragen.
Ergo habt Ihr dann eine Arbeits/Bürogemeinschaft, die sehr wohl mit einem Namen werben darf.
Voraussetzung ist eine Inhaber- bzw. Impressumsangabe. Dazu noch ein Geschäftskonto eröffnet
und schon habt Ihr die Basis für eine gemeinschaftliche Existenz.

Persönliches Beispiel:
Ich bin eine Einzelunternehmung und hole mir -abhängig vom Auftrag- weitere Selbständige ins Boot.
Über die Seite werbe ich für weitere Arbeitsbereiche, die ich nicht komplett abdecken kann. Im
Büroraum sitze ich mit einer weiteren Einzelunternehmung und wir schanzen uns die Jobs zu bzw.
arbeiten gemeinsam ab. Dann bezahlt der Auftragnehmer den/die Mitarbeiter nach Absprache auf
Rechnung aus.

Achja, wenn ihr mit einem tollen eingängigen Namen Ruhm/Bekanntheit erreicht, dann gilt das vor
Gericht schon als Bestätigung der Zugehörigkeit. Und andere Firmen dürften in diesem Falle nicht
mit dem gleichen/ähnlichen Namen im gleichen Arbeitsbereich ( ! ) firmieren. Denn den Namen
Copyright zu schützen, ist anfangs nur Blöd, da man bei dem Namensschutz Bereiche angeben muß.
Sprich: "2M"-Designs schützt Euch zB im Werbedesignbereich, eine andere Firma könnte
aber trotzdem 2M für Reifen oder Parfüm benutzen.

mfg chmee