Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR

DaniSahni

Grünschnabel
Guten Morgen ihr Lieben,

ich weiß leider nicht, ob dieses Thema schon mal exakt so behandelt wurde...Wenn ja, dann seid bitte nicht genervt oder böse! :)

Also, ich bin Dipl.Mediendesignerin und habe vor mich mit einer Freundin selbständig zu machen. Wir wollen zuerst von zu Hause arbeiten und evtl. später ein kleines (Design-) Büro anmieten. Nun meine Frage: Ist bei einer Kleinsgründung der Name der/ des "Teilnehmers" Bestandteil des Firmennamens ( zb.: Designbüro Mustermann) oder darf man sich einen Namen für das Unternehmen frei ausdenken? :confused:

Das ist sehr wichtig für mich, denn dementsprechend wird ja auch die Website sowie die Geschäftsausstattung aussehen.

Vielen Dank schonmal im Voraus
 

vop

Erfahrenes Mitglied
Natürlich darfst Du einen Namen frei ausdenken. Du mußt nur sehr vorsichtig sein, dass Du dabei nicht die Rechte anderer (z.B. Markeninhaber) verletzt.

Aus diesem Grund ist die Variante "Designbüro MeinName" stets eine sichere Variante.

Solltet der Firmenname nämlich einen bereits geschützten Markennamen auch nur annähernd ähnlich sein, so kann es zu einer Abmahnung kommen (die ist meist recht teuer, mal abgesehen davon, dass Du dann alles ändern darfst).

Also mein Tipp entweder:
Eigenen Markennamen schützen lassen ( kostet ca. 300 Euro plus Anwaltskosten)
oder
ungefählichen Namen nehmen (wie oben)

vop
 

Victorianer

Grünschnabel
Hallo.

Erstmal wünsch ich dir/euch viel Glück für diese Unternehmung ;)

So, nun zum Thema. Ich bin mir fast 100%ig sicher, das der Name frei wählbar ist (kenne nicht alle Gesellschaftsformen, deswegen kann ich das nicht sicher sagen).

Hier mal ein Text zu einer Kommanditgesellschaft:

Die Firma ist der Name, unter dem die KG im Geschäftsverkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Zulässig sind Personen-, dem Unternehmensgegenstand entlehnte Sach- sowie Phantasiefirmen oder auch Kombinationen dieser Elemente. Um als Firma geeignet zu sein, ist es zwingend notwendig, dass die Bezeichnung Unterscheidungskraft besitzt. Außerdem muss die Firma den Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" enthalten, da nur so die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse offengelegt werden können.
Es empfiehlt sich, die gewünschte Firma von der IHK auf Verwechslungsgefahr und Firmenwahrheit und Firmenklarheit prüfen zu lassen.

edit: da war wohl jemand schneller ;)

Ein Blick ins Handelsregister lohnt sich immer...dort könnt ihr gut sehn ob Name XY schon vergeben ist, oder ob es Probleme mit einer Verwechslung geben könnte.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen,

gruß,
victorianer
 
Zuletzt bearbeitet:

Gumbo

Erfahrenes Mitglied
Die Firma hängt ganz von der Rechtsform der Unternehmung ab. Die meisten Formen lassen eine Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder einer gemischten Form zu. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) hat jedoch keine Firma.
 

DaniSahni

Grünschnabel
@Victorianer: Achso? Was empfiehlst Du uns dann? Eine GmbH geht leider nicht, da wir nicht so viel Geld haben. Das wollten wir dann evtl. später nachholen.
 
G

Grübelmonster

Such mal nach Namensrechte und Patenrecht.
es gibt dafür eine Stelle, wo ich selbst schon mal nachschauen musste (Suchanfrage wie google)
ob sich einer meinen gewünschten Namen geschütz hatte vroher.

zb ist das wort OKTOBERFEST fest vergeben
sofern damit jemand Geld verdienen würde und damit WERBEN würde und zb in Belgien ein Oktoberfest starten würde,
kann das sehr teuer werden für diesen jenigen .

Schau mal bei selfhtml und deren >>> Team,
ich glaube da bin ich damals weitergekommen mit dem Link.
habe leider wirklich vergessen wie dieses "Namenspatentamt" im genauen heißt.

Ruf mal bei der IHK an die sollten sowas auch wissen.
 

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